Ich versuch´s nochmal.
Eine Speichenfelge kann wesentlich mehr vertragen als eine Gussfelge. Praktisches Beispiel:
Ich bin in Sardinien mit meiner R1 mit ca 80Km/h über ein kleines Schlagloch gefahren. Die Felge bekam an beiden Felgenhörnern eine Delle. Ich konnte zwar noch weiter fahren, habe mir aber nach dem Urlaub direkt mal ne neue Felge organisieren müssen.
Während der Kumpel mit der K 25 zwar auch das Schlagloch mitgenommen hat, aber der Felge war das völlig egal.
Im Gelände gibts ja nix anderes als Schlaglöcher, Bodenwellen, Wurzeln und was nicht alles. Da wird im Extremfall mal n´ne Speiche verbogen sein und man bekommt ne 8 in die Felge, was ein Speichendoktor wieder raus bekommt.
Bei Gussfelgen kann man sich dann mal so 20 Sätze daheim lagern, um nach jedem Geländeeinsatz die verbogene Felge zu ersetzen.
Und was das Geschwätz über Unfall und Gutachter betrifft, so hat es tatsächlich mit der Felge etwas zu tun, ob diese nun Schuld am Unfall hat oder nicht, spielt keine Rolle, da in dem Moment die Betriebserlaubniss erloschen ist, solbald ich mit einer baulich veränderten und nicht abgenommener Massnahme im öffentlichen Strassenverkehr teil nehme.
D.h. Wenn ich die Felge, welche für die ADV nicht zugelassen ist montiere, darf ich eigentlich nicht mehr damit fahren.
Wenn ich mit 1,2 Promille fahre und am Unfallhergang nicht schuld bin, weil mir jemand die Vorfahrt genommen hat, wird es dem Sheriff recht egal sein, da man mit 1,2 Promille einfach nicht fahren darf, fertig. Und genau so verhält es sich mit bauliche Veränderungen am Fahrzeug, egal ob eine Gussfelge nun einen übergewichtigen Herren aushält oder nicht...