Tut mir leid, aber das kann ich nicht glauben.
Ein Fahrzeug auf einem Anhänger nimmt nicht am Verkehr teil, sondern ist ein Gut welches transportiert wird. Und da ist es unerheblich, ob es angemeldet ist oder nicht, TÜV hat oder nicht, oder Teile fehlen.
Wie willst Du denn sonst ein gekauftes Fahrzeug zum TÜV bringen, dass zwar noch angemeldet ist, aber der TÜV abgelaufen ist? Ohne TÜV kannst du es nicht auf Dich anmelden. Ich stand genau vor diesem Problem. Zweimal mit einem Auto und einmal mit einem Motorrad.
Das Auto wurde einmal angemeldet mit Hänger zum TÜV gefahren, einmal von der Werkstatt (mit TÜV) abgeholt. Das Motorrad hab ich auch mit Hänger zum TÜV gefahren.
Auch was hier geschrieben wurde, dass es für Fahrzeuge auf Privatgrund eine Strafe gab, die keinen TÜV mehr hatten, halte ich für falsch.
Wenn es auf Privatgrund steht, nimmt es nicht am öffentlichen Verkehr teil.
Was anderes ist es, wenn es sich im öffentlichen Bereich befindet - also zb an der Straße steht.