Grosses UPSSS wie konnte das passieren

Diskutiere Grosses UPSSS wie konnte das passieren im Smalltalk und Offtopic Forum im Bereich Community; Tut mir leid, aber das kann ich nicht glauben. Ein Fahrzeug auf einem Anhänger nimmt nicht am Verkehr teil, sondern ist ein Gut welches...
westi677

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Hast Du den Fred gelesen?

Der Motorradfahrer HATTE einen Termin zur HU.
Hat das Motorrad sogar auf dem Anhänger zum Termin gebracht.
Dort auf dem Hof wurde das Motorrad unmittelbar vor Durchführung der HU von der Polizei entdeckt und der Halter mit Punkt und Strafzahlung angezeigt.

Und die Polizei kam mit der Anzeige durch.

Der zitierte § 10 Abs. 4 FZV regelt nur das Fahren mit ungestempeltem Kennzeichen (ohne Siegel) zur HU u.a.. Er enthält keinerlei Aussage zum Fahren ohne gültige HU.

Die Annahme wenn das eine geht, muss doch auch das andere gehen hat keinerlei juristische Berechtigung.
Das sind juristisch betrachtet völlig verschiedene Sachverhalte.
Tut mir leid, aber das kann ich nicht glauben.
Ein Fahrzeug auf einem Anhänger nimmt nicht am Verkehr teil, sondern ist ein Gut welches transportiert wird. Und da ist es unerheblich, ob es angemeldet ist oder nicht, TÜV hat oder nicht, oder Teile fehlen.
Wie willst Du denn sonst ein gekauftes Fahrzeug zum TÜV bringen, dass zwar noch angemeldet ist, aber der TÜV abgelaufen ist? Ohne TÜV kannst du es nicht auf Dich anmelden. Ich stand genau vor diesem Problem. Zweimal mit einem Auto und einmal mit einem Motorrad.
Das Auto wurde einmal angemeldet mit Hänger zum TÜV gefahren, einmal von der Werkstatt (mit TÜV) abgeholt. Das Motorrad hab ich auch mit Hänger zum TÜV gefahren.

Auch was hier geschrieben wurde, dass es für Fahrzeuge auf Privatgrund eine Strafe gab, die keinen TÜV mehr hatten, halte ich für falsch.
Wenn es auf Privatgrund steht, nimmt es nicht am öffentlichen Verkehr teil.
Was anderes ist es, wenn es sich im öffentlichen Bereich befindet - also zb an der Straße steht.
 
*Topas*

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Ist bei uns zumindest so.
Privat - ohne Nummer oder MFK - kein Problem

Ebenso auf einem Hänger.

Es darf eben nicht auf öffentlichem Boden stehen oder im Verkehr bewegt werden.

Alles Andere wäre auch nach meinem Verständnis - unlogisch.

Die rechtliche Begründung würde ich gerne mal nachlesen, wenn es sich anders verhält.
 
G

Gast 5187

Gast
Tut mir leid, aber das kann ich nicht glauben.
Ein Fahrzeug auf einem Anhänger nimmt nicht am Verkehr teil, sondern ist ein Gut welches transportiert wird. Und da ist es unerheblich, ob es angemeldet ist oder nicht, TÜV hat oder nicht, oder Teile fehlen.
Wie willst Du denn sonst ein gekauftes Fahrzeug zum TÜV bringen, dass zwar noch angemeldet ist, aber der TÜV abgelaufen ist? Ohne TÜV kannst du es nicht auf Dich anmelden. Ich stand genau vor diesem Problem. Zweimal mit einem Auto und einmal mit einem Motorrad.
Das Auto wurde einmal angemeldet mit Hänger zum TÜV gefahren, einmal von der Werkstatt (mit TÜV) abgeholt. Das Motorrad hab ich auch mit Hänger zum TÜV gefahren.

Auch was hier geschrieben wurde, dass es für Fahrzeuge auf Privatgrund eine Strafe gab, die keinen TÜV mehr hatten, halte ich für falsch.
Wenn es auf Privatgrund steht, nimmt es nicht am öffentlichen Verkehr teil.
Was anderes ist es, wenn es sich im öffentlichen Bereich befindet - also zb an der Straße steht.
Wobei es auch private Bereiche gibt die öffentlich zugänglich sind, wie z.B Parkplätze von Supermärkten oder ähnliches.
 
FlyingSalamander

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Tut mir leid, aber das kann ich nicht glauben.
Ein Fahrzeug auf einem Anhänger nimmt nicht am Verkehr teil, sondern ist ein Gut welches transportiert wird. Und da ist es unerheblich, ob es angemeldet ist oder nicht, TÜV hat oder nicht, oder Teile fehlen.
Wie willst Du denn sonst ein gekauftes Fahrzeug zum TÜV bringen, dass zwar noch angemeldet ist, aber der TÜV abgelaufen ist? Ohne TÜV kannst du es nicht auf Dich anmelden. Ich stand genau vor diesem Problem. Zweimal mit einem Auto und einmal mit einem Motorrad.
Das Auto wurde einmal angemeldet mit Hänger zum TÜV gefahren, einmal von der Werkstatt (mit TÜV) abgeholt. Das Motorrad hab ich auch mit Hänger zum TÜV gefahren.

