Gewährleistung gebraucht Moped

Diskutiere Gewährleistung gebraucht Moped im R 1250 GS und R 1250 GS Adventure Forum im Bereich Motorrad Modelle; noch eine blöde Frage von einem der endlich seinen Geiz überwunden hat und die 1200GS Luft durch eine 1250 ersetzt hat. ...und zwar eine...
arzmich

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noch eine blöde Frage von einem der endlich seinen Geiz überwunden hat und die 1200GS Luft durch eine 1250 ersetzt hat.
...und zwar eine "gebrauchte". 1. Hand, EZ5/2020
Nun geht's schon los mit ersten Mucken - das TFT bräuchte wohl einen Update.
In Juristendeutsch würde ich sagen es hat Mängel. (Aber sonst will ich überhaupt nicht jammern, die 1250 ist für mich erste SAHNE)

...kein Problem, das Moped ist ja erst 5 Monate alt. Also Gewährleistung mit Beweislastumkehr.

Aber hab' ich denn gegen meinen Freundlichen einen Gewährleistungsanspruch?
Sicher nicht, denn ich hab das Moped ja von Privat gekauft und dabei gibt es keinen Gewährleistungsanspruch (nie!).

Die Frage ist also mit welcher Begründung geh ich jetzt zum Freundlichen und sag "mach dass es geht" (netter natürlich). Er hat vertraglich mit mir ja nix zu tun.
Hab' ich einen Anspruch gegen BMW?? Ist das noch Gewährleistung oder schon Garantie??

Und wo kann ich denn dann das Kleingedruckte zur Werksgarantie (die ja laut Werbung sogar 3 Jahre ist) nachlesen? In meinen Unterlagen ist nix, auf der bunten Website auch nicht.

...und war es dann überhaupt clever das Motorrad "mit noch Garantie" einem billigeren >2 Jahre alten vorzuziehen?

Fragen über Fragen...
 
Classic Sport CS

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Auf der Homepage unter Service stehen zumindest nochmal die Umfänge zwar nur grob und ist mehr Werbung aber immerhin etwas.
Die kompletten Texte dazu wird man wohl bei BMW anfordern müssen, in den Kaufverträgen steht bei mir auch nichts weiter, man kann den Händler frei auswählen, wird natürlich wohl nicht auf bevorzugte Behandlung treffen, wenn man dort nicht gekauft hat und vielleicht schonmal Service dort machen lassen hat.
 
Brauny

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Die Maschine hat doch eine Hersteller Garantie. Die Garantie hast du bei Kauf gegenüber BMW und nicht dem Händler. Ich kenne es nur so, dass Die Hersteller Garantie automatisch auf einen Zweitkäufer übertragen wird. Denke du hast einen Kaufvertrag mit allen Papieren?
Gruß Brauny
 
Querlenker

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Die Mucken solltest Du mal näher definieren. Eine ältere Software des TFT muss nicht zwangsläufig Fehler erzeugen. Bei mir haben sich Helm und Handy schlecht mit dem TFT verbunden und daher wurde kostenfrei eine neue Software aufgespielt.
 
FlowRider

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Herstellergarantie. Und dann hol dir meinetwegen noch eine Garantieverlängerung um ein Jahr beim Freundlichen, dann schläfst du noch ruhiger.
 
svabo70

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Die hat doch noch 2,5 Jahre Herstellergarantie. Ab zum Händler mit dem Problem...
 
arzmich

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OK. Dann ist wohl die Garantie für mich "zuständig" und nicht die Gewährleistung.
Was das bedeutet, steht hier irgendwo in einem anderen Thread, vor allem macht BMW dann die Spielregeln ganz alleine und daher die Frage nach dem Kleingedruckten.
Da steht wohl auch etwas in der Richtung "Garantie nur wenn alle Services beim BMW-Händler gemacht wurden".
...eine Sache auf die ich eigentlich keinen Bock hatte. Die anstehende 10000er lass ich mir für rund 200 EUR noch eingehen, die 20000er, wo ein bissl mehr gemacht werden muss, nicht.
Bei Gewährleistung hat der Gesetzgeber das "nur wenn BMW Service" mittlerweile kassiert, der Service muss nur von einem Sachkundigen durchgeführt worden sein.
Bei Garantie ist das anders.
 
