Umgangssprachlich sind wir mit "Blaulicht & Martinshorn" aber schon auf der richtigen Seite?
Ersetze Blaulicht durch "blaues Blinklicht" und Martinshorn durch "Einsatzhorn" und Du bist nicht nur umgangssprachlich sondern auch StVOlich auf der nichttechnischen richtigen Seite
:-)
Ansonsten ist es eine klassische Radio-Eriwan-Frage.
Im Prinzip ist es erlaubt, ein Fahrzeug zu überholen, welches Sonder- und/oder Wegerechte in Anspruch nimmt.
Aber das Leben ist ja nicht so einfach. :-)
Einfachstes Beispiel:
Ein RTW fährt unter Nutzung der o.g. genannten Signale auf einer mehrspurigen Autobahn an seinem Leistungslimit von vielleicht 120 km/h auf der rechten Spur.
Es gibt keine Geschwindigkeitsbeschränkung.
Da käme ich persönlich nicht auf die Idee, dieses Fahrzeug nicht zu überholen.
Anderer Fall:
Das o.g. Fahrzeug fährt auf einer weithin einsehbaren Landstraße auf der die Regelgeschwindigkeit zugelassen ist, mit 60 km/h vor mir her, da würde ich kurz überlegen und bei Nichtgefährdung aller Verkehrsteilnehmer ohne großen Lärm an dem FZ vorbei fahren.
Noch nen Fall.
Das o.g. Fahrzeug fährt auf einer nicht gut einsehbaren Landstraße auf der die Regelgeschwindigkeit zugelassen ist, mit 60 km/h vor mir her, da käme ich nicht unbedingt auf die Idee, das FZ zu überholen, da er/sie möglicherweise auf der Anfahrt zu einer Einsatzstelle ist und ich nicht unbedingt in diese reinfahren möchte.
Es ist halt wie immer im Leben, es gibt nicht die einmalige Lösung sondern man muss leider häufiger situativ entscheiden.
Bleibt gesund und trefft immer die richtigen Entscheidungen.
:-)
PS:
@*Topas* Und wenn Du das "s" beim Martinshorn weggelassen hättest, wärest Du ganz weit vorne:
aus:
Folgetonhorn – Wikipedia
:-) :-)