philofax
Themenstarter
Mahlzeit die Damen,
vielleicht fuer manche gar keine Frage aber beim stoebern in der weltweiten
Muellhalde bin ich auf einen mittlerweile Monate andauernden Thread ueber
das Fuer und Wider des Helmabnehmens bei einem Unfallopfer gestossen.
Gleich vorab, ich werde hier keine Bekehrungsversuche unternehmen und
verlasse mich da auf Gelerntes und Angewandtes .. aber ich faende es mal
interessant wie so der GS Fahrer hierzu steht:
1. Gegeben sei ein Unfall.
2. Beteiligt zumindest ein Kradfahrer.
3. Du triffst als erster am Unfallort ein
4. Der Kradfahrer wird nicht ansprechbar aber ohne auffaellig verdrehte
Extremitaeten auf der Strasse/am Strassenrand aufgefunden.
5. Der Kradfahrer hat stabilen Puls (gemessen am Handgelenk) und atmet
Wie gehst Du vor?
Welche Massnahmen ergreifst Du sofort?
Welche Massnahmen unterlaesst Du (aus Angst etwas falshc zu machen)?
Dem geneigten und vielleicht auch lotrechten Leser sei vielleicht nochmals
erlaeutert, dass es schlimmer ist die Hilfe zu unterlassen als durch aus
Versehen falshc begangende Hilfe zu schaden, dies waere naemlich straffrei.
vielleicht fuer manche gar keine Frage aber beim stoebern in der weltweiten
Muellhalde bin ich auf einen mittlerweile Monate andauernden Thread ueber
das Fuer und Wider des Helmabnehmens bei einem Unfallopfer gestossen.
Gleich vorab, ich werde hier keine Bekehrungsversuche unternehmen und
verlasse mich da auf Gelerntes und Angewandtes .. aber ich faende es mal
interessant wie so der GS Fahrer hierzu steht:
1. Gegeben sei ein Unfall.
2. Beteiligt zumindest ein Kradfahrer.
3. Du triffst als erster am Unfallort ein
4. Der Kradfahrer wird nicht ansprechbar aber ohne auffaellig verdrehte
Extremitaeten auf der Strasse/am Strassenrand aufgefunden.
5. Der Kradfahrer hat stabilen Puls (gemessen am Handgelenk) und atmet
Wie gehst Du vor?
Welche Massnahmen ergreifst Du sofort?
Welche Massnahmen unterlaesst Du (aus Angst etwas falshc zu machen)?
Dem geneigten und vielleicht auch lotrechten Leser sei vielleicht nochmals
erlaeutert, dass es schlimmer ist die Hilfe zu unterlassen als durch aus
Versehen falshc begangende Hilfe zu schaden, dies waere naemlich straffrei.