Gewährleistung gebraucht Moped

Diskutiere Gewährleistung gebraucht Moped im R 1250 GS und R 1250 GS Adventure Forum im Bereich Motorrad Modelle; :rollleyyes: Jeder will ja sparen wo es geht. Aber hier wird das ganze wirklich etwas kompliziert gemacht. Und wenn man bei einem Motorrad für...
mario-indian

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Mein Tipp:
Du solltest am besten mit deinem Anwalt und einem Vertreter des örtlichen Rocker-Clubs zu einem BMW Händler fahren und mit Druck und möglichst großer Klappe über den Anwalt klar machen das der Händler sofort den Fehler an deinem Motorrad zu beheben hat, setze ein Frist von maximal 30 Minuten. Der Clou ist aber der Rocker der sollte mit maximal möglicher Gewalt Androhung die Mitarbeiter einschüchtern.

Das wird dann schon. Und da du ein Geizhals bist erkläre ich dir noch was. Um der Entlohnung des Anwaltes und des Rockers zu entkommen spring in einem unbeobachteten Moment auf deine reparierte GS und dreh den Hahn weit auf und fahr einfach mit den Worten "Da habt ihr beiden Flaschen die Rechnung ohne Mr. Sparfuchs gemacht Ihr Flaschen......" (Superhelden Kostüm nicht vergessen) davon. Das wird die beiden so beeindrucken das die beide nie wieder Kontakt zu dir suchen. Möglicherweise um sich selbst vor dir zu schützen.


Rechtliches: Ich habe von dieser Möglichkeit nur von einem Freund, dessen Schwester deren Mann von dem der Bruder gehört. Der hat das so durchgezogen.

Ich selbst bin damals mit meiner gebrauchten von privat gekauften S1000R zum BMW Händler gefahren habe mich freundlich vorgestellt und gebeten alle zukünftigen Service Leistungen und Garantien für mich abzuwickeln. Das hat sich so klasse entwickelt das ich Anfang des Jahres eine neue GS dort gekauft habe. Weiter werde ich freundlich begrüßt und bin dazu eingeladen worden gerne wenn ich mag auf einen Kaffee oder ne Limo vorbei zu kommen.

Moin
:rollleyyes: Jeder will ja sparen wo es geht. Aber hier wird das ganze wirklich etwas kompliziert gemacht. Und wenn man bei einem Motorrad für über 10000 EUR beim Service 200 EUR sparen will dann wird der BMW Service-Partner wohl auch kaum bei kleineren Problemen helfen wollen. Denn in der Regel sind die Händler recht kulant und interpretieren das Kleingedruckte lieber für den Kunden. Also besser beim Service mal etwas ausgeben und dann im Ernstfall Hilfe erwarten. Sonst kann man lieber gleich zum nächsten BMW-Ankauf gehen und danach wieder eine alte Maschine ohne viel Technik an Bord kaufen.
Aber letztendlich sehe ich, dass wie die meisten hier. Die Probleme sind durch die Garantie gedeckt. Somit sollte es keine große Sache sein.

Gruß
 
Zörnie

Zörnie

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Übergang der Gewährleistungsansprüche auf neuen Erwerber

BMW gibt keine Garantie, sondern es besteht die gesetzliche Gewährleistung. BMW gewährt lediglich eine verlängerte Beweislastumkehr.

Gewährleistungsansprüche des Erstkäufers gegen den Verkäufer gehen nicht automatisch auf den Zweitbesitzer über. Idealerweise sollte es dazu eine Regelung im Kaufvertrag geben. Ansonsten einfach mal beim Händler nachfragen.
 
KlausB

KlausB

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Soweit mir bekannt ist, wird die Herstellergarantie, die es bei dem Motorrad geben dürfte, automatisch mit dem Kauf übertragen. Diese gilt vermutlich 2 Jahre ab Kauf, vielleicht ist sie auch mittlerweile verlängert worden. Allerdings muss sich der neue Besitzer auch an deren Bedingungen halten. Die Unterlagen dazu müssten beim Verkauf übergeben worden sein. Wenn man sich diese nicht geben ließ, dann ist man selbst schuld. Ich denke, dass man nicht in eine BMW-Werkstatt für die Wartungen muss, dazu hat wohl die EU einmal eine entsprechende Regelung erlassen. Allerdings empfiehlt es sich, da fallen Nachweisprobleme nämlich weg. Und Software-Updates können andere Werkstätten sowieso nicht machen. Daher empfiehlt sich die Vertragswerkstatt. Die Preisdifferenz zwischen einer BMW-Werkstatt und einer freien Werkstatt kann sich nach Ablauf der 2 Jahre durchaus relativieren, wenn BMW mal etwas auf Kulanz tauschen würde (z. B. ein Kardanlager nach 5 Jahren bei einem niedrigen Kilometerstand). Aber es ist ein freies Land, jeder kann machen, was er möchte.