M

madhenne

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Du möchtest also den Hersteller verpflichten, 3 Jahre die Garantie zu gewährleisten, aber die anstehenden Inspektionen sind dir zu teuer, wenn diese bei BMW ausgeführt werden?
 
Pinky

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Die Frage ist also mit welcher Begründung geh ich jetzt zum Freundlichen und sag "mach dass es geht" (netter natürlich). Er hat vertraglich mit mir ja nix zu tun.
Hab' ich einen Anspruch gegen BMW?? Ist das noch Gewährleistung oder schon Garantie??
Geh einfach zu deinem Händler und gib ihm den Fahrzeugschein. Er kann dir dann alles zu deinem Motorrad und zu deinem Problem sagen. Wenn es sich um ein erforderliches Update handelt, damit Mängel beseitigt werden, bekommst du es sogar automatisch beim 10.000er-Service aufgespielt. Ganz einfach! Aber es ist immer gut, wenn du sowas vorher ansprichst.
 
MarcIOne

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Mein Tipp:
Du solltest am besten mit deinem Anwalt und einem Vertreter des örtlichen Rocker-Clubs zu einem BMW Händler fahren und mit Druck und möglichst großer Klappe über den Anwalt klar machen das der Händler sofort den Fehler an deinem Motorrad zu beheben hat, setze ein Frist von maximal 30 Minuten. Der Clou ist aber der Rocker der sollte mit maximal möglicher Gewalt Androhung die Mitarbeiter einschüchtern.

Das wird dann schon. Und da du ein Geizhals bist erkläre ich dir noch was. Um der Entlohnung des Anwaltes und des Rockers zu entkommen spring in einem unbeobachteten Moment auf deine reparierte GS und dreh den Hahn weit auf und fahr einfach mit den Worten "Da habt ihr beiden Flaschen die Rechnung ohne Mr. Sparfuchs gemacht Ihr Flaschen......" (Superhelden Kostüm nicht vergessen) davon. Das wird die beiden so beeindrucken das die beide nie wieder Kontakt zu dir suchen. Möglicherweise um sich selbst vor dir zu schützen.


Rechtliches: Ich habe von dieser Möglichkeit nur von einem Freund, dessen Schwester deren Mann von dem der Bruder gehört. Der hat das so durchgezogen.

Ich selbst bin damals mit meiner gebrauchten von privat gekauften S1000R zum BMW Händler gefahren habe mich freundlich vorgestellt und gebeten alle zukünftigen Service Leistungen und Garantien für mich abzuwickeln. Das hat sich so klasse entwickelt das ich Anfang des Jahres eine neue GS dort gekauft habe. Weiter werde ich freundlich begrüßt und bin dazu eingeladen worden gerne wenn ich mag auf einen Kaffee oder ne Limo vorbei zu kommen.

Moin
 
F

FausB

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Daneben stehen funktioniert wohl in den seltensten Fällen (in einer Krauterbude vielleicht ) sonst lässt man Dich schon aus Haftungsgründen nicht in der Werkstatt rumlungern.
 
Brauny

Brauny

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Ich schreib auch mal was...
Mein Modell ist nämlich ein ganz anderes...
Da ich als Mech kein Interesse daran habe, das mein Moped überhaupt in einer anderen Werkstatt stehen wird, mache ich grundsätzlich alles selber. Sollte ich keine andere Wahl haben, wie z.B. umprogrammieren des Scheinwerfers, so muss ich dann halt dahin und stehe auch daneben.
Alles andere ist in guten Händen und ruhig schlafen kann ich auch...:o
Du möchtest also hier verkünden, dass du ein guter Schrauber bist?
Mit einer 15er GS hast du eh nichts mit dem Thema hier zu tun!
:respekt::ventilator:
 
arzmich

arzmich

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MarclOne #11 ignorieren wir mal einfach.

Zu Madhenne #9:
ja und ich sag Dir auch warum.
Ich habe ein BMW Motorrad fast neu für fast 20000 EUR gekauft. Es ist toll hat aber Mängel. Und zwar "von Haus aus". Z.B. Schafft es BMW nicht die TFT Software so hinzukriegen dass der Bluetoothkram so funktioniert wie z.B. im Auto.
Also erwarte ich, dass BMW das richtet. Und zwar unabhängig davon ob jetzt der BMW Lehrling das Öl beim Service reinkippt oder die freie, engagierte Motorrad-Werkstatt um die Ecke.

