jan13
Stimt, die schnur wuerde schon ganz kurz beim blitzerthread.
Da irrt der Herr, laut § 99 Abs 5a KFG 1967 sind bei uns Nebelscheinwerfer auch als Tagfahrlicht erlaubt.Nope. Nebler ohne Nebel nix erlaubt Beim PKW nicht anders.
Nicht in Kombination mit AbblendlichtDa irrt der Herr, laut § 99 Abs 5a KFG 1967 sind bei uns Nebelscheinwerfer auch als Tagfahrlicht erlaubt.
Genau danach hätte ich noch fragen wollenWeil R1250GS gestanzt ist wahr es nicht so einfach zu kleben
Was ist denn da hinter den Türchen? Koordinaten für Bikertreffs? Stehen die Zahlen für KWs? ...Den habe ich mir Gestern geleistet.
Ist sicherlich ein Adventskalender.Was ist denn da hinter den Türchen? Koordinaten für Bikertreffs? Stehen die Zahlen für KWs? ...
...sagt der Erfinder des mit-Zweierlei-Mass-messens...Also dafür das Du so austeilst, haste aber ne kurze Zündschnur....
Da die Antwort von Dir kommt, der gar nicht gemeint war, weiß ich diese ja auch einzuordnen...sagt der Erfinder des mit-Zweierlei-Mass-messens...
Ja, wundert mich nicht, dass Du da nicht in der Lage bist, zu reflektieren ;-)Da die Antwort von Dir kommt, der gar nicht gemeint war, weiß ich diese ja auch einzuordnen
Nicht geeicht, kalibriert. Und dann hast Du sicher auch ein Kalibrierzertifikat dazu .Hab ich mir auch gerade erst besorgt mit vernünftig großer Skala, dann sieht man auch ob man 2,3 oder 2,6bar drin hat im Reifen. Und geeicht