Gruß
Klaus
 
KlausB

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Nein, du hast natürlich recht, ich hätte Herstellergewährleistung schreiben müssen, das war mir zu lang. Im normalen Sprachgebrauch wird das fälschlicherweise Garantie genannt, ist aber keine, das weiß ich auch. Die Anschlussgarantie über die Versicherung ist eine Garantie. Aber war das jetzt so wichtig, dass da 3 Ausrufezeichen stehen mussten? Die Herstellergarantie gilt für das Mopped, wird damit übertragen, allerdings braucht man offiziell dann die Gewährleistungsunterlagen. Bis auf die falsche Verwendung des Begriffes Garantie, was war da nun noch falsch?
 
arzmich

arzmich

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jetzt kapier ich's doch nicht mehr.
Gewährleistung ist ein Begriff auf dem Kaufrecht §437 BGB. Das gilt immer wenn ich was von einem Händler kaufe und kann auch nicht ausgeschlossen werden. Sie geht immer 2 Jahre und die Beweislastumkehr ist nach 6 Monaten.
Keine Gewährleistung gibt's bei Privat-Privatgeschäften (da muss man das auch nicht irgenwie ausschliessen - von wegen EU Recht und was man da immer für einen Quatsch in Anzeigen liest. Wenn was Gesetz wäre, was es bei Privat-Privat nicht ist, könnte man das auch nicht ausschliessen...)
So. Ich habe mein Moped von Privat gekauft - also habe ich keine gesetzliche Gewährleistung. Das ist schon mal sicher.

Alles andere was BMW "mir verspricht" ist Garantie und da kann BMW Bedingungen dranknüpfen wie sie Bock haben. Daher meine Frage nach dem Kleingedruckten zu dieser Garantie. Ich hab nochmal gesucht und finde im Internet nix ausser Marketing-Blubb.

Nein. Ich bin kein Jurist, aber Kaufrecht sollte eigentlich in der Schule gelehrt werden.
 
KlausB

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Bei den Verkaufsbedingungen von BMW (zumindest bei mir aus dem Jahr 2016) steht im Paragraph VII Absatz 1 zu Sachmangel, dass die Ansprüche des Käufers entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen in zwei Jahren ab Auslieferung des Kaufgegenstandes verjähren. Unter Absatz 3 desselben Paragraphen steht, dass durch Eigentumswechsel am Kaufgegenstand die Mängelbeseitigungsansprüche nicht berührt werden. Genau das habe ich oben geschrieben. In diesem Paragraph ist erläutert, dass im 1. Jahr ab Auslieferung der Sachmangel als bereits bei Auslieferung vorhanden vermutet wird. Beschränkt auf die Geltendmachung von Mängelbeseitungsansprüchen gilt diese Vermutung dann aber auch für das zweite Jahr. Bezüglich der Geltendmachung von Ansprüchen kann der Käufer diese bei allen vom Hersteller für die Betreuung des Kaufgegenstandes anerkannten Betrieben geltend machen (allerdings ist der Verkäufer davon zu unterrichten). Und die vom Hersteller BMW anerkannten Betriebe sind halt nur die Vertragshändler bzw. -werkstätten. Ich kann hier keinen Ausschluss lesen, dass die Gewährleistung nur bei Wartung bei BMW gilt, das würde gegen EU-Recht verstoßen. Im Zweifelsfalle würde ich meinen Mangel schriftlich direkt bei der BMW-Zentrale geltend machen und dann eine Werkstatt aufsuchen.

Reicht das nun?

Gruß
Klaus
 
SimonADV

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Und nochmals:

BMW gibt keine Garantie!!!! Ist denn das so schwer zu verstehen?
Wusste gar nicht, dass sich das BGB geändert hat und jetzt 3 Jahre Gewährleistung gesetzt sind. Auch wußte ich nicht, das die Beweislast nun nicht mehr nach einem halben Jahr umgekehrt wird.
 
