Kamera zur Beobachtung Vandalismus

Diskutiere Kamera zur Beobachtung Vandalismus im Smalltalk und Offtopic Forum im Bereich Community; Bleibt mal entspannt. Die Frage des Fredstarters sollte beantwortet werden. Wem hier die deutsche Rechtsprechung nicht ausreicht, der kann seinen...
Ham-ger

Ham-ger

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Bleibt mal entspannt.

Die Frage des Fredstarters sollte beantwortet werden.
Wem hier die deutsche Rechtsprechung nicht ausreicht, der kann seinen Gelüsten irgendwo in im Abenteuerland freien Lauf lassen und jeden abknallen der aufs Grundstück möchte.....sei es auch nur deswegen weil es der Postbote ist.
.....:cool:
 
L

LieberOnkel

Gast
die Diskussion hat endlich Stammtisch Charakter erreicht. Prost
Nur weil Du nicht die gewünschte Zustimmung erfährst?

Fakt ist, daß das Notwehrrecht SEHR weit geht und auch fast keine Verhältnismäßigkeit kennt.

Und ich habe durchaus Verständnis dafür, daß der ein oder andere in Kenntnis der Praxis der deutschen Justiz kreativ wird...
 
V

vierventilboxer

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Wir Deutschen verstehen uns gut darauf alles ins Extreme zu treiben. Bei uns ist Täterschutz fast wichtiger als Opferschutz.
Auch in den USA kann man nicht einfach so und ganz ungestraft jemanden über den Haufen schießen. Dass die Sache mit dem liberalen Waffengesetz ein Problem darstellt steht jedoch ausser Frage.
Bei uns ist das anders, hier haben sogar Polizisten Muffensausen davor von der Schusswaffe Gebrauch zu machen (vermutlich weil sie sich um ihre Pension sorgen).

Wenn ich einem besoffenen Randalierer ein paar an den Latz knalle stehe ich vor Gericht, andererseits werden unter hunderten desinteressierten Zeugen unschuldige Passanten von irgendwelchen Bekloppten grundlos niedergeschlagen und zu Tode getreten. Die Masse der Passanten ruft noch nicht einmal die Polizei oder andersweitig um Hilfe. Welch Luschen!

So etwas ist in meinem Beisein noch nie passiert - und ob du es glaubst oder nicht Schlonz - auch für dich würde ich da keine Ausnahme machen und den Banausen falls nötig so lange herprügeln bis er entweder kampfunfähig ist oder mir die Arme lahm werden.

Hier ist es doch nur soweit gekommen ein Schild nach DINhaumichblau an die Eingangstür zu nageln weil der Großteil keine Zivilcourage mehr hat!
Ich hoffe für jeden Beteiligten hier dass er nie vor dem Problem stehen wird wie der TE, und für mich dass ich nie einem dieser Kriminellen über den Weg laufe.
Wo das endet weiß ich nämlich jetzt schon...
 
klingelfee1

klingelfee1

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Moin Klingelfee,

ich stand mal vor ähnlicher Frage und überwache mein Grundstück nun mit Produkten aus dem Hause Instar.de. Der Hersteller Mobotix ist bei mir im Arbeitsumfeld installiert. Beide Systeme zeichnen auch nachts mittels Infrarot-Scheinwerfer auf..
Die Mobotix kann dabei auf Speicherkarte also mehr oder weniger offline speichern, die Instar Produkte benötigen einen Internetanschluss. Entweder über Kabel oder über WLAN. Je nachdem wie fein die Empfindlichkeit eingestellt ist zeichnen die cams dann entsprechend auf und senden dir -sofern du es möchtest - auch das Bild gleich auf das Smartphone. die Betrachtung des überwachten Gebiets kann analog auch live auf dem PC oder und Smartphone erfolgen.

