Morg
Wenn man zu Unrecht belangt wird, dann bleibt dir de facto der Rechtsweg. Einspruch, und am Besten einen Anwalt, weil man als Privatier viele Fristen und Möglichkeiten gar nicht überblicken kann.Handynutzung am Steuer finde ich auch alles andere als lustig und sollte auch entsprechend geahndet werden, wenn es gemacht wurde
Aber auch wirklich nur dann......
Bei diese Angelegenheit geht es mir nur darum, wie man sich verhalten könnte, wenn man zu Unrecht für etwas belangt wird, was man nicht gemacht hat.
Wenn ich aber sehe, was heute auf den Straßen abgeht, und wenn ich mal an mich in dem Alter zurückdenke, dann möchte ich noch was loswerden, ohne dir oder deinem Junior damit zu nahe treten zu wollen:
ich hatte damals auch eine Situation, in der mir als jungem Fahrer erst sehr viel später klar geworden ist, was ich tatsächlich falsch gemacht habe - und dass ich tatsächlich etwas falsch gemacht habe. Von der Aussage, dich ich meinem Vater gegenüber gemacht habe, war ich in dem Moment tatsächlich überzeugt. Trotzdem war sie faktisch falsch und wahrscheinlich eine Mischung aus falscher Überzeugung (nee, sowas würde ich nie tun) und halbwegs unbewusster Schutzbehauptung (war ich nicht, habe ich nicht gemacht).
Was ich damit sagen will: ich will deinem Junior nicht unterstellen, dass er dich bewusst anlügt. Aber ich halte es für wahrscheinlich, dass er das Handy mindestens in der Hand gehabt hat (gepingt, zum Draufschauen hochgenommen, weggelegt).
Formal reicht das schon, und auch mir ist - heute - nicht immer bewusst, dass ich gerade nach dem Handy gegriffen habe.
Darum liegt es auch nicht auf dem Beifahrersitz, sondern ist weggepackt in der Tasche und ist stumm. Wenn ich fahre, fahre ich. Wenn dir mal einer mit dem Handy im Gesicht auf deiner Spur entgegen gekommen ist, denkt man vielleicht auch anders darüber.