SimonADV

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Soweit mir bekannt ist, wird die Herstellergarantie, die es bei dem Motorrad geben dürfte, automatisch mit dem Kauf übertragen. Diese gilt vermutlich 2 Jahre ab Kauf, vielleicht ist sie auch mittlerweile verlängert worden. Allerdings muss sich der neue Besitzer auch an deren Bedingungen halten. Die Unterlagen dazu müssten beim Verkauf übergeben worden sein. Wenn man sich diese nicht geben ließ, dann ist man selbst schuld. Ich denke, dass man nicht in eine BMW-Werkstatt für die Wartungen muss, dazu hat wohl die EU einmal eine entsprechende Regelung erlassen. Allerdings empfiehlt es sich, da fallen Nachweisprobleme nämlich weg. Und Software-Updates können andere Werkstätten sowieso nicht machen. Daher empfiehlt sich die Vertragswerkstatt. Die Preisdifferenz zwischen einer BMW-Werkstatt und einer freien Werkstatt kann sich nach Ablauf der 2 Jahre durchaus relativieren, wenn BMW mal etwas auf Kulanz tauschen würde (z. B. ein Kardanlager nach 5 Jahren bei einem niedrigen Kilometerstand). Aber es ist ein freies Land, jeder kann machen, was er möchte.

Gruß
Klaus
Updaten kann wohl auch jeder Schmiermichel der einen PC und Internetzugang sein eigen nennt.
 
Querlenker

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seit 30.11.18 R 1250 GS 😜
Updaten kann wohl auch jeder Schmiermichel der einen PC und Internetzugang sein eigen nennt.
Das glaube ich Dir mal definitiv nicht, ein Unternehmen wie BMW gibt sicherlich nicht für jede Hinterhofwerkstatt ihre Software frei, die möchten damit in den eigenen Reihen Geld verdienen
Das ist im Pkw Bereich ja auch so, meine Markenbefreite Werkstatt die ausschließlich aus Daimler Mitarbeitern besteht, können nur veraltete Software aufspielen, da aktuelle Software nur an Daimler Werkstätten freigegeben wird.
Mfg
 
SimonADV

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Das glaube ich Dir mal definitiv nicht, ein Unternehmen wie BMW gibt sicherlich nicht für jede Hinterhofwerkstatt ihre Software frei, die möchten damit in den eigenen Reihen Geld verdienen
Das ist im Pkw Bereich ja auch so, meine Markenbefreite Werkstatt die ausschließlich aus Daimler Mitarbeitern besteht, können nur veraltete Software aufspielen, da aktuelle Software nur an Daimler Werkstätten freigegeben wird.
Mfg
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Smarty

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Einfach mal nach Gruppenfreistellungsverordnung googeln. Diese gilt seit ein paar Jahren auch für Motorräder.
Die OEMs stellen häufig abgespeckte Diagnosegeräte-/ Zugänge für Werkstätten zur Verfügung. Diese werden vor allem für das Flashen und zur Pflege der elektronischen Serviceakten verwendet. Für die Fahrzeugdiagnose an sich reicht auch ein AVL, Bosch, etc. Gerät. Nur mit dieser Ausstattung und Zugang zu Herstellerinformationen (über Werkstattkonzepte oder direkt bei den Republishern)kann eine freie Werkstatt (PKW und Zweirad) Wartungen und Reparaturen vornehmen, die den Vorgaben der Hersteller entsprechen. Die ist Voraussetzung um die Herstellergarantie zu erhalten. Zudem sind entweder original Teile oder „matching Quality“ zu verwenden.

Ob der ach so günstige Schrauber um die Ecke das kann ... einfach mal fragen.
 
KlausB

KlausB

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Ich hatte mal früher eine 2007er GS, mit der war ich in 2014 und 2015 für die Wartungen bei einer ehemaligen BMW-Vertragswerkstatt, die sich aus Kostengründen von BMW losgesagt hatte. Dort wurde mir mitgeteilt, dass sie bis auf das Aufspielen neuer Steuersoftware alles machen könnten. Vielleicht hat sich das mittlerweile geändert, ich denke aber, dass BMW die Software zentral für den Abruf bereitstellt und nicht jedem den Download nach Registrierung erlaubt. Aber vielleicht täusche ich mich da. Das Auslesen und Rücksetzen von Werten oder Fehlercodes fällt meiner Meinung nach in eine andere Kategorie als das Aufspielen von neuer Steuersoftware.