Achtung!!
Die Videoüberwachung ist im BDSG $6 ff. sehr genau geregelt.
In den öffentliche Bereiche -dazu zählt auch der Bereich hinter dem Gartenzaun- müssen entsprechende dafür genormte und vorgesehene Schilder auf die Überwachung hinweisen. Zuwiderhandlungen können bis 25.000 Euro an Strafe nach sich ziehen.
Also es müssen überall dort Hinweisschilder stehen, bevor der überwachte Bereich betreten wird.
Das Schild muss dabei der DIN 33450 entsprechen.

Tja, so isses nun mal im geregelten Deutschland :eek:

Dem Hund wäre der Zaun dann aber egal :cool:

sers
Stefan

Danke für den Tip.
Werd mal schauen ob ich das gebrauchen kann.

An Alle.
Vielen Dank für Eure Hilfe und Ideen.
Bitte bleibt ruhig.
Nicht untereinander aufregen über ein Problem welches ich habe.
Die Gesetzgebung und alles andere ist natürlich immer diskussionswürdig, aber nicht aufregen.

Danke an Alle.:)
 
A

Ami

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Leider wohnst du zu weit entfernt von mir.

Ich habe einen gebrauchten PC mit Videocard und 3 Kameras, gebe die komplette Anlage um 500,- Euro her (Neupreis wa 4,600,-).
Kannst bei viel Bewegung ca 21 Tage damit aufzeichnen, dann wird von hinten gelöscht und wieder überspielt, gesteuert mit Bewegungsmelder, auch in der Nacht sehr gute Aufnahmen.
Hatte die Anlage gewerblich verwendet und jetzt auf eine digitale Anlage mit 8 Kameras umgestellt.
Kannst jedes Video und jedes Foto ausdrucken, wegspeichern, .....
Einnen billigen Bildschirm dazu und du bist perfekt ausgerüstet!
 
A

AQU

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Ich versteh vieleicht nicht ganz welche Debatte wir hier führen, will aber auch meinen Senf dazugeben. Hab mich am meisten aufgeregt, als damals der Mann im Münchner Bahnhof totgeprügelt wurde. Danach war die Debatte im Umgang mit Tätern auch in vollem Gange. Ganz lustig in den Schulen unserer Kinder. Alles was nur im Entferntesten mit Gewalt zu tun hatte wurde verteufelt. Ich musste dann mal in die Schule weil mein Kleiner sich auf einen Kameraden gesetzt hatte. Im Gespräch mit dem Lehrer kam dann aber auch zur Sprache dass der Kamerad ein paar mal meinen Kleinen als Hurensohn bezeichent hat. Ich hab dann zum Lehrer gesagt er soll das mal bei mir probieren und bin gegangen. ( Wie gesagt, nur auf Ihn draufgesetzt, nicht mal eine aufs Maul :cool:).
Hab mir dann überlegt was es wohl gebracht hätte, wenn jemand die Totschläger auf politisch korrekte und jugendlichen Minderheiten entprechende Art, freundlich gebeten hätte, doch mal zu überdenken ob es notwendig ist, seinen Frust an einem..................
Ich glaube meine Methode :mad: wäre in diesem Fall besser.
Nicht dass ich jetzt in ein falsches Licht komme, aber es gibt immer ein paar die betteln drum.
 
S

Schlonz

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jemanden zu schlagen, der eine Sachbeschädigung begeht, hat mit Notwehr noch nicht einmal im erweiterten Sinne etwas zu tun. Wenn Ihr alle so heldenhaft und stark seid, dann setzt solche Leute fest und führt sie der Justiz zu, das ist geltendes Recht. Setzt er sich zur Wehr, darf man sich in angemessener Weise verteidigen. Alles andere ist Selbstjustiz und dient sowieso nur der Befriedigung persönlicher Rachegelüste. Der Wunsch danach ist verständlich, die Ausführung allerdings mittelalterlich. Meiner Erfahrung nach sind aber sowieso 99% Maulhelden unterwegs, insofern ist es sowieso nur Gerede
 
