Grundsteuerreform - Doch nur eine versteckte Steuererhöhung?

Diskutiere Grundsteuerreform - Doch nur eine versteckte Steuererhöhung? im Smalltalk und Offtopic Forum im Bereich Community; Vermutlich bleibt nur Kontakt mit dem Finanzamt (Grundwertbescheid) und ein Sachverständigergutachten.
sigmali

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Wir haben in Hechingen ein vermietetes Reihenmittelhaus. Baujahr 1972. Hausgrundfläche 7,5 x 7,5 m. Grundstück 2,1 ar. Bisher 165 Euro. Künftig 135 Euro.

Die Mieter wird es freuen.
 
garamiel

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Ich war mit den neuen Grundsteuerbescheiden eigentlich ganz zufrieden. Bei allen meinen vermieteten Immobilien ist die Grundsteuer zwischen 30 und 70 % gesunken. Das macht die Nebenkosten für
die Mieter spürbar niedriger.
Alle selbstbewohnten Einfamilienhäuser, die mir bekannt sind hatten eine moderate Steigerung
zwischen 10 und 20%. Und das bei einem absurden Hebesatz von 890%.
 
Der mit der Q Tanzt

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Vermutlich bleibt nur Kontakt mit dem Finanzamt (Grundwertbescheid) und ein Sachverständigergutachten.
Der Auffand wär bissle hoch, wenn ma sich den Betrag anschaut. Der alte Grundsteuerbetrag war 30,72€ für 2024, bei 15ar. Glaub eher das die sich damals verrechnet hatten.
Morgen ruf ich mal bei der Gemeinde an und frag mal nach.
 
udob

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Spitzenreiter in Essen ist jemand mit knapp 3300% mehr. Da hat das Finanzamt aus dem nicht wirklich nutzbaren Grabe- und Waldland mal ebend Bauland gemacht.
In Zahlen von knapp 550 Euro auf 18.000 Euro
Auf den Einspruch zum Bewertungsbescheid des FA warten sie seit geraumer Zeit und nix passiert.
Bin mal gespannt, wie das endet.
 
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Der mit der Q Tanzt

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Spitzenreiter in Essen ist jemand mit knapp 3500% mehr. Da hat das Finanzamt aus dem nicht wirklich nutzbaren Grabe- und Waldland mal ebend Bauland gemacht.
Auf den Einspruch zum Bewertungsbescheid des FA warten sie seit geraumer Zeit und nix passiert.
Bin mal gespannt, wie das endet.
Jo, bei mir war mal eigentlich nur 1/4 des Grundstücks, da wo das Haus steht, Baugrundstück. Der Acker hinterm Haus war ganz früher Ackerland und wurde später dann Gartengrund oder so mit Baulast das dies nicht bebaut werden darf. Das geht eigentlich immernoch nicht, da keine Zufahrt,öffentlich vorhanden ist und auf der anderen Seite es genauso ist. Leider hab ich da wohl nicht aufgepasst und nicht mitbekommen das dies geändert wurde und nun normales Grundstück ist mit dem ich aber nix anfangen kann ausser meine Blauze in die Sonne strecken und Rasenmähen.
 
westi677

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In Rhld-Pfalz kommt ja erschwerend hinzu das die zugehörige Gesetzgebung bis vor kurzem noch nicht fertig war - Verabschiedung wohl im Mai - also weiß im Prinzip kein Mensch was am Ende auf dem Deckel steht und man musste prophylaktisch gegen alles möglich mal Einspruch einlegen.
Komisch… ich wohne auch in RLP und hab meinen fertigen Bescheid.
Es soll aber die Möglichkeit geben, dass die Grundsteuer B gesplittet werden kann, wenn es in manchen Gebieten zu starke Erhöhungen geben sollte. Und genau das soll bis Mitte des Jahres nachgebessert werden. Die eigentliche Reform ist aber fertig.
Du müsstest aber schon längst einen Bescheid des Finanzamtes mit dem Messbetrag bekommen haben. Dagegen kannst Du Einspruch einlegen.

