Grundsteuerreform - Doch nur eine versteckte Steuererhöhung?

Diskutiere Grundsteuerreform - Doch nur eine versteckte Steuererhöhung? im Smalltalk und Offtopic Forum im Bereich Community; Also mein Steuerberater hat mal auf dem FiAmt gearbeitet und ist jetzt Selbständig. Er hat uns den Tipp gegeben, erst einmal nichts zu machen. Und...
Jogibaer2705

Jogibaer2705

Dabei seit
20.04.2022
Beiträge
257
Ort
In der Nähe von Stuttgart
Modell
R1250GS Bj2022
Also mein Steuerberater hat mal auf dem FiAmt gearbeitet und ist jetzt Selbständig. Er hat uns den Tipp gegeben, erst einmal nichts zu machen. Und wenn, dann sofort bei den zwei Rückmeldungen vom Finanzamt Einspruch zu erheben. Denn wenn man das nicht macht, muss man au alle Fälle ab 2025 den Betrag zahlen und kann dann in eine Neuberechnung / Beschwerde gehen.
Desweiteren ist er nach dem Studieren der Gerichtslektüren und Pressemitteilen der Meinung, das die neue Reform so nicht umsetzbar ist. (Gleichheitsprinzip) Bsp. Zwei identische Häuser und Grundstücke, die nebeneinander stehen. Einziger Unterschied, das eine Haus befindet sich bereits in Bayern und das andere in BW. Somit kommen zwei total unterschiedliche Steuerbeträge raus. Das kann so nicht sein.
Aber mal schauen was so noch alles passiert. Da ich volles Vertrauen zu meinem Steuerberater hab und er bis jetzt 100% alles für uns erreicht hat, machen wir was er uns sagt. Mal schauen was hier noch so passiert.
 
KlausB

KlausB

Dabei seit
04.07.2016
Beiträge
1.876
Ort
Reinheim (Odenwald)
Modell
R1200 GS LC (2016)
Doch, auch künftig können die tatsächlichen Grundsteuern verschieden sein, das ist genau wie heute möglich. Selbst wenn die Einheitswerte dieser beiden Häuser heute identisch sind, kann der Hebesatz der jeweiligen Gemeinden in Bayern und BW unterschiedlich sein, es werden unterschiedliche Grundsteuern trotz identischen Einheitswerten fällig. Warum soll das dann künftig anders sein? Das Verfassungsgericht hat nur gefordert, dass die Basisbewertung identisch verlaufen muss, die Bewertungen also vergleichbar sein müssen, um zu einem vergleichbaren Ergebnis zu führen. Dieses ist dann die Basis für die Festlegung der Grundsteuer, aber dafür sind dann die Gemeinden zuständig.

Nur sind das wirklich identische Grundstücke mit identischen Häusern (also gleiche Ausstattung hinsichtlich Heizung, Wohnfläche etc.)? Wohl kaum. Damit kann das neue Verfahren zu verschiedenen Bewertungen führen. Zusammen mit dem (neuen) gemeindespezifischen Hebesätzen ab 2025 wird das dann auch wieder zu Unterschieden führen.

Der Tipp, nichts zu machen, ist meiner Meinung nach Blödsinn. Es werden erst einmal (standardisiert) Daten erhoben, auf deren Basis die Bewertung gemacht wird. Sofern diese Daten richtig sind, hat man selbst alles richtig gemacht. Wenn die Daten zu einer falschen Bewertung führen, ist das sicherlich wieder anzufechten. Das wird aber dann nicht nur bei einer Erklärung so sein, sondern bei vielen, dann wird nachgebessert werden müssen. Gibt man keine Daten ab (macht also keine Grundsteuererklärung), ist man erst einmal rechtlich falsch unterwegs und riskiert mehr. Jeder wie er möchte. Wenn ich das Ergebnis der Grundsteuererklärung vorliegen habe, werde ich prüfen, ob meine Daten richtig übernommen wurden, dann kann ich immer noch Einspruch erheben und auf dieser Basis unter Umständen auch gerichtlich vorgehen. Gebe ich nichts ab, dann kann der Staat mit den festgesetzen Bestrafungsmaßnahmen wegen Fristverletzung "angreifen". Der Rat, nichts zu tun, ist meiner Meinung nach daher nicht schlau.

