Handy am Steuer

Diskutiere Handy am Steuer im Smalltalk und Offtopic Forum im Bereich Community; Wenn man zu Unrecht belangt wird, dann bleibt dir de facto der Rechtsweg. Einspruch, und am Besten einen Anwalt, weil man als Privatier viele...
Morg

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Handynutzung am Steuer finde ich auch alles andere als lustig und sollte auch entsprechend geahndet werden, wenn es gemacht wurde
Aber auch wirklich nur dann......
Bei diese Angelegenheit geht es mir nur darum, wie man sich verhalten könnte, wenn man zu Unrecht für etwas belangt wird, was man nicht gemacht hat.
Wenn man zu Unrecht belangt wird, dann bleibt dir de facto der Rechtsweg. Einspruch, und am Besten einen Anwalt, weil man als Privatier viele Fristen und Möglichkeiten gar nicht überblicken kann.

Wenn ich aber sehe, was heute auf den Straßen abgeht, und wenn ich mal an mich in dem Alter zurückdenke, dann möchte ich noch was loswerden, ohne dir oder deinem Junior damit zu nahe treten zu wollen:

ich hatte damals auch eine Situation, in der mir als jungem Fahrer erst sehr viel später klar geworden ist, was ich tatsächlich falsch gemacht habe - und dass ich tatsächlich etwas falsch gemacht habe. Von der Aussage, dich ich meinem Vater gegenüber gemacht habe, war ich in dem Moment tatsächlich überzeugt. Trotzdem war sie faktisch falsch und wahrscheinlich eine Mischung aus falscher Überzeugung (nee, sowas würde ich nie tun) und halbwegs unbewusster Schutzbehauptung (war ich nicht, habe ich nicht gemacht).
Was ich damit sagen will: ich will deinem Junior nicht unterstellen, dass er dich bewusst anlügt. Aber ich halte es für wahrscheinlich, dass er das Handy mindestens in der Hand gehabt hat (gepingt, zum Draufschauen hochgenommen, weggelegt).
Formal reicht das schon, und auch mir ist - heute - nicht immer bewusst, dass ich gerade nach dem Handy gegriffen habe.


Darum liegt es auch nicht auf dem Beifahrersitz, sondern ist weggepackt in der Tasche und ist stumm. Wenn ich fahre, fahre ich. Wenn dir mal einer mit dem Handy im Gesicht auf deiner Spur entgegen gekommen ist, denkt man vielleicht auch anders darüber.
 
MarinGS

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Folgendes ist gestern passiert:
Mein Sohnemann (19 Jahre) wurde von der Polizei angehalten, weil er angeblich mit dem Handy in der Hand Auto gefahren wäre.
Ein Polizist, der irgendwo an der Seite gestanden hatte, hätte das gesehen, worauf mein Sohn dann eben ein paar Meter weiter von einem anderen Polizisten angehalten wurde.
Mein Sohn bestritt dies und verwies auf das unbenutzte Handy( Display ausgeschaltet, ungeöffnete WA- Nachrichten), welches auf dem Beifahrersitz lag.

Ich sag mal wie es ist: Die Chancen dagegen anzugehen gehen gegen NULL

Warum ?

Es lag auf dem Beifahrersitz - ganz offensichtlich nur um im Falle des Falles darauf schnell zuzugreifen.

Es befand sich da außerhalb des normalen Blickfeldes.

Eindeutig

Und das ist bestimmt nicht nur über Blickkontakt passiert.

"Nur schauen, nicht anfassen" gilt da nicht

Ein Handy liegt sonst in der Jackentasche oder Hosentasche.

Begründet sich allein schon aus dem Sicherheitstechnischen-Aspekt des abrupten Bremsens.

Fahrschulbelehrung der ersten Stunde


Zweitens und das ist wahrlich nichts neues - ist allgemein bekannt, dass eine feste Handyhalterung im Blickfeld des Fahrers (die sich jeder leisten kann) im Auto den Zugriff auf das Handy für wenige Sekunden erlaubt.

Der Richter geht davon aus - das bei nicht montiertem Halter die Zugriffe auf das Handy im Fahrbetrieb auf nicht legale Weise geschehen.

Ohne Halt am Straßenrand.

... ich denke mal so wird es hier gewesen sein


Drittens

Für einen vertretenden Anwalt niederschmetternde Argumente das Mandat zu übernehmen.

Es sei denn ihr wollt ihm noch zusätzlich finanziell unter die Arme greifen. Denke eher nicht ...



Den Punkt in Flensburg muss der Sohn wohl als Lehrgeld auch noch mit verbuchen.



