Q4me
Klaus, Du verdrehst mal wieder Tatsachen.......erstens sprach ich vom Warnschuss, diesen sogar mit einer Böllerpatrone, also nur laut, keine Kugel drin, und zweitens, ja, wenn ich eine Räuberbande auf meinem Grundstück in meiner Garage erwische wie sie mir zwei Moppeds klauen will und meine beiden Hunde vergiftet auf dem Garagenboden liegen ist es verhältnismäßig nach deutschem Recht und gEsetz das ich mich mit meiner legalen Waffen in meinem befriedeten Besitztum gegen diesen gegenwärtigen und rechtswidrigen Angriff entschlossen zur Wehr setze. Das nennt man Notwehr. Ganz eindeutig. Basta.
dann hoffe ich für Dich, das Du den Überraschungsmoment auf Deiner Seite hast und die nötige Kaltblütigkeit besitzt, deine Gedanken in die Tat umzusetzen!
Und selbst wenn Du das schaffst.... die Bilder wirst Du nicht mehr los...egal wie Du das vor Dir selber rechtfertigen willst!
Aber wie auch immer....es ist Deine Entscheidung!
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