Gruß
Klaus
 
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SvenGS

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R 1250 GS HP
Hallo ,
Ich muss jetzt auch mal meinen Senf dazugeben...
Ich weiß gar nicht wie man dieses Thema so weit auseinander nehmen kann . Ich hab nich nie gehört das ein Hersteller die Garantie abgelehnt hat weil der Besitzer nicht der Erstkäufer ist .
Ich habe jahrelang im Autohaus gearbeitet und die Garantien abgewickelt. Es wird immer nur auf die EZ geschaut .
Das man bei einen 20000 Euro Motorrad bei der Inspektion sparen muss sollte jeder für sich selbst ausmachen .
VG
 
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FausB

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Die allermeisten Händler sind da auch professionell genug, Garantiebearbeitungen auch für nicht bei ihnen gekaufte Mopeds genauso zu handhaben wie Stammkunden. Kundenbindung kann schließlich auch über sowas erfolgen.

Nur hochnäsige Händler würden das ablehnen, doch damit stellen sie sich über die Zeit selbst ins aus.
 
Bullerbue

Bullerbue

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BMW R1200 GS LC - 2018
Hi

Man hat gegenüber BMW eine Garantie? DAS wäre neu. Meines Wissens gibt BMW die gesetzliche Gewährleistung und verzichtet auf die Beweislastumkehr.

Die interessante Frage ist: Besteht die Gewährleistung gegenüber dem Produkt, dem Erstkäufer oder dem Besitzer?
Gegenüber dem Erstkäufer kann eigentlich nicht sein weil sonst niemand ein 6-Monatsfahrzeug eines Werkangehörigen kaufen würde.
Sinnvoll wäre ja gegenüber dem Produkt.
Das einzige "Problem" dürfte sein, dass der Erstkäufer einfach zu seinem Verkäufer gehen und sagen kann "mach! Wie Du das mit BMW regelst ist mir egal, Du bist mein Gewährleistungspartner!".
Der Gebrauchtkäufer müsste im Prinzip sagen (und sich darüber im Klaren sein!) "Ich habe gegen Sie keinen Gewährleistungsanspruch aber ich bitte Sie meine Interessen gegenüber dem Werk/Hersteller zu vertreten".

gerd
DAS ist mir auch neu! Aber ich bin ähnlich Brauny kein Spezialist in diesen Fragen. Danke.

Gruß Guido
 
F

FausB

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Der BMW-Kundendienst (der vom Werk!) kümmert sich ,genau wie die Niederlassungen oder die Vertragshändler.

War zumindest bei mir so wg. der tropfenden Bremsen. Gekauft war sie woanders.
 
KlausB

KlausB

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R1200 GS LC (2016)
Vielleicht schaut ihr einfach alle noch mal in meine Nachricht Nr. 27, dann könnte dieser Thread meiner Meinung nach geschlossen werden. Dort habe ich aus dem Kaufvertrag meiner GS aus dem Jahr 2016 zitiert:
Unter Absatz 3 desselben Paragraphen steht, dass durch Eigentumswechsel am Kaufgegenstand die Mängelbeseitigungsansprüche nicht berührt werden.
Damit ist die Herstellergewährleistung für die ersten 2 Jahre an den Kaufgegenstand, nicht an den Erstkäufer gebunden. Im Übrigen steht da auch, dass das Übergabedatum an den Käufer zählt. Das Erstzulassungsdatum dürfte juristisch kaum als Übergabe gewertet werden, sondern die tatsächliche Übergabe an den Kunden, die man daher auch sauber dokumentieren sollte.
Gefragt war am Anfang das "Kleingedruckte" zur Werksgarantie. Das steht damit im Original-Kaufvertrag, der zwischen BMW und dem Erstkäufer geschlossen wird. Dass es eine Gewährleistung und keine Garantie im rechtlichen Sinne ist, tut nichts zur Sache.

Gruß
Klaus
 
M

mhitzler

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Hallo Leute, ich bin ja neu hier im Forum und fahre derzeit noch eine R1200RS mit Blinzeln zur 1250GS. Aber dieser Thread hier ist ja eigentlich Hersteller- und Typunabhängig, und - leider muss ich mich gerade bei einigen hier zum Einstand unbeliebt machen, denn

=> BMW "gewährt" keine gesetzliche Gewährleistung , Privatverkauf bedeutet nicht per se "keine Gewährleistung", beim Kauf geht man keine "Wechselbeziehung" mit dem Hersteller ein .........usw.

Sorry, aber das ist alles ziemlich exakt an der Rechtslage in D und EU vorbei.

