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Gast 55530
Gast
Dann bringe ich mal etwas Licht in deine von Ahnungslosigkeit geprägte Meinung:Und bei Zahnärzten gilt die Gebührenordnung nur für die Abrechnung gegenüber den Krankenkassen.
1. Mit gesetzlichen Krankenkassen wird gar nicht über eine Gebührenordnung, sondern mit dem Bewertungsmaßstab abgerechnet, das sogenannte Sachleistungsprinzip. Gerade jetzt im Oktober wurde eine Budgetierung rückwirkend zum Januar 23 eingeführt.
2. Bei privaten Leistungen ist der Punktwert der GOZ seit 1988 festgelegt, ich möchte mal denjenigen sehen, der heute noch für seinen Lohn von vor 35 Jahren arbeiten würde.
Wie würdet ihr das finden, wenn man euch am Ende des Jahres erzählt, ihr hättet zuviel gearbeitet und müsstet deshalb mal eben ein paar Monatslöhne zurückzahlen?