H

heliberlin

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Hallo Klingelfee,

ich verwende outdoor Kameras von Logitech (700e). brauchst nur nen Stromanschluß, geht PoE. Vorteil: wird auf Chip und wenn Du willst auf ne r Festplatte, Rechner oä aufgezeichnet. Hat Infrarot und gut einstellbaren Bewegungsmelder, zeichnet also nur auf, wenn was passiert. Allerdings ist Schneefall und Wind nicht immer rauszukriegen. Hast also oft x Aufnahmen. Auch Vögel verursachen viele Falschmeldungen. Aber Du schaust die Aufnahmen eh nur durch, wenn was passiert ist, in meinem Fall also nie, nur gelegentlich mal zur Kontrolle. Ich habs über nen Notebook laufen, die Videos werden dann gleich in eine cloud gesyncht zB dropbox, oä, und ich kann über teamviewer immer drauf. Dann gibts noch ne App dafür, bis zu 6 Kameras kannst du so live (auchmit Ton!) verfolgen.
Sehr gut durchdacht und in wenigen Minuten installiert. Sind mit ca 300 € / Stück auch erschwinglich und haben den 2. (französischen) Winte überstanden...

Habe einige am Start, bisher problemlos.
Gruß
Jochen
 
klingelfee1

klingelfee1

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Hallo Jochen
Hört sich gut an.
Ich bin da allerdings noch nicht ausgerüstet.
Kein Internet.
Verstehe ich das richtig, das ich die Kamera mittels Stromanschluß versorge und dann mit einem Speicherchip bestücken kann und mir dann sagen wir mal jeden Tag oder jeden zweiten Tag die Karte bei mir Zuhause am PC anschauen kann, ggf. löschen und neu installieren kann für die nächsten Aufnahmen?
Dann wäre das genau das was ich suche?!!
:rollleyyes:
Gruß
 
H

heliberlin

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Hallo klingelfee,

kannste natürlich auch ohne Internet zu Hause machen (gibts das noch??). Auf jeden Fall ist da immer ne 2GB Karte dabei, die kannst Du dann auslesen. Kannste auch über die Logitech Software machen, indem Du Deinen Rechner an die PoE Einheit anschliesst, die übrigens baugleich mit den devolo Geräten ist und auch kompatibel. Dann brauchst Du die KArte nicht rauszunehmen und auch kein Internet. Ich habe zB noch die devolo WLAN Extender im gleichen PoE Bereich und geht alles zusammen.

Gruß
Jochen

- - - Aktualisiert - - -

...zum link von Hartmut: das ist die 750e, ist die gleiche wie die 700e, da ist nur der PoE Feeder dabei. Wenn Du die Kamera eh nur mit Karte direkt auslesen betreiben willst brauchst Du die nicht, kannste dann später auch zB von devolo nachkaufen.
Gruß
Jochen
 
palmstrollo

palmstrollo

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Hi Klingelfee.
Die Montage der Kamera sollte unbemerkt vonstatten gehen....
Ich würde mir keine Gedanken über Recht oder Unrecht der Aufzeichnungen machen, wenn es darum geht, mein Eigentum zu schützen bzw. einem "Trieb"-Täter auf die Spur zu kommen.
 
klingelfee1

klingelfee1

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Hallo klingelfee,

kannste natürlich auch ohne Internet zu Hause machen (gibts das noch??). Auf jeden Fall ist da immer ne 2GB Karte dabei, die kannst Du dann auslesen. Kannste auch über die Logitech Software machen, indem Du Deinen Rechner an die PoE Einheit anschliesst, die übrigens baugleich mit den devolo Geräten ist und auch kompatibel. Dann brauchst Du die KArte nicht rauszunehmen und auch kein Internet. Ich habe zB noch die devolo WLAN Extender im gleichen PoE Bereich und geht alles zusammen.

