Ardito
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Kannst du dazu noch kurz den Link zur StV nachliefern?das stellt dann definitiv eine Behinderung dar, welche von der Nutzungspflicht entbinde
Kannst du dazu noch kurz den Link zur StV nachliefern?das stellt dann definitiv eine Behinderung dar, welche von der Nutzungspflicht entbinde
Scheint aber nur:Ein Anspruch, der nicht ganz unbegründet scheint.
Fahrzeuge müssen die Fahrbahnen benutzen, von zwei Fahrbahnen die rechte. Seitenstreifen sind nicht Bestandteil der Fahrbahn.
Sie müssen dafür - für diese Lasten - ausgelegt sein, damit sie nicht vorzeitig kaputt gehen. Wozu "ungeplant" ausweichender Lkw-Verkehr führt, sieht man an vielen Nebenstraßen, die eben genau nicht "dafür" gebaut wurden.Man bedenke, dass für Planung und Bau der Straßen folgende Parameter wesentlich sind: Entwurfsgeschwindigkeit, bei Landstraßen häufig um die 80 km/h, zu erwartende Menge von Auto- und LKW-Verkehr. Zweiräder - motorisiert oder nicht - spielen dabei keine Rolle. Man sieht also schon wofür die Straßen gebaut wurden.
Ach ja? Von wem denn?Hinzu kommt natürlich von wem die Straßen bezahlt werden.
VwV-StVOKannst du dazu noch kurz den Link zur StV nachliefern?
Du irrst, wenn du behauptest, der Seitenstreifen gehört nicht zur Fahrbahn, nur weil er nicht befestigt ist, dem ausweichenden KFZ hilft dieser einen schwerwiegenden Frontalcrash zu vermeiden und bietet die Möglichkeit, die allseits beliebten Leitplanken zu installieren u.v.m.Scheint aber nur so ....
Wie sieht die Rangordnung aus?Um es provokativ zu sagen:
Straßen werden für Kraftfahrzeuge gebaut, Straßen werden von deren Fahrern bezahlt und sollten daher bevorzugt von diesen benutzt werden. Alle die diese Straßen benutzen ohne für diese Infrastruktur zu bezahlen, sollten sich nicht darüber beschweren, dass eben dort die Gegebenheiten nicht für deren Nutzung optimiert sind und daher bitte die nötige Sorgfalt und Vorsicht walten lassen und auch entsprechend Rücksicht nehmen.
Gruß Thomas
Ich habe überhaupt nicht von Seitenstreifen gesprochen. Der zitierte Satz ist aus der StVO.Du irrst, wenn du behauptest, der Seitenstreifen gehört nicht zur Fahrbahn, nur weil er nicht befestigt ist, dem ausweichenden KFZ hilft dieser einen schwerwiegenden Frontalcrash zu vermeiden und bietet die Möglichkeit, die allseits beliebten Leitplanken zu installieren u.v.m.
...zum allgemeinen Steueraufkommen bei, das derzeit zum größten Teil in die Sozialsysteme und die Altersversorgung eingeht.So zahlt jemand der viel fährt und ein schweres Fahrzeug fährt entsprechend viel KFZ- und Mineralölsteuer und trägt damit proportionalzu Herstellung und Erhalt der Infrastruktur bei, welche er nutzt.
Nein. Straßen werden für Fahrzeuge gebaut.Straßen werden für Kraftfahrzeuge gebaut
Nein, s.o. Ein gut verdienender und konsumierender Radfahren zahlt in Summe mehr Steuern als ein Fahrer eines großen Autos, der sich dann nichts anderes mehr leisten kann. Alle Steuerzahler bezahlen Straßen. Eine Ursache und Wirkung bei Nutzung und Finanzierung von Straßen herzuleiten, ist nicht korrekt.Straßen werden von deren Fahrern bezahlt
Nein. Neben der generellen Benutzungspflicht gem. §2 StVO für alle Fahrzeuge gibt es keine andere Bevorzugung für allgemeine Straßen. Da kannst du dir noch so viele vermeintlich schöne und korrekte Argumente zurechtlegen.und sollten daher bevorzugt von diesen benutzt werden.
Schon mal gar nicht. Dieses Konstrukt gibt es nur bei gemischten Fahrrad- und Fußwegen (ausdrücklich ausgeschildert), oder wenn die Benutzung von speziell gewidmeten Wegen für andere Verkehrsteilnehmer erlaubt wird (Zusatzzeichen "Fahrräder frei", "Leichtkrafträder frei" usw)Alle die diese Straßen benutzen ohne für diese Infrastruktur zu bezahlen, sollten sich nicht darüber beschweren, dass eben dort die Gegebenheiten nicht für deren Nutzung optimiert sind und daher bitte die nötige Sorgfalt und Vorsicht walten lassen und auch entsprechend Rücksicht nehmen.
