@vierventilboxer....
so hatte ich es nicht gemeint.
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eher in der Art:
Meine Meinung zum Gesamtthema: Deutschland kann mit den reinen Asyl- und Schutzsuchenden umgehen, die nachweislich aus Kriegsgebieten kommen. Zum Nachweis genügen die Ausweispapiere für Erwachsene. Im Zuge des Asylantrages verpflichten sich die Asylsuchenden spätestens zum Zeitpunkt des Endes Ihrer territorialen Existenzbedrohung (wenn z. Bsp. die UN erklärt, daß das betroffene Land befriedet ist) in ihr Heimatland zurück zu kehren. Die Unterbringung der Betroffenen bei uns im Land sollte weitestgehend zentralisiert erfolgen, also nicht in Einzelwohnungen und verstreut. Zum Einen stärkt dies den Zusammenhalt und die Psyche der Untergebrachten und zum anderen erfolgt eben gerade keine Integration in die Bevölkerung, weil selbige es den Betroffenen erschwert, anschließend wieder zurück zu gehen. Straffällig gewordene Menschen, sofern damit mind. eine Gefängnisstrafe einhergehen würde, sind umgehend abzuschieben und mit einem Einreiseverbot zu belegen.
Asylsuchende werden in der EU nach einen Schlüssel verteilt und dürfen sich ihr Wunschland nicht frei aussuchen.
Arbeitssuchende bzw. Wirtschaftspflüchtlinge sollten, sofern bei uns bereits eingereist, nach zweierlei Maß unterteilt werden: Menschen ohne Ausweispapiere und wo nachweislich der Verdacht auf absichtliche Dokumentenunterschlagung nahe liegt, bzw. solche, die sich geweigert haben in einem anderen EU- Staat registriert zu werden, sind sofort und ohne Ausnahme in ihr Heimatland abzuschieben, welches sie ja sprachlich noch benennen können, auch wenn sie dabei ein falsches nennen. Leute mit Papieren werden registriert und ihr Gesuch nach Bleiberecht und Arbeit wird formal aufgenommen. Danach werden Sie erstmal wieder abgeschoben ohne die Möglichkeit auf Einspruch.
Die Regierung sollte ein Zuwanderungsgesetz erarbeiten, welches es ermöglicht, daß jedes Jahr eine gewisse Anzahl an Menschen bei uns zuziehen und arbeiten können. Im Zuge des Gesetzesvollzugs könnten dann vorrangig die bereits registrierten Menschen auf Eignung geprüft werden. Voraussetzung für einen Zuzug wäre aber: für maximal ein halbes Jahr und ausschließlich bei aktiv Arbeitssuchenden zahlt der Staat die Gemeinleistungen (Miete etc.) für die Zuziehenden. Danach ist eine Arbeit nachzuweisen oder derjenige muß wieder nach Hause zurück. Deutschkurse werden verbindlich und prüfend festgelegt. Selbige bezahlt der Staat. Leistungen aus Sozial- und Rentenkassen kann nur erhalten, wer wenigstens 5-8 Jahre eingezahlt hat und auch dann nur anteilig in Höhe der eingezahlten Beiträge. Straffällig gewordene Menschen, sofern damit mind. eine Gefängnisstrafe einhergehen würde, sind umgehend abzuschieben und mit einem Einreiseverbot zu belegen. Unauffällig lebende, gut integrierte und arbeitende Menschen können nach 10 Jahren die deutsche Staatsbürgerschaft beantragen. Doppelte Staatsbürgerschaften sind dabei auszuschließen.
Nun zu Frau Merkel: Mhh... prinzipiell hat sie Ihre Arbeit, ohne die Faktoren Griechenland und Flüchtlinge, nach meiner Ansicht bisher gut gemacht.
Bei den Flüchtlingen hat sie durch die großherzige Geste den Leuten falsche Hoffnungen gemacht und ein falsches Signal an alle anderen gesandt. Ansonsten bin ich o.g. Meinung.
Griechenland war bzw. ist Geldvernichtung.
Trotzdem, "weg" muß sie meiner Meinung nach und mangels Alternative nicht.
So, daß war
meine Meinung zum Thema und jetzt steinigt mich oder schreibt einfach mal, ohne auf andere einzuhacken, Eure Meinung nieder.