Gewährleistung gebraucht Moped

Diskutiere Gewährleistung gebraucht Moped im R 1250 GS und R 1250 GS Adventure Forum im Bereich Motorrad Modelle; Also jetzt hänge ich doch mal die Bestellunterlagen meines Moppeds an und hätte gerne die Rückmeldung, warum die Beschreibung unter Absatz 7 nicht...
KlausB

KlausB

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Also jetzt hänge ich doch mal die Bestellunterlagen meines Moppeds an und hätte gerne die Rückmeldung, warum die Beschreibung unter Absatz 7 nicht dem entspricht, was man gemeinhin unter Gewährleistung für 2 Jahre betrachtet. Und da der Käuferwechsel gemäß BMW keinen Einfluss auf diesen Anspruch zur Sachmängelbeseitigung innerhalb von 2 Jahren hat, gilt das. Dass ich unter Umständen bei Nicht-Ausschluss noch einen Anspruch gegenüber dem Käufer habe, ist etwas anderes. BMW hat meiner Meinung nach bestätigt, dass BMW als Hersteller für 2 Jahre auch bei Weiterverkauf haftet. Oder ich verstehe kein Deutsch mehr.

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Gruß
Klaus
 

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mhitzler

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1. In deinen Unterlagen steht nicht, wer "Verkäufer" ist. Der BMW-Händler ist in der Regel selbständiger Unternehmer und dein Vertragspartner - außer du kaufst direkt bei BMW. Also bestätigt nicht "BMW", sondern meinetwegen die "Dagobert Duck & Co. Motorradhandel Entenhausen GmbH ".

2. In den Bedingungen wird der Zeitraum für die Beweislastumkehr mit einem Jahr angegeben. Das ist eine freiwillige Verbesserung gegenüber den gesetzlichen Anforderungen, durch den Verkäufer.
3. Der letzte Absatz, auf den du dich beziehst, besagt :
"Durch Eigentumswechsel am Kaufgegenstand werden Mängelbeseitigungsansprüche nicht berührt." Hier steht aber nicht, ob damit schon geltend gemachte Ansprüche oder neue durch den Zweitbesitzer gemeint sind.

Alles in allem: Was hier steht, sind über die gesetzliche Norm hinausgehende zusätzliche freiwillige Zusagen deines speziellen Verkäufers. Ob das mein Händler oder ein Anderer auch so macht, ist damit nicht garantiert. Er kann, muss aber nicht.
 
gerd_

gerd_

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Hi
Ja Gerd, da wirst du recht haben. Man nennt es halt Garantie auf Gewährleistung. Die Juristerei ist nicht meins. Habe aber bei dem Thema bis heute kein Problem mit meiner Werkstatt gehabt.
Gruß Brauny
Nein so "nennt" man es nicht.
Gewährleistung heisst Gewährleistung und wird auch so genannt.
Natürlich kann auch jemand "Ofenrohr" dazu sagen aber juristisch ist auch das Quatsch.

Garantie oder Gewährleistung

Ob Gewährleistung oder Garantie mit der Erstzulassung oder der Übergabe beginnen ist eine Feinheit.
Kauft man ein Mopped im Sommerhalbjahr, so wird es i.d. R. "sofort" zugelassen. Entweder bekommt man den "Brief", geht zulassen, kommt mit den Schildern und fährt mit der Mühle nach Hause oder der Händler bietet diesen Service.
Da sind EZ und Übergabe quasi zeitgleich.
Lässt man das Fahrzeug nicht sofort zu (weil es Anfang Dezember ausgeliefert wurde und man erst im April . . . ), dann könnte man die Gewährleistung "auf ewig" ziehen indem man das Fzg nie zulässt. Es stellt sich dann zwar die Frage weshalb man es erworben hat aber das interessiert den Hersteller nicht.
Folglich wird als Termin die Übergabe oder die Erstzulassung genommen, je nach dem welches Ereignis früher war. Dabei unterstelle ich, dass um einen Tag nicht gefeilscht werden würde wenn z.B. der Händler das Fahrzeug am Montagnachmittag zulässt, man es aber erst am Mittwoch abholen kann.
gerd
 
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SimonADV

SimonADV

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Interessant ist nur der Tag an dem die Sache abgenommen wurde bzw. der Gefahrenübergang eingetreten ist.
Wie abzunehmen ist, ist entweder in den AGBs geregelt oder wenn nicht, dann nach bürgerlichem Gesetzbuch § 446 Gefahr- und Lastenübergang

Nachtrag: Außer natürlich es ist anderweitig im Vertrag geregelt. Ich kenne aber keinen Vertrag der dem Käufter eine Abnahme erst nach Erstzulassung einräumen würde.

In den meisten Fällen erfolgt die Abnahme formal durch Unterschrift auf einem Vertrag oder anderem Papier.
Manchmal aber auch konkludent durch blose Nutzung.
 
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SimonADV

SimonADV

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Wer Gewährleistung und Garantie nicht auseinanderhalten kann, der sollte sich statt Gewährleistung das Wort Sachmängelhaftung einprägen. Das trifft es sprechend besser! Außerdem nimmt dann dein Gegenüber an, dass du vllt. ein wenig mehr von der Sache verstehst.
 
sucks

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Jungs, lass uns doch erst einmal prüfen, welchen Mangel der Threadopener hat. Dann können wir immer noch darüber sprechen, ob es Gewährleistung, Garantie oder Kulanz ist....
 