Gucksdu:Grundsätzlich müssen die mehr Rücksicht walten lassen, von denen größere Gefahr ausgeht. Zeig mir mal, wo dein letztes Argument sich auch nur ansatzweise in §1 StVO verankern ließe
ich wohne in einer Spielstraße, umgeben von weiteren Spielstraßen. Seit mehr als 20 Jahren. Außer mir habe ich hier noch nie jemanden im Schrittempo fahren sehen, ohne Quatsch. Kümmert anscheinend keine Sau. Bis auf die eine Trulla, die mir mal wie das Rumpelstilzchen vor die Karre gehüpft ist, weil sie der Meinung war, ich führe zu schnell und gefährdete ihr Kind, was noch nicht einmal in der Nähe war.Nee, ist es nicht... das schlimme ist, dass man obwohl man das macht trotzdem noch böse angeschaut wird.
Da sind wir aber schon seeeehr weit in einer Interpretation von Behinderung. Gem. - z.B. - der VwV-StVO wird unter Behinderung des Verkehrs von Abstellen von Containern auf der Fahrbahn gesprochen. Da dürften die Meinungen deutlich auseinander gehen; und insbesondere bei der formalen Klärung wird der Radfahrer, der aufgrund der Geländebeschaffenheit nicht schneller kann, nicht als Behinderung gesehen, sofern er ansonsten sein Recht zur Straßenbenutzung wahrnimmt."(1) Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht. (2) Wer am Verkehr teilnimmt hat sich so zu verhalten, dass kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird."
Rücksicht muß jeder nehmen auch Radfahrer, die langsam den Berg hoch radeln und nachfolgenden Verkehr behindern.
Genau. Und man könnte auch am Straßenrand ne Stunde stehenbleiben, weil einfach viel los ist, wie z.B. letzten Sonntag rund um die Stauseen. Da ist aber die Zumutbarkeit nicht mehr gegeben. Dass er die Straße benutzt, ist ja sein Recht. Rücksicht in Form von Verzicht zu fordern, ist ein zu scharfes Schwert. Genauso könnte der Radfahrer fordern, der Autofahrer (die Autofahrer) möchten doch bitte Rücksicht nehmen und die Umgehungsstraße nehmen statt dieser. Oder warten, bis er den Berg wieder runter ist.Rücksicht ist keine Einbahnstraße, es ginge auch anders, man könnte zur Seite, fahren, absteigen und die Autoschlange vorbeiwinken.
Ähm... was?Tut man das nicht, provoziert man damit waghalsige Überholmanöver und gefährdet damit sich und andere.
Du bastelst hier Alles so zurecht wie es zu deiner Argumentation passt.Genau. Und man könnte auch am Straßenrand ne Stunde stehenbleiben, weil einfach viel los ist, wie z.B. letzten Sonntag rund um die Stauseen. Da ist aber die Zumutbarkeit nicht mehr gegeben. Dass er die Straße benutzt, ist ja sein Recht.
Egal ob getrennt oder nicht, wenn auch außerhalb der Städte der Fahrradverker weiterhin dramatisch zunehmen sollte, wird die Infrastuktur entsprechend umgebaut bzw. angepasst werden müssen, in welcher Weise auch immer.Über den Sinn und Unsinn von getrennter Verkehrsinfrastruktur für verschiedene Akteure schreiben wir dann später
Wenn der Seitenstreifen die Breite einer Fahrspur hat, also z.B. ein klassischer Mehrzweckstreifen - nö. Das wäre im Rahmen der Rücksicht sicher zumutbar.Ein Auto läuft auf ein Fahrad - sagen wir mal ein E-Mountainbike - auf. Trotz leichter Steigung ist der Radfahrer dank E-Unterstützung und kräftigen Pedaltritt relativ zügig unterwegs. Der Autofahrer kann aber nicht überholen, da er wegen einer Kurve den Gegenverkehr nicht einsehen kann. Wäre es da vom Radfahrer zu viel verlangt, mal auf den Seitenstreifen auszuweichen, nicht dabei absteigen und stehen bleiben?
Da würde ich nicht von ausgehen, im Gegenteil. Die Infrastruktur wird nach jetziger Perspektive wahrscheinlich zunehmend umgewidmet, so dass dem motorisierten Individualverkehr weniger Platz zur Verfügung steht.Egal ob getrennt oder nicht, wenn auch außerhalb der Städte der Fahrradverker weiterhin dramatisch zunehmen sollte, wird die Infrastuktur entsprechend umgebaut bzw. angepasst werden müssen, in welcher Weise auch immer.
Typischer unbefestgter Randstreifen gemäß RQ 9,5 mit 1,5 m Breite.Wenn der Seitenstreifen die Breite einer