Die Mitarbeiter der Steuerbehörden sind übrigens auch Leidtragende. Das Bewertungsverfahren wurde gesetzlich verordnet, es muss von den Finanzbeamten umgesetzt werden. Mir fehlt bis heute die Bewertung einer landwirtschaftlich genutzten Wiese mangels Aktenzeichen, weil das betreffende Liegenschaftsamt die niedrig bewerteten landwirtschaftlichen Flächen noch gar nicht entsprechend bearbeitet hat. Und ohne Aktenzeichen kann ich keine Erklärung abgeben.

Gruß
Klaus
 
Zuletzt bearbeitet:
westi677

westi677

Dabei seit
24.03.2022
Beiträge
1.882
Ort
Nordwestpfälzer Bergland // Glantal
Modell
F 850 GS (40 Jahre Jubiläumsmodell // MJ2021)
Mir fehlt bis heute die Bewertung einer landwirtschaftlich genutzten Wiese mangels Aktenzeichnen, weil das betreffende Liegenschaftsamt die niedrig bewerteten landwirtschaftlichen Flächen noch gar nicht entsprechend bearbeitet hat. Und ohne Aktenzeichen kann ich keine Erklärung abgeben.
So geht es uns auch bei einem Haus.
Müssen wir halt warten bis die Unterlagen da sind.
Eine Freundin von mir hat ein ganz anderes Problem.
Sie hat zwei Häuser auf einem Eckgrundstück. Jedes Haus hat eine eigene Anschrift, also liegen an unterschiedlichen Straßen.
Für jedes Haus hat sie ein Aktenzeichen bekommen, kann aber keins davon bearbeiten, weil das Grundstück ja jeweils zu einem anderen Aktenzeichen gehört. Die Software meldet einen Fehler.
Sie hängt jetzt total in der Luft, weil weder Steuerberater noch Finanzamt wissen, wie sie den Vorgang abschließen kann. Bin mal gespannt wie das ausgeht…
 
westi677

westi677

Dabei seit
24.03.2022
Beiträge
1.882
Ort
Nordwestpfälzer Bergland // Glantal
Modell
F 850 GS (40 Jahre Jubiläumsmodell // MJ2021)
Genauso wie ich zu jeder Bürgerversammlung gehe und hier aufmerksam zuhöre und auch ab und an kritische Fragen stelle und auf Mängel aufmerksam mache!
Find ich gut!
Noch besser wäre es, sich selbst zu engagieren - sprich sich in den Rat wählen zu lassen.
Dann kann man selbst was bewirken, statt nur auf etwas aufmerksam zu machen.
Dann erkennt man auch, dass jeder Wunsch auf einmal zu Lasten eines anderen geht. Den goldenen Mittelweg zu finden und es jedem recht zu machen ist nicht immer einfach.
 
KlausB

KlausB

Dabei seit
04.07.2016
Beiträge
1.876
Ort
Reinheim (Odenwald)
Modell
R1200 GS LC (2016)
Für jedes Haus hat sie ein Aktenzeichen bekommen, kann aber keins davon bearbeiten, weil das Grundstück ja jeweils zu einem anderen Aktenzeichen gehört. Die Software meldet einen Fehler.
Sie hängt jetzt total in der Luft, weil weder Steuerberater noch Finanzamt wissen, wie sie den Vorgang abschließen kann. Bin mal gespannt wie das ausgeht…
Ich würde versuchen, die Grundsteuererklärung für beide Häuser zusammen unter einem anderen Aktenzeichen zu machen - falls man eines hat. Vielleicht klappt das. Hauptsache, man hat die Daten richtig dargestellt, dann ist die Steuerbehörde unter Zugzwang. Nirgendwo steht geschrieben, dass man je Aktenzeichen eine Erklärung abgeben muss. Es müssen nur alle Immobilienbesitze erklärt werden. Über das Aktenzeichen wurden lediglich Daten herausgezogen und den Besitzern zur Verfügung gestellt.

Der Steuerberater haftet übrigens nur für die richtige Beratungsleistung, die damit nicht erbracht werden kann. Insofern ist die Eigentümerin hier in der Pflicht, den Kontakt zu den Finanzbehörden direkt zu suchen, wenn sie keine Fristüberschreitung riskieren möchte.

Gruß
Klaus
 
westi677

westi677

Dabei seit
24.03.2022
Beiträge
1.882
Ort
Nordwestpfälzer Bergland // Glantal
Modell
F 850 GS (40 Jahre Jubiläumsmodell // MJ2021)
Das Problem ist ja, dass sie bei Elster die Meldung nicht abschließen kann. Es wird wohl im Hintergrund auf Plausibilität geprüft und da taucht das Grundstück bei einem anderen Aktenzeichen auf und Elster schüttelt den Kopf…
Natürlich ist der Steuerberater nur Berater und haftet nicht - aber auch der weiß hier keinen Rat.
 