Als 19-jähriger steht er natürlich fortan unter besonderer Beobachtung
 
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Larsi

Larsi

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Dein Sohn soll mal ehrlich zu sich selbst sein. Wie oft wurde er nicht erwischt, als er zu schnell fuhr, im Überholverbot überholt hat, das Handy in der Hand hatte etc.?
Einmal erwischt --> Strafe teilen durch die Anzahl der nicht geahndeten Verstöße, zahlen und Mund abputzen.
Ist aber zugegebenermaßen teures Lehrgeld.
So isses.
Und daher bin ich dafür, pauschal mindestens 2000€/a direkt vo der Bußgeldstelle einziehen zu lassen.
Ich ja nicht viel pro Verstoß ...

Machst du sicher schon als freiwillige Spende.
 
HarryS

HarryS

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Ich würde den Hunni einfach abdrücken und ruh ist.
Ein RA ist sicher wesentlich teurer. Ärger ist auch nicht gering.
 
umdieEcke

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Bei dem Thema gewinnt nur der Rechtsanwalt... Gegenbeweis so gut wie nicht möglich, da technisch nicht bewiesen werden kann, dass er das Handy nicht in der Hand hatte. Es pingt und die Kurznachricht erscheint auf dem Sperrbildschirm für ein paar Sekunden. Reicht aus, es zur Kenntnis zu nehmen und abgelenkt zu sein.

Als mein Zwerg den FS gemacht hat, habe ich mir eine Leiter genommen, hochgestiegen, um auf Augenhöhe (2,04 m) ihm zu erklären, was passiert, wenn er andere gefährdet mit solchen Verhalten. Bisher gehe ich davon aus, er hält sich dran.
 
sigmali

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In der Schweiz kommt m.W. sogar noch 1 Monat Fahrverbot dazu. Und dort dürfte es auch Fälle geben, wo die Zeugen nur kurze Zeit hatten, das zu sehen.
 
HarryS

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Ich auch, aber hier reicht das nicht.
Das ist leider die Realität des Lebens.
Ein Kumpel von mir (verheiratet 2 Kinder) hatte sein Bestes Stück nicht im Griff.:confused:
Nach dem Seitensprung wurde ein Kind gebohren.
Danach kam die Scheidung.

Das Ende vom Lied.

5 Minuten Rittmeister und 18 Jahre Zahlmeister.

Er hat aus seinem Fehler gelernt.
 
68er

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Alles gut....
Auch wenn es ungerecht sein sollte, für etwas bestraft zu werden, was man nicht gemacht hat, wird er es so hinnehmen müssen.
Aussicht auf Erfolg, der Bestrafung zu entgehen, wird es aus zuvor von Euch erwähnten Gründen nicht geben.
Von daher danke für Eure Ansichten.
 
MarinGS

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Alles gut....
Auch wenn es ungerecht sein sollte, für etwas bestraft zu werden, was man nicht gemacht hat, wird er es so hinnehmen müssen.
Aussicht auf Erfolg, der Bestrafung zu entgehen, wird es aus zuvor von Euch erwähnten Gründen nicht geben.
Von daher danke für Eure Ansichten.
Eine weise Entscheidung

... da er anhand der Schilderung nichts vorzulegen vermag das auf eine ungerechte Strafe hindeutet
 
MarinGS

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Im übrigen lässt sich über Analyse-, Diagnose- und Nutzungsdaten eines Handys sehr leicht belegen, wann ein Zugriff erfolgt ist.

Und ein verbauter Bewegungssensor gibt dann letztendlich alle Daten preis ...

Sensoren
 
fralind

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Das einzigste in so einem Fall wäre, man könnte nachweisen über den Provider und wenn es auch wirklich so war), das zu dem Zeitpunkt der Feststellung das Telefon nicht angeschaltet war.
 
FrankS

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Das einzigste in so einem Fall wäre, man könnte nachweisen über den Provider und wenn es auch wirklich so war), das zu dem Zeitpunkt der Feststellung das Telefon nicht angeschaltet war.
und warum sollte das etwas ändern? Er könnte ja das Handy in die Hand genommen haben, um es wieder einzuschalten. oder um zu checken, ob es ein/ausgeschaltet ist. oder vielleicht ist das Handy selbst eingeschaltet und nur der Mobilfunk-Teil ist ausgeschaltet.....
 
G

Gast 57044

Gast
Habe auch mal einen so einen Strafzettel bekommen weil nicht angeschnallt.

Darin Stand: sie wurden um 7:10 vom Beamten xxxx gesehen daß sie nicht angeschnallt waren.

Konnte belegen daß ich um 6:50 in meinem Betrieb eingestempelt hatte.

Hat nichts genützt mußte trotzdem bezahlen.

Begründung: die Zeit sei nicht ausschlaggebend sondern das was der Beamte gesehen hat.
 
Larsi

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