Auch was hier geschrieben wurde, dass es für Fahrzeuge auf Privatgrund eine Strafe gab, die keinen TÜV mehr hatten, halte ich für falsch.
Wenn es auf Privatgrund steht, nimmt es nicht am öffentlichen Verkehr teil.
Was anderes ist es, wenn es sich im öffentlichen Bereich befindet - also zb an der Straße steht.

LIES doch einfach den Fred...

Darin schildern doch mehrere Forumsmitglieder genau, was ihnen mit auf Privatgrund abgestellten Fahrzeugen passiert ist!

Deine Meinung in Ehren, aber die aktuelle Rechtslage wurde sowohl in dem Artikel in der Zeitschrift MOTORRAD als auch durch Zitate und Verweise in dem Fred eindeutig klargestellt.
Aber vor Gericht zählt nicht private Meinung oder Bauchgefühl. Sondern die Rechtslage.

Das die mit gesundem Menschenverstand nicht immer was zu tun hat, sehe ich übrigens auch so.

Auch die Lösung, wie man zu TÜV kommt ist dort zu finden: Auf dem Hänger mit abgenommenem Kennzeichen.
Genauso wie das angemeldete Fahrzeug mit abgelaufener HU auf Privatgrund: einfach Kennzeichen abnehmen.
 
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FlyingSalamander

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Das ist doch das schöne am Austausch in so einem Forum.

Die meisten (so auch ich vor Lesen des Artikels) hätten doch gedacht, ein zugelassenes Fahrzeug mit abgelaufener HU auf dem Anhänger zu transportieren oder ungenutzt auf Privatgrund abzustellen wäre rechtlich in Ordnung und ohne jede Probleme.

Hier kriegt man dann mit, daß dem nicht so ist und kann für sich und andere den Fehler in Zukunft vermeiden.

Das ist doch klasse und mit der Sinn eines derartigen Forums.
 
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Gast 5187

Gast
@GSMän Jeder darf natürlich eine Meinung haben und den Vorgang ggf. auch selbst so handhaben.

Aber bitte gib das hier nicht ohne jede gültige Rechtsgrundlage als Tip an andere weiter, die dann bei der Gelegenheit Punkt und Anzeige bekommen...
An welcher Stelle habe ich einen Tipp "ohne jede gültige Rechtsgrundlage" gegeben?
Ich hatte geschrieben, dass ich den 10 Absatz 4 für analog anwendbar halte und im Einspruchsfall so argumentieren würde.

Schlussendlich wird es darauf ankommen, den Grund für die Überziehung der Hauptuntersuchung plausibel darzustellen und im weiteren darlegen zu können, dass man sich auf direktem Weg zur Untersuchungsstelle befindet, um den rechtmäßigen Zustand (=Hauptuntersuchung) wiederherzustellen.
 
FlyingSalamander

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Sorry, aber diese "Analogie" wird Dir und anderen, die das auf Deine Postings hin ebenfalls so versuchen kein Polizist oder Richter akzeptieren.
HU und Zulassung sind zwei völlig verschiedene rechtliche Vorgänge, die sich nicht einfach gleichsetzen lassen.
 
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Gast 5187

Gast
Abwarten.
Zumindest haben Polizist, anschließend Verwaltungsbehörde und ultima ratio ein Richter (es soweit zu eskalieren, wäre aber meines Erachtens völlig unverhältnismäßig bei einem 25 Euro Verstoß) auch ein Entschliessungsermessen, denn bei dieser Ordnungswidrigkeit kann ein Bußgeld verhängt werden.

Wie dieses Ermessen ausgeübt wird, hängt dann doch wohl entscheidend von der Sachverhaltsdarstellung ab.
 
Torfschiffer

Torfschiffer

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Das Gute an solchen Diskussionen ist ja - es muss kein Konsens gefunden werden….


….bin mal gespannt, wielange das hier noch so weiter geht! 😉
 
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Gast 5187

Gast
Ist doch relativ egal. Die Argumente bzw. Sichtweisen sind ausgetauscht.

Und die praktische Handhabung der Ordnungsbehörden dürfte keinesfalls überall gleich sein.
Allein schon jede zweite Peterwagenbesatzung wird je nach Sympathie und Auftreten eine andere Entscheidung treffen.
 
umdieEcke

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Schlussendlich wird es darauf ankommen, den Grund für die Überziehung der Hauptuntersuchung plausibel darzustellen
Habe ich gemacht und wollte ja nur wissen, ob ich richtig liege mit Mai zweitausendeindertzweiundzwanzig😉der TÜVi fands lustig, wie ein Polizist reagiert hätte wissen wir nicht. Scheint ja Ermessensfrage zu sein, auch wie es in den Wald reinschallt könnte entscheidend sein.