Also: Garantie und Gewährleistung (die eigentlich Sachmängelhaftung heißt), sind zwei rechtlich völlig getrennte Sachverhalte.
Die Gewährleistung (gem. BGB) ist eine Schuld des VERKÄUFERS gegenüber dem KÄUFER dahingehend, dass das verkaufte Produkt zum Zeitpunkt der Übergabe dem vereinbarten Zustand entspricht. Ist dies nicht der Fall, hat der VERKÄUFER Anspruch auf die Möglichkeit zur Nachbesserung, schlägt die fehl (nach meist 2 Versuchen), hat der KÄUFER wahlweise Anspruch auf Wandlung oder Minderung.
Hier ist jedes Wort wichtig, vor allem aber das Wort: Verkäufer. Man kauft das Bike eben entweder vom Händler , oder von einer Privatperson. (Gut, bei z. B. einem Werksverkauf auch direkt von BMW).
Kaufe ich also mein Bike beim BMW-Händler, so haftet er mir aus Sachmängelhaftung für 2 Jahre, wobei in den ersten 6 Monaten das Prinzip der Beweisumkehr gilt.
Diese Haftung DARF der Händler nicht ausschließen, selbst wenn es eine Garantievereinbarung gibt; er darf sie nur bei Gebrauchtfahrzeugen auf 1 Jahr begrenzen (schriftlich!).

Kaufe ich nun ein Bike von einer Privatperson, dann ist damit NICHT automatisch die Gewährleistung ausgeschlossen. Das muss explizit in einer schriftlichen (!!) Vereinbarung niedergelegt sein. Und selbst dann muss das Bike dem zugesagten Zustand entsprechen, also ganz ausschließen kann der Verkäufer das nie.

Die Gewährleistung ist vom Gesetz her immer zwischen VERKÄUFER und KÄUFER zu regeln; d. h., ein Händler muss nicht dem Zweitbesitzer die Gewährleistung erfüllen (wohl aber seinem Vertragspartner).
Nachtrag: er kann das aber natürlich freiwillig tun, sowas kann man auch in einen Kaufvertrag schreiben.


Was nun Garantien betrifft (egal ob Werksgarantie, Car Garantie-Versicherung oder was auch immer): Hier gilt, was in den jeweiligen Bedingungen steht, solange es nicht die Gewährleistung ausschließt oder gegen andere Gesetze verstößt. Und deswegen muss man halt in diesen Bedingungen nachlesen - oder bei dem nachfragen, der die Garantie ausgesprochen hat- ob sie übertragbar ist und der jeweils festgestellte Schaden von ihr abgedeckt wird. Meines Wissens sind die BMW-Garantie und die Anschlussgarantien übertragbar (ohne Gewährleistung bitte).

Garantiefälle sind dann übrigens dem Händler egal, sie kosten ihn ja nichts, sondern bringen ihm Auslastung der Werkstatt.

Um also die Ausgangsfragen des TO zu beantworten:
Im Falle eines Mangels oder Schaden hast du (wenn von Privat gekauft), keinen direkten Gewährleistungsanspruch gegen einen Händler oder gar BMW, sondern dann einen gegenüber dem Verkäufer, wenn ihr das im Kaufvertrag nicht ausgeschlossen habt.

Und ob du Garantieansprüche hast, wirddir sicherlich der Händler problemlos beantworten können.
 
sucks

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jetzt kapier ich's doch nicht mehr.
Gewährleistung ist ein Begriff auf dem Kaufrecht §437 BGB. Das gilt immer wenn ich was von einem Händler kaufe und kann auch nicht ausgeschlossen werden. Sie geht immer 2 Jahre und die Beweislastumkehr ist nach 6 Monaten.
Keine Gewährleistung gibt's bei Privat-Privatgeschäften (da muss man das auch nicht irgenwie ausschliessen - von wegen EU Recht und was man da immer für einen Quatsch in Anzeigen liest. Wenn was Gesetz wäre, was es bei Privat-Privat nicht ist, könnte man das auch nicht ausschliessen...)
So. Ich habe mein Moped von Privat gekauft - also habe ich keine gesetzliche Gewährleistung. Das ist schon mal sicher.

Alles andere was BMW "mir verspricht" ist Garantie und da kann BMW Bedingungen dranknüpfen wie sie Bock haben. Daher meine Frage nach dem Kleingedruckten zu dieser Garantie. Ich hab nochmal gesucht und finde im Internet nix ausser Marketing-Blubb.

Nein. Ich bin kein Jurist, aber Kaufrecht sollte eigentlich in der Schule gelehrt werden.
Hey wieso kommst Du überhaupt darauf, dass dein TFT ein Update braucht....

Was ist denn genau der Mangel...? Und jetzt komm bitte nicht dass deine 30€ China Freecom nicht am TFT läuft....
 
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Gewährleistung gebraucht Moped

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