KlausB

KlausB

Dabei seit
04.07.2016
Beiträge
1.876
Ort
Reinheim (Odenwald)
Modell
R1200 GS LC (2016)
Dann würde ich eine Erklärung erstellen mit dem Aktenzeichen, bei dem das Grundstück auftaucht, oder ist das nicht bekannt? Und bei diesem Grundstück werden die beiden Häuser angegeben. Das geht auch mit anderen Besitzern für diese Häuser.

Gruß
Klaus
 
westi677

westi677

Dabei seit
24.03.2022
Beiträge
1.882
Ort
Nordwestpfälzer Bergland // Glantal
Modell
F 850 GS (40 Jahre Jubiläumsmodell // MJ2021)
Nein es geht eben nicht. Elster blockiert das, wahrscheinlich weil genau dieses eine Grundstück bei zwei Aktenzeichen auftaucht.
 
S

sichnichtmehrjehovanennt

Dabei seit
14.01.2020
Beiträge
402
In diesem Fall mach man es nicht mit Elster sondern in Schriftform. Dann muss das FA entscheiden wie zu verfahren ist,. Die Formulare gibt es im Internet zum ausdrucken!
 
G

Gast 5187

Gast
Schon mal geschaut, ab wann die neuen Grundsteuermessbeträge gültig werden?
Und diese neuen grundsteuermessbeträge sind auf der Basis von äquivalenzbeträgen für Wohnfläche und Grund und Boden getrennt neu festgesetzt worden.

Und wer jetzt schon exakt sagen kann welche Hebesätze von der Kommune dann ab 1.1.2025 auf dieser Basis genommen werden, hat eine Glaskugel.
 
Rex Krämer

Rex Krämer

Dabei seit
07.08.2012
Beiträge
2.927
Ort
74831 Gundelsheim
Modell
R1150GS Adv
Eine Freundin von mir hat ein ganz anderes Problem.
Sie hat zwei Häuser auf einem Eckgrundstück.
Kaum hast Du Eigentum, schon gehen die Sorgen los. Bei uns heißt es: "wie lebt mer so flott, wenn mer nix hott!" ;)

Spaß beiseite. Der Cousin meiner Frau (ein, seit 1,5 Jahren pensionierter FA-Beamter) hat erzählt, daß die Finanzbehörde aktiv auf die Pensionäre zugeht und ein Wiederbeschäftigungsangebot anbietet, um die Grundsteuerangelegenheit abzuarbeiten. Er würde zusätzlich zu seiner Pension ein Gehalt auf Basis des Öffentlichen Dienstes Stufe 7 oder 8 bekommen. Er hat aber abgelehnt. Es ist für ihn nicht lukrativ weil er Steuerklasse 1 hat (Witwer) und er nicht mobil arbeiten könnte. Das heißt, er müsste 5 Tage die Woche ins Büro pendeln (ca.20km einfach) und das ist ist ihm das Ganze nicht wert.

Gruß
HG
 
G

Gast 5187

Gast
Nun hat er offenbar ein ganzes Berufsleben hinter sich und eine Pension. Warum sollte er sich eine feste Bindung in dieser Form antun, nur um "etwas" mehr Geld zu haben. Wichtig ist, dass ihm nicht die Decke auf den Kopf fällt, was vielen Ruheständlern dann doch ab und an mal passiert und sie aus diesem Grund wieder irgendetwas anfangen.

Andererseits zeigt es einmal wieder mehr, dass Dinge im Staat beschlossen werden, die er operativ mit dem vorhandenen Bestand überhaupt nicht bewerkstelligen kann.

Schuld sind dann natürlich immer die Trottel vor Ort, die die doppelte Arbeitsmenge plötzlich nicht mehr zeitgerecht abarbeiten können.
 
G

Gast 5187

Gast
Mit welchem Ansatz?

Die Grundsteuermessbeträge sind über die Äquivalenzbeträge auf Basis der eigenen Angaben nunmehr nach Grundstück und Gebäude geteilt berechnet worden.
 
Jogibaer2705

Jogibaer2705

Dabei seit
20.04.2022
Beiträge
257
Ort
In der Nähe von Stuttgart
Modell
R1250GS Bj2022
Wichtig:
Steuerbescheide prüfen und ggf Einspruch einlegen innerhalb der vorgegebenen Frist von ca 1 Monat.

