SLK
Das ist nicht ganz richtig. Der Versicherer muss den Schaden am Mopped bezahlen, der durch den Diebstahl entstanden ist, wenn es innerhalb eines Monats nach der Schadenmeldung wieder herbeigeschafft worden ist. Wird es erst nach mehr als einem Monat wiedergefunden, muss der Wiederbeschaffungswert erstattet werden.Wenn das Bike gefunden wird, muss die Versicherung auch nicht bezahlen.
In der Garage muss ein Fahrzeug auch nicht verschlossen sein. Es reicht, wenn die Garage selbst mit einem üblichen Schloss gesichert ist. Ähnlich ist es, wenn das Mopped auf 'm Anhänger steht. Das Lenkradschloss muss auf dem Anhänger nicht unbedingt betätigt werden, wenn's technisch nicht geht. Es reicht eine Sicherung wie z.B. ein Bremsscheibenschloss.