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Der Gurt ist aber PflichtMan muss es ja nicht richtig finden, es gibt aber Gerichte die das so sehen.
Auch wenn der Gurt nicht angelegt ist gilt das.
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Der Gurt ist aber PflichtMan muss es ja nicht richtig finden, es gibt aber Gerichte die das so sehen.
Auch wenn der Gurt nicht angelegt ist gilt das.
Wobei das, im Unterschied zum hier besprochenen Fall, ja durchaus Mitschuld am Unfall tragen kann
na ja, aber festes Schuhwerk is was anderes als Badelatschen!@Di@k
jetzt schreiben wir aber aneinander vorbei....
Im diesem Fall (Thread) geht es um einen Motorradstiefel der ja nun überhaupt keine Pflicht ist....
Warum muss man sich mehr schützen als Pflicht vorschreibt?
Is klar ! siehe oben ...Ich wollte nur etwas verdeutlichen..Bei Badelatschen sind wir uns wohl einig? Warum sollte das bei Turnschuhen anders sein (mal von der Quote des Mitverschulldens abgesehen, die da sicher variiertZitat:
3Der Kläger trug zum Unfallzeitpunkt u.a. einen Motorradhelm, eine Motorradjacke, Motorradhandschuhe, eine Arbeitshose und Sportschuhe.
Wenn die den ausbauen sicher...Verdeutlichen ist gut
Dann dürften auch Autofahrer ohne Airbag redutiertes Schmerzensgeld bekommen....
Hallo Dirk,Man muss es ja nicht richtig finden, es gibt aber Gerichte die das so sehen.
Auch wenn der Gurt nicht angelegt ist gilt das.
fällt mir nichts mehr ein.Toll, jetzt hat er zwar Recht, aber keinen Fuß mehr.
und wieder verwechselst du Schadenersatz, Schmerzensgeld mit Krankenkassenleistung. Wenn du nicht für meine Verletzungen beim Unfall zahlen willst, dann zahle ich nicht für dich als Raucher, als Taucher, als Drachenflieger, ich zahle nicht, wenn du dir beim fremdvögeln die Rüsselpest holst und ich zahle nicht, wenn du dir im bayr. Wirtshaus den Maßkrug aufsetzen läßt.Nur mal so am Rande.
Es gibt heute Sicherheitskleidung die ist so luftig da holst du dir bei 20° plus auf einer längeren Strecke eine Lungenentzündung.
Wenn man sich in die Unfallzahlen und Toten in den oben beschriebenen Ländern anschaut muss man sich im Klaren darüber sein dass diese riesigen Kosten die Allgemeinheit trägt, wenn es sich nicht grad um ein Entwicklungsland handelt.
Von mir aus kann jeder mit Badelatschen rum fahren nur ich möchte nicht für die Risiken die damit verbunden sind bezahlen.
Man, auf welchem Planeten lebst Du denn?Nur mal so am Rande.
Es gibt heute Sicherheitskleidung die ist so luftig da holst du dir bei 20° plus auf einer längeren Strecke eine Lungenentzündung.
Wenn man sich in die Unfallzahlen und Toten in den oben beschriebenen Ländern anschaut muss man sich auch im Klaren darüber sein dass diese riesigen Kosten die Allgemeinheit trägt, wenn es sich nicht grad um ein Entwicklungsland handelt.
Von mir aus kann jeder mit Badelatschen rumfahren. Nur ich möchte nicht für die Risiken dieses totalen Leichtsinns in Form von Versicherungskosten, Steuern und und so weiter zur Kasse gebeten.
Hallo Reinhard,Von mir aus kann jeder mit Badelatschen rumfahren. Nur ich möchte nicht für die Risiken dieses totalen Leichtsinns in Form von Versicherungskosten, Steuern und und so weiter zur Kasse gebeten.
Hallo,Ich sage es mal so, da hat ein Rechtsanwalt die Chance gesehen, Geld zu verdienen, nämlich der der Beklagten. Wenn der Vortrag so dünn war, wie er sich aus der Begründung der Berufungszurückweisung ergibt, dann braucht man das gar nicht erst versuchen.
Hallo Dirk,
es geht nicht um meine Meinung. Du bringst gesetzliche Vorgaben (Gurt- und Helmpflicht) mit dem durcheinander, was viele freiwillig tun.
Hallo Christian, ich bringe nichts durcheinander, sondern versuche Unterschiede und deren nuanciert andere Behandlung bzw einheitliche Aspekte zu verdeutlichen.
Bei Helmpflicht ist es jedem klar, dass da was nicht richtig ist. Nur weil Badelatschen nicht verboten und Stiefel nicht angeordnet sind, besteht dennoch ein Unterschied in der Qualität des Schutzes oder?
Fast immer, und schon vielfach entschieden, wird nichts gekürzt, wenn man nicht gegen gesetzliche Regeln verstoßen hat. Es gibt einige andere Entscheidungen, das mag sein, aber durch diese - falschen ! - Entscheidungen ist gerade nicht allgemein geregelt, dass es bei fehlender Schutzkleidung eine Kürzung gibt.
Nein, es gibt jede Menge Urteile die ein Mitverschulden in den skurillsten Situationen sehen. Daran ändert auch nichts, dass ich - ebenso wie Du - das für falsch halte. Aber ich sehe eine klare Tendenz zur ausgeweiteten Mitverschuldenwertung.
So hat es auch der BGH schon in den 70'er Jahren entschieden, als ein Motorradfahrer verünglückte, der keinen Helm trug, kurze Zeit bevor die Helmpflicht eingeführt wurde.
Das ganze Thema an sich regt mich schon auf. Wir sind hier echt ein Volk von Sicherheitsaposteln geworden, die meinen, durch immer noch mehr an Regeln usw. das Leben in Watte packen zu können. Nach einem Amoklauf in USA war zu lesen, dass es nun einen Anbieter gibt, der schusssichere Schulranzen anbietet. Nur ein ganz kleiner Anteil der Zweiradfahrer auf der Welt definieren das Motorrad als ein sehr gefährliches etwas, welches man nur in Ritterausrüstung besteigen sollte. Der Rest nutzt ein Motorrad, weil es günstig und praktisch ist und man weiß nicht, was Schutzkleidung ist, ein Helm wird gelegentlich getragen, in Tunesien und in Sizilien innerorts jedenfalls aber nur noch selten, und innerorts passiert bekanntlich am meisten. Wer in einem südlichen Land in einer Großstadt lebt und dort mit einem Motorrad unterwegs ist, um nicht zu sehr im Stau zu stehen, der würde sich ja monatelang den Arsch abschwitzen. Es sind nur immer wie deutschsprachigen Touristen, die dann bei 35 Grad an der Ampel stehen und denen die Suppe in die Goretexstiefel läuft, während der Spanier mit Jeans, Turnschuhen, Hemd und Halbschalenhelm freundlich und entspannt herlacht. Das kann jeder so handhaben wie er will, keine Frage.
Deswegen gibt es auch immer mehr Urteile mit Teilschuld....Aber die Tendenz in der Judikative und der Legislative ist ja leider in den letzten Jahren ohnehin die, sich numehr zum willfährigen Helfer der Versicherungswirtschaft degradieren zu lassen.