Edit:
Hier eine Liste für neutrale Hebesätze in RLP je Gemeinde
 
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umdieEcke

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Das Hauptproblem ist sicherlich der Bodenrichtwert, der bei der Berechnung des Grundsteuermessbetrages eingeht. Da dieser bei Gewerbegebieten üblicherweise deutlich unter dem von normalen Wohngebieten liegt, kommt es automatisch zu einer Entlastung bei Gewerbeimmobilien aufgrund des identischen Hebesatzes. Ich kann mir nicht vorstellen, dass ein unterschiedlicher Hebesatz für Gewerbe- und Wohnimmobilien verfassungsrechtlich haltbar ist.

Ohne Veränderung des Bodenrichtwertes, die man einklagen müsste (dann muss auch das Finanzamt den geänderten Wert verwenden), gibt es höchstens die Möglichkeit, dass das Verfahren grundsätzlich überarbeitet werden muss. Man muss abwarten, ob eine Verfassungsklage eine solche Veränderung ergibt oder nicht. Ich denke, dass die Hauptprobleme durch die Festlegung des Bodenrichtwertes entstanden sind. Der Bodenrichtwert ist bei uns deutlich höher als der vor kurzem erzielte Verkaufspreis eines unbebauten Grundstücks.

Meiner Meinung nach hat ein Einspruch beim Grundsteuerbescheid keine Wirkung. Die Gemeinde setzt lediglich den Hebesatz fest, der Grundsteuermessbegtrag wurde vom Finanzamt festgelegt. Hat der Grundsteuermessbescheid einen zu hohen Wert, dann explodiert die Grundsteuer im Vergleich zur alten Steuer. Ist das komplette Grundstück gar kein Bauland, wird aber trotzdem so eingestuft, dann hätte man bei der Erstellung des Grundsteuermessbetrags gerichtlich dagegen vorgehen müssen. Ein Bebauungsplan ist dafür sicherlich ein guter Ansatzpunkt. Auch wenn die formelle Einspruchsfrist für den Grundsteuermessbetrag abgelaufen ist, so kann man sicherlich immer noch bei eigenem Kostenrisiko dagegen klagen. Denn Fehler müssen korrigierbar sein.

Gruß
Klaus
 
DirtySanchez

DirtySanchez

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Mein Bescheid ist Heute auch gekommen. BW kleines altes Haus aus1806 mit einer kleinen Scheune. Großes Grundstück, dass früher mal zur Selbstversorgung diente. Nach dem Kauf in den 90ern hatten wir da mal probehalber Kartoffeln angebaut- konnte man essen.
Mir war schon klar das es teurer werden würde, da es eigentlich viel zu billig war.
Lt. dem neuen Bescheid sind es jetzt 2157% mehr. Ist jetzt doch etwas happig. Weil wir beide in Rente, muss jetzt wieder Kartoffeln angebaut werden. Gibts eigentlich einen Pflug Anbausatz für die GS?
Leider taugt die GS nicht einmal dafür..... :skip: :lalala:
 
SQ18

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Unsere Mieter im 2-Familienhaus "auf dem LAnd" müssen dieses Jahr 40 Euro mehr Grundsteuer zahlen (ist Ihr Anteil, unserer knapp 60 Euro mehr), dagegen ist die Studentenwohnung im Zentrum von Osnabrück um 50% günstiger geworden (das verstehe wer will....).
Zumindest in Bayern scheint der Wert der Immobilie selbst bei der Berechnung der Grundsteuer nur noch eine untergeordnete Rolle zu spielen. Der Wert des Grundstücks scheint der entscheidende Faktor. Ich gehe mal davon aus, dass bei deinem Haus auf dem Land das umgebende Grundstück erheblich größer (Anteil pro Wohneinheit) ist als bei der kleinen Studentenwohnung, die vielleicht in einem mehrstöckigen Hochhaus liegt. Unsere WEG hat insgesamt über 5.000 qm Grund, der sich allerdings in 47 Parteien aufteilt. Mein Anteil sind irgendwelche 2,1%, das sind dann 100 qm. Das schlägt sich in einem niedrigen Grundsteuersatz nieder.
 
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