...aber der Thread gleitet schon wieder ab.
Das Entscheidende ist gesagt, allen Ratgebern vielen Dank.
 
SimonADV

SimonADV

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Haben wir schon mal ziemlich lange diskutiert.
Gewährleistung und Garantie werden in meinen Augen nicht automatisch abgetreten. Tatsächlich wäre so etwas im Kaufvertrag oder in einem separaten Vertrag zu hinterlegen. Was aber bedeuten könnte, dass sich der Verkäufer nicht von Gewährleistungsansprüchen frei machen kann (bei schlechter Formulierung...).

Bei der Garantie müsste man die Garantiebedingungen (AGB) von BMW AG lesen.

Oft sind diese explizit nicht übertragbar!

In der Realität scheint BMW aber in beiden Punkten kulant zu sein und frägt nicht nach ob man jetzt die Rechte explizit erworben hat oder nicht.
Ich würde dennoch jedem Käufer empfehlen eine solche Abtrittserklärung zu vereinbaren. Man weiß ja nie...
 
M

madhenne

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Ich will deN FREIEN Schraubern nicht ihre Fachkompetenz abstreiten....schön das es sie gibt.

jedoch gehe ich beim Kauf ja auch eine Wechselbeziehung mit dem Hersteller ein, er garantiert mir eine Fehlerbehebung und eine Kulanz, möchte aber im Gegenzug auch nur durch sein Personal an Dein Moped Hand anlegen.

Für mich ist dies ein Kosten-Nuzer-Verhältnis was ich gerne eingehe.

Ferner besteht ja ein Service aus mehr als Öl reinkippen, was ich auch noch selbst schaffe.

Der Service geht ja darüber hinaus, sprich durch Software Updates etc.

Somit stellt der Hersteller ja auch einen einwandfreien Betrieb des Fahrzeugs sicher.
 
gerd_

gerd_

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Hi
Die Maschine hat doch eine Hersteller Garantie. Die Garantie hast du bei Kauf gegenüber BMW und nicht dem Händler. Ich kenne es nur so, dass Die Hersteller Garantie automatisch auf einen Zweitkäufer übertragen wird. Denke du hast einen Kaufvertrag mit allen Papieren?
Man hat gegenüber BMW eine Garantie? DAS wäre neu. Meines Wissens gibt BMW die gesetzliche Gewährleistung und verzichtet auf die Beweislastumkehr.

Die interessante Frage ist: Besteht die Gewährleistung gegenüber dem Produkt, dem Erstkäufer oder dem Besitzer?
Gegenüber dem Erstkäufer kann eigentlich nicht sein weil sonst niemand ein 6-Monatsfahrzeug eines Werkangehörigen kaufen würde.
Sinnvoll wäre ja gegenüber dem Produkt.
Das einzige "Problem" dürfte sein, dass der Erstkäufer einfach zu seinem Verkäufer gehen und sagen kann "mach! Wie Du das mit BMW regelst ist mir egal, Du bist mein Gewährleistungspartner!".
Der Gebrauchtkäufer müsste im Prinzip sagen (und sich darüber im Klaren sein!) "Ich habe gegen Sie keinen Gewährleistungsanspruch aber ich bitte Sie meine Interessen gegenüber dem Werk/Hersteller zu vertreten".

gerd
 
Brauny

Brauny

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Hi

Man hat gegenüber BMW eine Garantie? DAS wäre neu. Meines Wissens gibt BMW die gesetzliche Gewährleistung und verzichtet auf die Beweislastumkehr.

gerd
Ja Gerd, da wirst du recht haben. Man nennt es halt Garantie auf Gewährleistung. Die Juristerei ist nicht meins. Habe aber bei dem Thema bis heute kein Problem mit meiner Werkstatt gehabt.
Gruß Brauny
 
QVIENNA

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Jedes Fahrzeug hat eine VIN. Selbst ohne Rechnung kann man zum ursprünglichen Händler gehen und sagen „mach mal“. Mit Rechnung gehts natürlich etwas schneller. Welcher Kunde auf der Rechnung steht, ist vollkommen belanglos.
 
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Gewährleistung gebraucht Moped

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