Gussräder auf einer 17er GSA

Diskutiere Gussräder auf einer 17er GSA im R 1200 GS LC und R 1200 GS Adventure LC Forum im Bereich Motorrad Modelle; Das wäre mir eine echte Hilfe ! Denn wenn ich die Gussräder drauf mache, möchte ich weder beim TÜV noch bei einem Versicherungsschaden Probleme...
nrw1959

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Kawa Versys 650 ( ex ), Kawa Versys 1000 ( ex ), BMW R 1200 GSA TB Bj. '17
Ich kann mal nachfragen ob er die Bestellung noch hat ....
Moped ist dieses Jahr verkauft worden, wie all seine Firmenwagen in Orange Metallic.
Aber es wird auf alle Fälle noch Fotos davon geben....

VG Frank
Das wäre mir eine echte Hilfe !
Denn wenn ich die Gussräder drauf mache, möchte ich weder beim TÜV noch bei einem Versicherungsschaden Probleme bekommen. So könnte ich den Beweis antreten, dass mein "Umbau" so auch ab Werk möglich wäre.

Beste Grüße
Klaus
 
bastl-wastl

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So eine Kopie einer Bestellung nutzt dir im Schadenfall aber nix. Da zählen nur amtliche Papiere.
z. B. Das C.O.C. ist so eins. Wenn da nix drin steht, erstmal Pech gehabt.
In der Folge bist du in der Beweislast, nicht BMW. Also eintragen lassen und gut ist es. Vermeidet Ärger.
Du weißt ja, Recht haben und Recht bekommen usw....
 
Peti

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Dein Händler hat die Möglichkeit mit Sondervereinbarung auf die Bestellung im Werk Sachen zu verändern z.B. Wegfall der Aufkleber oder Veränderung der Felge usw. Man muss dann noch die Freigabe von BMW abwarten.
Meine wurde so bestellt mit fast allem was ab Werk zu Bestellen ist worauf verzichtet wurde ist der TFT und Keyless wurde aus einem Paket gestrichen.
Mein Kumpel hat sie zur gleichen Zeit bestellt mit schwarzen Gussräder und Sonderlakierung und ohne Aufkleber.
Für Geld macht BMW alles was man möchte.

VG Frank
Die Sonderlackierung kam garantiert NICHT von BMW, die hat der Händler gemacht.
Du bekommst ja auch eine AB nicht von BMW sondern vom Händler.
Was der da alles rein schreibt, meinetwegen Extra-Koffer oder ein Navi oder abgezogene Aufkleber, dringt nicht bis nach Berlin durch.

Und wenn Du behauptest, dass die Gussfelgen für die ADV seitens BMW erlaubt sind, begibst Du Dich auf ganz dünnes Eis.
Das sollte man sich in jedem Fall schriftlich geben lassen.

Hier hatte irgendwo irgendwann schon mal jemand eine Anfrage direkt nach Berlin geschickt, ob das in Ordnung sei.
Die Antwort war NEIN, nicht homologiert.

Ob das so nun Sinn macht oder gefährlich ist oder nicht, steht auf einem anderen Blatt.
Ich möchte nur vermeiden, dass es möglicherweise bei einem Unfall richtig dicken Ärger gibt, weil sich ein Mitglied hier im Forum falsch beraten ließ.
 
nrw1959

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Die Sonderlackierung kam garantiert NICHT von BMW, die hat der Händler gemacht.
Du bekommst ja auch eine AB nicht von BMW sondern vom Händler.
Was der da alles rein schreibt, meinetwegen Extra-Koffer oder ein Navi oder abgezogene Aufkleber, dringt nicht bis nach Berlin durch.

Und wenn Du behauptest, dass die Gussfelgen für die ADV seitens BMW erlaubt sind, begibst Du Dich auf ganz dünnes Eis.
Das sollte man sich in jedem Fall schriftlich geben lassen.

Hier hatte irgendwo irgendwann schon mal jemand eine Anfrage direkt nach Berlin geschickt, ob das in Ordnung sei.
Die Antwort war NEIN, nicht homologiert.

Ob das so nun Sinn macht oder gefährlich ist oder nicht, steht auf einem anderen Blatt.
Ich möchte nur vermeiden, dass es möglicherweise bei einem Unfall richtig dicken Ärger gibt, weil sich ein Mitglied hier im Forum falsch beraten ließ.
Deshalb wäre es für mich auch interessant ob hier im Forum jemand schon Mal eine GSA auf die Gussräder der GS umgerüstet hat und die dann auch hat eintragen lassen.

Könnte der TÜV denn im Vorfeld überhaupt schon sagen, ob er mir die GS Felgen auf einer GSA einträgt ?
 
bastl-wastl

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Klar trägt der TÜV das ein. Original BMW Teil, fast identisches Bike.
Ich hab 17 Zöller von der R eingetragen z. B.
 
nrw1959

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Klar trägt der TÜV das ein. Original BMW Teil, fast identisches Bike.
Ich hab 17 Zöller von der R eingetragen z. B.
Was musstest du denn als Unterlagen beim TÜV mitbringen damit eingetragen werden kann ?

