KaTeeM is a schee...
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Ja, hast Du Deinen Fahrzeugbrief und das Servicescheckheft etwa NICHT in das Werkzeugfach gefaltet?
tsts...
tsts...
Doch klar.Ja, hast Du Deinen Fahrzeugbrief und das Servicescheckheft etwa NICHT in das Werkzeugfach gefaltet?
tsts...
Moin,Davon hab ich noch leider gar nichts gehört. Die haben da 30 Tage Zeit für die Regulierung.
Im Ruhrgebiet hat alles eine vorzügliche Autobahnanbindung.
ein Gewerbetreibender bekommt von der Versicherung eben genau NICHT die MwSt. erstattet, was zulässig ist, weil er sie eh durchbuchen würde. Eine Privatperson bekommt sie hingegen immer erstattet, wenn er sich mit offizieller Rechnung und ausgewiesener MwSt. adäquaten Ersatz beschafft/reparieren lässtääh Moment. Du willst mir dich nicht erzählen das ich als Privatmann nie die Mwst erstattet bekomme. So weit ich weiss wird er Widerbeschaffungswert ermittelt und davon die Mwst abgezogen. Und für den Fall das Du dir Ersatz beschaffst (vom Händler) bekommst Du die Mwst dann auch noch ausbezahlt....
z.b.
Versicherer zieht MwSt ab nach Kfz-Diebstahl - frag-einen-anwalt.de
Das ist mir so nicht geläufig. Aber ich lass mich da gerne eines Besseren belehren......
....wird er Widerbeschaffungswert ermittelt und davon die Mwst abgezogen. Und für den Fall das Du dir Ersatz beschaffst (vom Händler) bekommst Du die Mwst dann auch noch ausbezahlt....
damit meine ich, dass Du die MwSt. nur in maximal der Höhe ausgezahlt bekommst, wie sie beim Neuerwerb des Moppeds auch fällig war. Zahlst Du beim Händler weniger, bekommst Du auch weniger.Eben. Ich bin privat.
Bei Unfallschäden bekommt man die Mwst für den geschätzten Schaden auch nur wenn man wirklich repariert....
Was ist adäquater Ersatz
Warum schreibst Du dann darüber?Das ist mir so nicht geläufig. Aber ich lass mich da gerne eines Besseren belehren.
Die Regelung mag bei einer "Diebstahls-Abwicklung" wohl so aussehen. Entzieht sich einfach meiner Kenntnis.
Weil aufgrund der Frage von Crosser1970 (#168) für mich nicht ersichtlich war, dass in seinem Gedankenmodell vorher von irgendeiner Versicherung MWSt einbehalten worden ist.Warum schreibst Du dann darüber?
damit meine ich, dass Du die MwSt. nur in maximal der Höhe ausgezahlt bekommst, wie sie beim Neuerwerb des Moppeds auch fällig war. Zahlst Du beim Händler weniger, bekommst Du auch weniger.