Siehe auch:
Grundsteuerbescheid: So reagierst Du richtig! - Finanztip
Hallo Zusammen nochmals. Lustigerweise habe ich heute mit meinem Steuerberater nochmals telefoniert. Der Schutzbund ( weiß nicht mehr welcher) hat Musterklage gegen Baden Würtemberg eingereicht wegen Verfassungsrechtlicher Bedenken gegen die Grundsteuer.
Daher wird mein Steuerberater auf alle Fälle dieses Urteil abwarten. Desweiteren hat er nochmals bestätigt, das ohne Einsprüche, bei Wirksamkeit der Grundsteuer diese ab 2025 ohne Chance auf Einspruch gezahlt werden müssen. Daher jetzt gleich auf alle Fälle Einspruch erheben und wichtig, aufrecht erhalten bis 2025. Es kommen in der Regel immer wieder Briefe, das der Einspruch kein Sinn mache und zurück genommen werden soll.
 
G

Gast 5187

Gast
Desweiteren hat er nochmals bestätigt, das ohne Einsprüche, bei Wirksamkeit der Grundsteuer diese ab 2025 ohne Chance auf Einspruch gezahlt werden müssen. Daher jetzt gleich auf alle Fälle Einspruch erheben und wichtig, aufrecht erhalten bis 2025. Es kommen in der Regel immer wieder Briefe, das der Einspruch kein Sinn mache und zurück genommen werden soll.

Grundsätzlich richtig, gilt aber nicht, wenn die Norm für verfassungswidrig erklärt wird.
 
G

Gast 5187

Gast
Eben. Und vorher wird auch niemand über einen Einspruch entscheiden, der bei positiven Ausgang der Klage obsolet wäre.
Wenn es nur um "gewöhnliche" Rechtswidrigkeit eines Gesetzes ginge, könnte ich den Weg nachvollziehen.

Aber ein Einspruch schadet natürlich nicht.
 
B

billa

Dabei seit
18.09.2006
Beiträge
312
Ort
Bad Boll
Modell
GS 1100/GS1200
Hallo zusammen,

auf welcher Basis sollte ich den Einspruch einlegen?

Wenn auf dem Grundsteuerbescheid bzw. Grundsteuermessbescheid die Bemessungsgrundlage mit meinen Daten(die ich über Elster eingegben habe) berechnet wurde.

Die Berechnung als solches oder wegen was?
 
G

Gast 5187

Gast
M. E. käme aktuell allenfalls eine Normkontrollklage bzw. Einspruch und Anfechtsklage gegen die aus dem Gesetz resultierende Festsetzung in Frage.

Sehe ich aber recht gelassen. Sollte das Bundesverfassungsgericht die Klage als verfassungswidrig einstufen, würde sie das Gesetz meines Erachtens für nichtig erklären, da ja eine bestehende Rechtsgrundlage vorhanden ist und insofern durch die Nichtigkeit des neuen Gesetzes kein Schaden für den Gesetzgeber entstünde.

Anders würde ich es beurteilen, wenn durch die Nichtigkeit des Gesetzes für die Situation ein gesetzloser Zustand verbleiben würde.

Dann würde man vermutlich feststellen, dass das Gesetz nicht mit der Verfassung vereinbar ist und dem Gesetzgeber aufgeben, entsprechend nachzubessern.
In diesem Fall wären auch alte Bescheide auf Basis des verfassungswidrigen Gesetzes bestandskräftig und nur ein Einsprucheinleger auf der sicheren Seite.
 
Thema:

Grundsteuerreform - Doch nur eine versteckte Steuererhöhung?

Grundsteuerreform - Doch nur eine versteckte Steuererhöhung? - Ähnliche Themen

  • Grundsteuerreform, wie macht Ihr das?

    Grundsteuerreform, wie macht Ihr das?: Hallo in das Forum! Die Grundsteuerreform ist ja doch für einige von uns interresant. Mein Stb. wollte 300 € + Märchensteuer. Wie habt Ihr das...
  • Grundsteuerreform, wie macht Ihr das? - Ähnliche Themen

  • Grundsteuerreform, wie macht Ihr das?

    Grundsteuerreform, wie macht Ihr das?: Hallo in das Forum! Die Grundsteuerreform ist ja doch für einige von uns interresant. Mein Stb. wollte 300 € + Märchensteuer. Wie habt Ihr das...
  • Oben