Gruß
Jochen

- - - Aktualisiert - - -

...zum link von Hartmut: das ist die 750e, ist die gleiche wie die 700e, da ist nur der PoE Feeder dabei. Wenn Du die Kamera eh nur mit Karte direkt auslesen betreiben willst brauchst Du die nicht, kannste dann später auch zB von devolo nachkaufen.
Gruß
Jochen

Zuhause hab ich natürlich Internet.
Nur da, wo ich die Kamera einsetzen muß, hab ich lediglich einen Stromanschluß zur Verfügung.
Ich muß nochmal genau fragen, da ich mich mit der ganzen Materie nicht auskenne.
Ablauf:
Kamera befestigen, mit Stromanschluß verbinden, scharfschalten ( Speicherkarte natürlich drin).
Am nächsten Tag z. B. hinfahren, Speicherkarte raus und Zuhause am Bildschirm über die Logitec Software die Speicherkarte auslesen, anschauen, löschen und ggf. wieder neu installieren.
Sorry für die vielleicht dummen Fragen, aber ich tu mich da halt ein wenig schwer.

Gruß
 
L

LieberOnkel

Gast
jemanden zu schlagen, der eine Sachbeschädigung begeht, hat mit Notwehr noch nicht einmal im erweiterten Sinne etwas zu tun.
(...)
Das ist schlicht falsch. Du darfst ihn selbstverständlich umhauen.
Sogar bei fortgesetzten Beleidigungen ist das in Ordnung. Entscheidend ist lediglich, daß der Angriff noch andauert.

Danach darfst Du ihn aber immer noch gewaltsam bis zum Eintreffen der Schmiere festhalten.

Und das ist auch gut so!

Dem Täter, dem Du auf die Glocke haust, weil er gerade Deine Auto zerbeult, darf sich hingegen gegen Deine Notwehr nicht rechtmäßig zur Wehr setzen.
 
S

Schlonz

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Das ist schlicht falsch. Du darfst ihn selbstverständlich umhauen.
Sogar bei fortgesetzten Beleidigungen ist das in Ordnung. Entscheidend ist lediglich, daß der Angriff noch andauert.

Danach darfst Du ihn aber immer noch gewaltsam bis zum Eintreffen der Schmiere festhalten.

Und das ist auch gut so!

Dem Täter, dem Du auf die Glocke haust, weil er gerade Deine Auto zerbeult, darf sich hingegen gegen Deine Notwehr nicht rechtmäßig zur Wehr setzen.

Du weißt doch ganz genau, dass alle, die hier von auf die Fresse, Osteuropäern etc. pp. geschrieben haben, nie und nimmer die Abwehr eines rechtswidrigen Angriffs meinten, sondern schlichtweg Selbstjustiz befürworten, eine direkte und durch die eigene Person erfolgende Bestrafung, "weil die Gerichte ja doch nichts tun"
 
L

LieberOnkel

Gast
Das wusste schon John Wayne:
Niemals in den Rücken!
Nö, Notwehr ist auch hinterrücks zulässig.

I'm übrigen ist das Notwehrrecht ist in der Tat recht archaisch, es gibt hierbei bislang erfreulicherweise keinen Täterschutz.
Aber wie gesagt, hat das ja wirklich seine Berechtigung.

Und es hat nichts mit Selbstjustiz zu tun! Jemanden selbst zu bestrafen, und das wird hier immer so ein bißchen vermengt, ist richtigerweise verboten!
 
Quallentier

Quallentier

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TÜ, PD BJ. 93, Naundorf auf Basis R100GS Bj. 90, Suzi DR650 Bj. 94 zum Spielen
.... darf sich hingegen gegen Deine Notwehr nicht rechtmäßig zur Wehr setzen.
Ich wage zu bezweifeln, daß sich der phöse Phube um die Unrechtmäßigkeit (s)eines zweifellos auch unanständigen Handelns dieser Art in einer solchen Situation große Gedanken machen würde...
 
L

LieberOnkel

Gast
Da gebe ich Dir Recht, es ging mir auch nur darum, dir Grenzen der Notwehr aufzuzeigen.
Und eine der wenigen ist halt, daß ich mich nicht auf Notwehr berufen kann, wenn ich die Notwehrlage selbst verschuldet habe.
 
Thema:

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