Ich sehe da u.U. ein Problem, dass die GSA eben ein nur "fast" identisches Bike ist und schwerer als die GS. Ich denke da an Traglast der Gussräder.
 
bastl-wastl

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Was musstest du denn als Unterlagen beim TÜV mitbringen damit eingetragen werden kann ?

Ich sehe da u.U. ein Problem, dass die GSA eben ein nur "fast" identisches Bike ist und schwerer als die GS. Ich denke da an Traglast der Gussräder.
Keine Unterlagen, es gibt ja für Orginal Räder keine Papiere. Es reicht die KBA und BMW Teile Nummer die auf den Felgen steht.
Meine GS ist auch nur fast identisch mit der R von der die Felgen stammen.
 
nrw1959

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Keine Unterlagen, es gibt ja für Orginal Räder keine Papiere. Es reicht die KBA und BMW Teile Nummer die auf den Felgen steht.
Meine GS ist auch nur fast identisch mit der R von der die Felgen stammen.
Es wurde also "einfach" eingetragen, da es ein Original BMW Teil ist. Keine Gutachten von Nöten.
Hast du auch die Reifenbreite durch die R Felgen geändert ?
Wird die Änderung auch im Brief eingetragen oder nur im Schein ? es gibt ja Änderungen nach verschiedenen §.
 
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Gast45516

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@bastl-wastl Aber wir reden ja nicht von der Eintragung einer anderen Reifenkombi, die Felgen ( ob Drahtspeichenräder oder Gussfelgen ) SIND Original Teile BMW, haben die gleichen Werte: Durchmesser, ET, Breite. Die Reifen die drauf kommen, sind doch die gleichen ( von den Amessungen ), die auf den ADV-Felgen sind. Also, was willst eintragen lassen, wenn die Randbedingungen die gleichen sind ?

Kein Mensch läßt sich Original BMW Winterräder auf dem BMW eintragen, da die Rad-Reifenkombi eh schon " im Schein steht " ( Standardbereifung Winterräder ).
 
heizer1200

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Solange man nichts in der Breite Größe oder Einpresstiefe geändert wird sind Original Hersteller Teile Eintragungs frei.
Das gleiche gilt auch für die Reifen nach der EU Homogenisierung gibt es dafür keine Einträge mehr.
Es wird auch nur noch eine Reifengröße in den Fahrzeugschein eingetragen der Rest ist aus der Bedienungsanleitung zu entnehmen.
Jedes Fahrzeugteil hat über seine Teilenummer eine Zulassung erhalten.

VG Frank
 
Peti

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Also Du schreibst einen Unsinn...
So richtig schön aus dem Bauch raus.
 
lederkombi

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Es gibt bei Rädern, als kritisches Bauteil, ein paar wichtige Grössen. Von diesen Grössen könnte allenfalls einzig die zulässige maximale Radlast als Argument genommen werden, denn alle anderen Parameter sind bei Guss- und bei Speichenrädern gleich!
Ob nun das zulässige Gesamtgewicht mit der entsprechend max. zulässigen Radlast entscheidend ist, wo zudem diese weniger wie 5% ausmachen, wage ich sehr zu bezweifeln.
Und immerhin sind bis zu 5% Überschreitung des zul. Gesamtgewichtes erlaubt!

Allerdings ist es auch eine Tatsache, dass es die GSA nicht ab Werk mit Gussrädern gibt. Wieso auch immer, wissen wir nicht. Technisch kann dies zwar nicht begründet sein, aber dies hilft hier nicht weiter. Fakt ist, dass z.B. hier bei uns in der Schweiz gemäss der Verordnung 741.41 Art. 34, Zif.f gilt: Die Zulassung erlischt bei Verwendung von "nicht für den Fahrzeugtyp genehmigter Räder". Die GSA und die GS sind definitiv nicht der gleiche Fahrzeugtyp, auch wenn fast alle Bauteile mechanisch gesehen gleich sind, verwaltungstechnisch sind sie das nicht!

Und ja, ich fahre auch mit Gussrädern auf meiner GSA und die sind auch nicht eingetragen.
 
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Jonni

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Bitte auch bedenken, dass die GS und die Adv. unterschiedliche Typbezeichnungen haben. K50 und K51. Allein dies könnte schon zum Problem bei der TÜV-Vorführung werden.

CU
Jonni
 
bastl-wastl

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Solange man nichts in der Breite Größe oder Einpresstiefe geändert wird sind Original Hersteller Teile Eintragungs frei.
Das gleiche gilt auch für die Reifen nach der EU Homogenisierung gibt es dafür keine Einträge mehr.
Es wird auch nur noch eine Reifengröße in den Fahrzeugschein eingetragen der Rest ist aus der Bedienungsanleitung zu entnehmen.
Jedes Fahrzeugteil hat über seine Teilenummer eine Zulassung erhalten.

