Quallentier
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Auf jeden Fall gut zu wissen!
Also falls du damit auch mich gemeint hast muss ich das entschieden von mir weisen, denn es stimmt nicht.Du weißt doch ganz genau, dass alle, die hier von auf die Fresse, Osteuropäern etc. pp. geschrieben haben, nie und nimmer die Abwehr eines rechtswidrigen Angriffs meinten, sondern schlichtweg Selbstjustiz befürworten, eine direkte und durch die eigene Person erfolgende Bestrafung, "weil die Gerichte ja doch nichts tun"
Also falls du damit auch mich gemeint hast muss ich das entschieden von mir weisen, denn es stimmt nicht.
Solange mir (oder anderen) keiner Unrecht tut hat er auch nichts zu befürchten, ich bin ja nicht kriminell veranlagt.
Ich trete auch nicht weiter wenn jemand am Boden liegt noch bin ich ein Verfechter der Selbstjustiz.
Solange es mir aber nötig erscheint und in meiner Macht liegt werde ich ihn daran hindern sich der Strafe zu entziehen.
Hallo,Zuhause hab ich natürlich Internet.
Nur da, wo ich die Kamera einsetzen muß, hab ich lediglich einen Stromanschluß zur Verfügung.
Ich muß nochmal genau fragen, da ich mich mit der ganzen Materie nicht auskenne.
Ablauf:
Kamera befestigen, mit Stromanschluß verbinden, scharfschalten ( Speicherkarte natürlich drin).
Am nächsten Tag z. B. hinfahren, Speicherkarte raus und Zuhause am Bildschirm über die Logitec Software die Speicherkarte auslesen, anschauen, löschen und ggf. wieder neu installieren.
Sorry für die vielleicht dummen Fragen, aber ich tu mich da halt ein wenig schwer.
Gruß
Genau und die Angemessenheit beurteilt dann wiederum ein Richter. Auch ob die Notwehr gerechtfertigt war. Vergl. §§32-35StGB und §§226-231BGB. Und damit dürfte die körperliche Zurechtweisung eines angetrunkenen Osteuropäers schlicht rechstwidrig gewesen sein. Wenn auch ggf zielführend im Sinne einer Präventivmaßnahme.ich habe jetzt gar nicht geschaut, wer was geschrieben hat, deswegen ganz allgemein. Ich habe selber schon 2 mal Leute verhaftet, auch wenn ich kein Polizist bin, aber schlagen, auch wenn ich das nur allzu gerne getan hätte, musste ich deswegen nicht. Und genau in der Angemessenheit liegt der Unterschied
Natürlich...da bin ich völlig Deiner Meinung!Das Zerstören seines Eigentums ist ein rechtswidriger Angriff auf sein Eigentum, gegen den er sich wehren darf. Im Gegensatz zu Vater Staat muß er praktisch keine Verhältnismäßigkeit beachten (krasses Mißverhältnis mal außen vor).
Er muß zwar das mildeste Mittel wählen, aber das mildeste IHM ZUMUTBARE Mittel.
Er muß kein erhöhtes Risiko für sich in Kauf nehmen. So darf er den die Tat ausführenden Farbschmierer auch von hinten kräftig mit einem Holzknüppel auf die Omme dreschen. Freilich nur, solange der Angriff auf das Rechtsgut noch andauert!
Bald ist Ostern, da gibts dann viele Osterfeuer und Du kannst dann.... nein, ich sag jetzt lieber nix mehrNa dann hängt ja die hier
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nicht umsonst bei mir in der Wohnung an der Wand.
Darf ich mich auf dich berufen wenn es einmal soweit ist oder soll ich den Einbrecher irgendwo auf meinem Grundstück vergraben damit ihn niemand findet?
Hier wird einem echt das Wort im Mund herumgedreht.(...)
Baseballschläger, Axt wegen einem Farbspüher, Ihr habt doch alle den Schuss nicht gehört.