arzmich
Themenstarter
noch eine blöde Frage von einem der endlich seinen Geiz überwunden hat und die 1200GS Luft durch eine 1250 ersetzt hat.
...und zwar eine "gebrauchte". 1. Hand, EZ5/2020
Nun geht's schon los mit ersten Mucken - das TFT bräuchte wohl einen Update.
In Juristendeutsch würde ich sagen es hat Mängel. (Aber sonst will ich überhaupt nicht jammern, die 1250 ist für mich erste SAHNE)
...kein Problem, das Moped ist ja erst 5 Monate alt. Also Gewährleistung mit Beweislastumkehr.
Aber hab' ich denn gegen meinen Freundlichen einen Gewährleistungsanspruch?
Sicher nicht, denn ich hab das Moped ja von Privat gekauft und dabei gibt es keinen Gewährleistungsanspruch (nie!).
Die Frage ist also mit welcher Begründung geh ich jetzt zum Freundlichen und sag "mach dass es geht" (netter natürlich). Er hat vertraglich mit mir ja nix zu tun.
Hab' ich einen Anspruch gegen BMW?? Ist das noch Gewährleistung oder schon Garantie??
Und wo kann ich denn dann das Kleingedruckte zur Werksgarantie (die ja laut Werbung sogar 3 Jahre ist) nachlesen? In meinen Unterlagen ist nix, auf der bunten Website auch nicht.
...und war es dann überhaupt clever das Motorrad "mit noch Garantie" einem billigeren >2 Jahre alten vorzuziehen?
Fragen über Fragen...
...und zwar eine "gebrauchte". 1. Hand, EZ5/2020
Nun geht's schon los mit ersten Mucken - das TFT bräuchte wohl einen Update.
In Juristendeutsch würde ich sagen es hat Mängel. (Aber sonst will ich überhaupt nicht jammern, die 1250 ist für mich erste SAHNE)
...kein Problem, das Moped ist ja erst 5 Monate alt. Also Gewährleistung mit Beweislastumkehr.
Aber hab' ich denn gegen meinen Freundlichen einen Gewährleistungsanspruch?
Sicher nicht, denn ich hab das Moped ja von Privat gekauft und dabei gibt es keinen Gewährleistungsanspruch (nie!).
Die Frage ist also mit welcher Begründung geh ich jetzt zum Freundlichen und sag "mach dass es geht" (netter natürlich). Er hat vertraglich mit mir ja nix zu tun.
Hab' ich einen Anspruch gegen BMW?? Ist das noch Gewährleistung oder schon Garantie??
Und wo kann ich denn dann das Kleingedruckte zur Werksgarantie (die ja laut Werbung sogar 3 Jahre ist) nachlesen? In meinen Unterlagen ist nix, auf der bunten Website auch nicht.
...und war es dann überhaupt clever das Motorrad "mit noch Garantie" einem billigeren >2 Jahre alten vorzuziehen?
Fragen über Fragen...