hier sind die Beklagten gegen ein erstinstanzliches Urteil vorgegangen.
Beklagte waren der Fahrer und die Versicherung.
Woher hast Du die Erkenntnis, dass der Anwalt nicht von der Versicherung beauftragt wurde?
Du hast mal wieder Recht. "Bei der Beklagten zu 2..." war eine Fehlinterpretation meinerseits. So interpretiert Beklagter zu 1 Fahrer, Beklagte zu 2 Versicherungsnehmer(in).
Aber ist nach nochmaligem Studium des Urteils offensichtlich die Versicherung. Und espaceo hat damit natürlich auch Recht.
Wie schon weiter oben ausgeführt, Rechtsmittel der Berufung, um ein Urteil anzugreifen auf einer äußerst dünnen Grundlage. Also, ich für meinen Teil hätte es auf der Grundlage nicht probiert.
Dagegen spricht schon, dass es keinerlei gesetzlich Grundlage gibt, die einen Motorradfahrer zu mehr verpflichtet, als einen Helm zu tragen, während im Gegensatz die StVO ziemlich eindeutig regelt, wie sich jemand zu verhalten hat, der ausparkt.
Damit beschränkt sich m.M. nach eine Mithaftung des Geschädigten auf Vorsatz. (Er hat vorsätzlich Turnschuhe getragen, damit im Zweifel der Schaden möglichst hoch ausfällt). Schlußendlich wird mit der vorgetragenen Argumentation versucht den Sachverhalt umukehren, nämlich dahingehend, dass ein Motorradfahrer sich so zu kleiden hat, das selbst vorsätzliche Regelverstöße anderer Verkehrsteilnehmer, nicht zu Verletzungen führen. Das ist, gelinde gesagt, weltfremd.
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Solch bescheuerten Diskussionen kenne ich nur, wenn es darum geht, Motorradfahrer zu übervorteilen.
Oh, diese Diskussionen hast Du immer, egal von welcher Versicherung Du für was auch immer Geld willst.
Beispiel:
Mein Nachbar (AÖ als Kennzeichen) bockt zwei Tage vor meinem Jahresurlaub (Motorradurlaub) beim Rückwärtseinparken eines meiner Motorräder ab. Beule im Tank, Plane zerrissen, Lenkerschloß zerstört, Gabel verzogen, Lenkkopflager im Eimer.
Okay, regeln wir unter Nachbarn, er weiß noch nicht mal wo er versichert ist. Einen Tag vor meinem Urlaub, kommt er 12 Stunden vor der Abfahrt angeschissen, mit seiner Versicherung. Dort angerufen, Leute ich bin in 12 Stunden für 4 Wochen weg. Machen wir danach. Komme ich nach Hause liegt ein Brief im Briefkasten, sie weigern sich den Schaden zu regulieren, weil ihr Gutachter erfolglos bei mir vorstellig wurde, während ich im Urlaub war.
Wieder angerufen, gefragt ob sie einen Dachschaden haben. Kommt ein Schreiben, ich hätte meiner Schadensminderungspflicht nicht Genüge getan (
), sie würden den Schaden nicht regulieren, keine Begründung.
Wieder angerufen, sie haben 24Stunden einen Gutachter zu schicken, ansonsten geht das Ding in eine X-beliebige Werkstatt, wird dort repariert, die Werkstattrechung geht zu Lasten der Versicherung, die Werkstattrechnung wäre sofort fällig.
Also Gutachter kommt tatsächlich am nächsten Morgen, Schaden wird auf 1088€ festgesetzt. Kommt ein Schreiben von der Versicherung, Restwert wären 1000€, damit wirtschaftlicher Totalschaden, 1000€ -19% würden sie erstatten. Auf schriftliche Nachfrage, wo sie denn diesen abenteuerliche Wert her hätten, erfolgt keine Antwort innerhalb der gestzten Frist.
Also ein paar Automobile24 Verkaufsangebote runtergeladen, freundlich mitgeteilt sie hätten 14 Tage, 1200,00€ zu überweisen, ansonsten würde Gegengutachten erstellt (Wert des Motorrades) und die Sache ohne jeden weitergehenden Schriftverkehr vor Gericht gehen, gegen ihren Versicherungsnehmer. Nach 5 Tagen hatte ich unter der Schadensnummer 1200€ auf meinem Konto.
Sie versuchen es immer.