Fakt ist, öfter mal auf das eigene Kennzeichen gucken als das vom Sohnemann🤗

So und jetzt habt Euch alle wieder :bier:
 
Biker-Gina

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Eigentlich wollte ich hier auch nochmal meinen Senf dazu geben wie es ist, wenn der TÜV vom eigenen Wohnwagen abgelaufen ist, der auf dem eigenen Grundstück neben der Straße steht. Und man davon ausgeht, dass das ja dein Grundstück ist und keiner da was verloren hat .

Von wegen. Strafe und Fristsetzung zur Wiedervorstellung.

Und was für einen Ärger man dabei bekommt, wenn die Streife hier zweimal am Tag dran vorbei fährt und gefühlt bei jedem Mal anhält und darauf hinweist, dass der TÜV abgelaufen sei. Das Spiel zwei Wochen lang. Anscheinend war denen auf der Wache ziemlich langweilig...

Dann das Dilemma mit dem TÜV. Gasuntersuchung kein Problem - aber die Auflaufbremse... neu wird die bei einem Wohnwagen mit 20 Jahren bestimmt nicht mehr.
Also keinen TÜV bekommen.

In der Zwischenzeit haben wir einen Käufer gefunden, der Abholtermin war für 2 Wochen später vereinbart worden.

Drei Tage darauf wurde am Feld gegenüber unseres Hauses das Getreide geerntet. Der nette Fahrer vom Mähdrescher wendete und - schlitzte die Seitenwand auf halber Höhe schön durch.

Dann kam der Versicherungsvertreter und hat den Schaden mit einem Scheck beglichen, der die doppelte Höhe des von uns gewünschten Verkaufspreises ausmachte.

Anschließend habe ich den Käufer informiert und wir haben einen Verkaufspreis von dem damals üblichen symbolischen 1 € vereinbart.

Tags darauf habe ich mit den Verkaufspapieren die Polizeiwache besucht, um den Verkauf anzumelden und um den netten Kollegen mitzuteilen, dass jetzt kein TÜV mehr an den Wohnwagen kommt.
Beim Betreten derselben war eine junge Polizistin an der Theke.
Der andere Polizist (einer von den Besuchern bei uns) hat sofort den Raum verlassen (um die Ecke und die Ohren gespitzt, was ich zu sagen hätte).
Meine kurze Ansage an die Dame, sie könnte jetzt allen Kollegen ausrichten, dass sich das mit dem TÜV-Papperl nun erledigt hätte und keiner einen Grund mehr hat uns zu besuchen.

Das hat gewirkt!

In den nächsten Jahren hatten wir nie mehr einen Besuch, egal, was da rumstand.

Soviel zum abgelaufenen TÜV.
 
hydrantenfritz

hydrantenfritz

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Gina..geile Ansage.... :Tofunny: :Tofunny::Tofunny:

Sowas ähnliches hatte ich vor vielen Jahren mal in Geroldswil CH....
Beim Umzug..mit altem Fiat Panda..Quartiersstrasse halb Gehsteig abgestellt..Heckklappe offen..im Minutentakt ausgeladen...Nach 3 Minuten rausgekommen..Klappe zu Auto abgesperrt..Schlüssel weg....
..an einem Samstag!!!..passiert...

Ganz Geroldswil konnte meinen ausführlichen Verbalen Ausfällen zuhören..
Zum Schluss auch auf dem Polizeiposten ( ich wusste ja welcher Polizist es war) zum Glück bekam ich meinen Schlüssel, ohne weitere Sanktionen wieder zurück...ich war ja in jeder Beziehung im Fehler..nuuur hätte man da meiner Meinung nach berücksichtigen müssen das ein neuer Steuerzahler einzieht und das halt ein wenig verständniss erfordert.
 
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udob

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bin mal gespannt, wielange das hier noch so weiter geht!
Vielleicht macht ja mal jemand einen Lebendversuch und berichtet anschließend ausführlich.
Könnte sich dann aber zeitlich hinziehen, bis es letzinstanzlich entschieden wurde.
😉
 
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Uli G.

Uli G.

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'91 H-D Fatboy (~160Tsd km), '08 Fatbob, NSU Konsul II +Steib S350, Victoria V35 "Bergmeister"
Vielleicht macht ja mal jemand einen Lebendversuch und berichtet anschließend ausführlich.
Könnte sich dann aber zeitlich hinziehen, bis es letzinstanzlich entschieden wurde.
😉
Mache ich demnächst, meine 1991er Fatboy muss zum TÜV, damit Lieblingstöchterchen sie anstelle ihrer Buell fahren kann. Der Maschine fehlen einige Jahre TÜV, die Fahrtstrecke zum Dealer sind Luftlinie ca. 2km, 4km Straße, ich werde berichten ;).

Uli
 
Thema:

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