gerd_
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Hi
Wie die Lichtverteilung ist, ist praktisch immer eine Frage des Reflektors. Und da kann der Konstrukteur bestimmen was er gerne hätte. Alles auf einen Punkt (Linie, kleine Fläche) konzentriert damit man dort gut sieht oder breit gestreut damit alles möglichst gut ausgeleuchtet ist.
Reicht die "erzeugte" Lichtmenge aus um mit einem guten Reflektor gut auzuleuchten so ist das der Optimalfall. Ist es wenig, dann muss man eben Prioritäten setzen.
Ist es ein lumpiges Leuchtmittel, dann verhält es sich nicht gleichmässig. Die eine LED leuchtet nach links, die andere nach rechts, der SW ist vielleicht für die "Linken" konstruiert.
Gute Reflektoren sind teuer in der Herstellung weil Werkzeuge bereits bei einem vergleichsweise lächerlichen Abnutzungsgrad unbrauchbar werden. Dazu hat der Konstrukteur beim Auto den Spagat, dass sein Reflektor zur Form der Karosse passen muss und aus Designgründen Flächen verchromt sind die er lieber schwarz hätte (Streulicht).
Wenn man Nebelschweinwefer braucht um akzeptables Licht zu "erzeugen", dann taugt der Scheinwerfer nix und man blendet, (egal wie die Dinger eingestellt sind) den Gegenverkehr. Deshalb gibt's ja den §17 der StVO. Die Meinungen gehen auseinander aber Meinung ist hier nicht gefragt.
Früher hatte ich das Problem einfach gelöst: Bei "Fernlicht" leuchtete alles was vorn dran war. Kam einer entgegen wurde ohnehin abgeblendet. Dazu einen Schalter "TÜV" mit dem alles so war wie vorgeschrieben.
gerd
Das ist nur eine Behauptung. Wenn der SW eine (echte) E-Nummer hat ist er legal.................................
Da die Lichtgrenze bei den LED meist extrem scharf ist, wird auch niemand geblendet.
Wie die Lichtverteilung ist, ist praktisch immer eine Frage des Reflektors. Und da kann der Konstrukteur bestimmen was er gerne hätte. Alles auf einen Punkt (Linie, kleine Fläche) konzentriert damit man dort gut sieht oder breit gestreut damit alles möglichst gut ausgeleuchtet ist.
Reicht die "erzeugte" Lichtmenge aus um mit einem guten Reflektor gut auzuleuchten so ist das der Optimalfall. Ist es wenig, dann muss man eben Prioritäten setzen.
Ist es ein lumpiges Leuchtmittel, dann verhält es sich nicht gleichmässig. Die eine LED leuchtet nach links, die andere nach rechts, der SW ist vielleicht für die "Linken" konstruiert.
Gute Reflektoren sind teuer in der Herstellung weil Werkzeuge bereits bei einem vergleichsweise lächerlichen Abnutzungsgrad unbrauchbar werden. Dazu hat der Konstrukteur beim Auto den Spagat, dass sein Reflektor zur Form der Karosse passen muss und aus Designgründen Flächen verchromt sind die er lieber schwarz hätte (Streulicht).
Wenn man Nebelschweinwefer braucht um akzeptables Licht zu "erzeugen", dann taugt der Scheinwerfer nix und man blendet, (egal wie die Dinger eingestellt sind) den Gegenverkehr. Deshalb gibt's ja den §17 der StVO. Die Meinungen gehen auseinander aber Meinung ist hier nicht gefragt.
Früher hatte ich das Problem einfach gelöst: Bei "Fernlicht" leuchtete alles was vorn dran war. Kam einer entgegen wurde ohnehin abgeblendet. Dazu einen Schalter "TÜV" mit dem alles so war wie vorgeschrieben.
gerd