VG Frank
Da kann ich mich nur anschließen. Bullshit.
Du kannst doch nicht Fahrzeugteile kunterbunt wo anders verbauen nur weil sie mal wo anders homologiert wurden.
Dabei spielt es keine Rolle ob du die Felgen einer XR oder einer anderen GS drauf bauen willst. Beides muß abgenommen werden, wenn vom Hersteller keine Freigabe existiert. Bei den GS zu GS Felgen ist es halt einfacher.
 
bastl-wastl

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@bastl-wastl Aber wir reden ja nicht von der Eintragung einer anderen Reifenkombi, die Felgen ( ob Drahtspeichenräder oder Gussfelgen ) SIND Original Teile BMW, haben die gleichen Werte: Durchmesser, ET, Breite. Die Reifen die drauf kommen, sind doch die gleichen ( von den Amessungen ), die auf den ADV-Felgen sind. Also, was willst eintragen lassen, wenn die Randbedingungen die gleichen sind ?

Kein Mensch läßt sich Original BMW Winterräder auf dem BMW eintragen, da die Rad-Reifenkombi eh schon " im Schein steht " ( Standardbereifung Winterräder ).
Ich spreche von der Eintragung anderer FELGEN. 3,5 X 17 vorne und 5,5 X 17 Hinten.
Beide Felgen sind original R1200R Teile und wurden auf der GS Eingetragen. Auch mit anderen Reifengrößen.
Der TÜV hat aber nicht nur die Größe der Reifen geändert, sondern auch die Felgen.
 
bastl-wastl

bastl-wastl

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Es wurde also "einfach" eingetragen, da es ein Original BMW Teil ist. Keine Gutachten von Nöten.
Hast du auch die Reifenbreite durch die R Felgen geändert ?
Wird die Änderung auch im Brief eingetragen oder nur im Schein ? es gibt ja Änderungen nach verschiedenen §.
Im Zulassungsteil 2 sind keine Reifen und Felgen Größen angegeben.
Die Eintragung erfolgt immer nur im Schein. Zusätzlich wird die Änderung bei der Zulassungsstelle gespeichert.
Eintragung war nach Paragraph 19.2 eine Einzelabnahme da ja keine Gutachten vorhanden sind.
 
G

Gast45516

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Ich spreche von der Eintragung anderer FELGEN. 3,5 X 17 vorne und 5,5 X 17 Hinten.
Beide Felgen sind original R1200R Teile und wurden auf der GS Eingetragen. Auch mit anderen Reifengrößen.
Der TÜV hat aber nicht nur die Größe der Reifen geändert, sondern auch die Felgen.

Ok, dann hast aber nicht den Eingangspost vom Threadersteller gelesen, sonst wüsstest du, das es doch darum gar nicht geht. :bia:

Es geht darum, die Alu-Felgen der GS gegen Drahtspeichenräder der ADV auf einer ADV zu tauschen. Und ich sage, das geht ohne Eintragung der Alu-Felgen.
 
bastl-wastl

bastl-wastl

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Ok, dann hast aber nicht den Eingangspost vom Threadersteller gelesen, sonst wüsstest du, das es doch darum gar nicht geht. :bia:

Es geht darum, die Alu-Felgen der GS gegen Drahtspeichenräder der ADV auf einer ADV zu tauschen. Und ich sage, das geht ohne Eintragung der Alu-Felgen.
Doch habe ich gelesen und das ist nix anderes. Wenn der Hersteller die Gussfelgen nicht für die ADV freigibt ist es genauso illegal als wenn du Räder von einer Afrika Twin drauf machst.
 
G

Gast45516

Gast
Bitte auch bedenken, dass die GS und die Adv. unterschiedliche Typbezeichnungen haben. K50 und K51. Allein dies könnte schon zum Problem bei der TÜV-Vorführung werden.

CU
Jonni

Im Umkehrschluß: kannst aber die K 50 entweder mit Guß,-oder Drahtspeichenrädern ordern, also fällt der Punkt raus.
 
Dreyka

Dreyka

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Hm, vielleicht sollte man einfach mal bedenken, warum die ADV nur mit Speichenfelgen ausgeliefert wird...
Viele ADV-Fahrer nehmen diese ordentlich ran und das ausserhalb asphaltierter Strassen. Und wenn ich mir vorstelle, eine voll bepackte ADV recht zügig auf unwegsamen Gelände zu bewegen, möchte ich nicht dabei sein, wenn so eine Gussfelge bricht. Wenn man es auf die Spitze treibt und dabei Wettbewerbsmässig unterwegs ist (Darkar z.B.), stellt man fest das nur mit Speichenfelgen gefahren wird, egal ob BMW, KTM, Husqvarna, oder sonst was auf dem Tank steht.

Es wird vermutlich kein Sheriff fest stellen, das eine "falsche" Felge bei der Verkehrskontrolle einer ADV drauf ist und vielleicht merkt es auch kein Tüv-Prüfer. Interessant wird es dann, wenn es zu einem Unfall z.B. mit Personenschaden kommt, wo ein Gutachter hinzugezogen wird...
 
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