Offizielle Antwort :
Sehr geehrter Herr ....
vielen Dank für Ihr Schreiben.
Das Verlassen der eigenen Wohnung ist nur beim Vorliegen triftiger Gründe erlaubt, dazu gehört z. B. die Ausübung der beruflichen Tätigkeit, der Lebensmitteleinkauf oder Arztbesuche.
Bloße Fahrten ohne triftigen Grund sollten nicht stattfinden. Bitte überlegen Sie daher, ob die jeweilige Fahrt jetzt zwingend notwendig ist oder auch zu einem späteren Zeitpunkt stattfinden kann, insbesondere, wenn Sie hierfür das Motorrad nutzen.
Bedenken Sie bitte, dass Motorradfahrer ein weit höheres Unfallrisiko haben als andere Verkehrsteilnehmer. Wenn Ihnen etwas zustößt, binden Sie damit medizinische Ressourcen, die in dieser Situation knapp sind und dringend gebraucht werden. Jetzt ist nicht die Zeit für Spazierfahrten mit dem Motorrad.
Die FAQs zur seit 21. März 2020, 00:00 Uhr in Bayern geltenden Ausgangsbeschränkung finden sie unter folgendem Link:
Häufige Fragen - Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration
Diese werden aufgrund der eingehenden Fragen der Bürger ständig aktualisiert und erweitert. Wir bitten dies zu beachten und sich dort auf dem Laufenden zu halten.
Wir wünschen Ihnen Durchhaltevermögen und alles Gute.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Servicestelle
der Bayerischen Staatsregierung
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BAYERN|DIREKT
Servicestelle der Bayerischen Staatsregierung
Telefon: 089 122220
eMail:
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