Brauny

Brauny

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Hi

Nein so "nennt" man es nicht.
Gewährleistung heisst Gewährleistung und wird auch so genannt.
Natürlich kann auch jemand "Ofenrohr" dazu sagen aber juristisch ist auch das Quatsch.

Garantie oder Gewährleistung

Ob Gewährleistung oder Garantie mit der Erstzulassung oder der Übergabe beginnen ist eine Feinheit.
Kauft man ein Mopped im Sommerhalbjahr, so wird es i.d. R. "sofort" zugelassen. Entweder bekommt man den "Brief", geht zulassen, kommt mit den Schildern und fährt mit der Mühle nach Hause oder der Händler bietet diesen Service.
Da sind EZ und Übergabe quasi zeitgleich.
Lässt man das Fahrzeug nicht sofort zu (weil es Anfang Dezember ausgeliefert wurde und man erst im April . . . ), dann könnte man die Gewährleistung "auf ewig" ziehen indem man das Fzg nie zulässt. Es stellt sich dann zwar die Frage weshalb man es erworben hat aber das interessiert den Hersteller nicht.
Folglich wird als Termin die Übergabe oder die Erstzulassung genommen, je nach dem welches Ereignis früher war. Dabei unterstelle ich, dass um einen Tag nicht gefeilscht werden würde wenn z.B. der Händler das Fahrzeug am Montagnachmittag zulässt, man es aber erst am Mittwoch abholen kann.
gerd
Wie schon gesagt, ist die Juristerei nicht mein Thema. Falls ich es benötige, frage ich in meinem Bekanntenkreis!
Das Garantie und Ofenrohr, unterschiedliche Wortstämme sind ist aufgefallen.

Die Frage im Bekanntenkreis beantwortete sich wie folgt: „Die Gewährleistung ist Kunden gesetzlich zugesichert“.

Schlussfolge: „D.h. Man kann durchaus Volksmündig sagen, das man eine Garantie auf Gewährleistung hat“.

Juristisch wird man es anders formulieren, da der Begriff Umgangssprachlich verschiedene Synonyme haben kann. Z.B. aber gewiss / auf jeden Fall, oder, oder, oder.

Im vorliegenden Fall gilt:
„Um eine Garantie handelt es sich allgemein, wenn ein Rechtssubjekt ein bestimmtes Handeln oder Unterlassen bereits vor Eintritt eines bestimmten Ereignisses rechtsverbindlich zusagt, etwa mittels eines entsprechenden Vertrags“.
Zum Begriff: „allgemein“, gibt es dann wieder etliche juristische Buchsammlungen.

Bekanntenkreis ENDE.

Bei einer Sucheingabe „Google“ mit den Worten: „Garantie Ofenrohr“, gibt es interessante 154000 Treffer in 0,41 Sekunden. Leider hilft das auch nicht weiter.
Gruß Brauny
 
arzmich

arzmich

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Jungs, lass uns doch erst einmal prüfen, welchen Mangel der Threadopener hat. Dann können wir immer noch darüber sprechen, ob es Gewährleistung, Garantie oder Kulanz ist....
Dem TO ging es in der Tat mehr um den Hintergrund als um den konkreten Mangel der TFT-Bluetooth-Funktionalität, mit - ja meinem Freed-Comm "billig" Headset.
Das "billig" Headset spielt nämlich prima und problemlos mit dem EiPhone. (immer)
Mit dem TFT spielt es aber mal so, mal so. (Gestern wieder perfekt).
Was ist also falsch wenn ich nun einen Mangel am TFT vermute?

Aber egal. Meistens geht's ja. Beim 10000er Service lass ich's updaten und zum 20000er ist wahrscheinlich die Garantie eh rum, dann kann ich den selber machen. (wobei das Ventileinstellen bei der 1250 laut RepRom nach einem ziemlichen Aufriss aussieht. Da werden sicher bald passende Threads zu auftauchen)
 
gstrecker

gstrecker

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Sorry arzmich, aber ich glaube das Bmw eine Liste hat mit welchen Geräten das TFt kompatibel ist. Hast du so eins nicht kann Bmw mit den Schultern zucken und Du musst in den sauren Apfel beißen.
 
sucks

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Sorry arzmich, aber ich glaube das Bmw eine Liste hat mit welchen Geräten das TFt kompatibel ist. Hast du so eins nicht kann Bmw mit den Schultern zucken und Du musst in den sauren Apfel beißen.
Dem TO ging es in der Tat mehr um den Hintergrund als um den konkreten Mangel der TFT-Bluetooth-Funktionalität, mit - ja meinem Freed-Comm "billig" Headset.
Das "billig" Headset spielt nämlich prima und problemlos mit dem EiPhone. (immer)
Mit dem TFT spielt es aber mal so, mal so. (Gestern wieder perfekt).
Was ist also falsch wenn ich nun einen Mangel am TFT vermute?

Aber egal. Meistens geht's ja. Beim 10000er Service lass ich's updaten und zum 20000er ist wahrscheinlich die Garantie eh rum, dann kann ich den selber machen. (wobei das Ventileinstellen bei der 1250 laut RepRom nach einem ziemlichen Aufriss aussieht. Da werden sicher bald passende Threads zu auftauchen)
Kommt darauf an - mein Freundlicher hat mir bei den Problemen mit meinem Sena eine neu FW kostenlos draufgespielt.

Ganz ehrlich, das ist keine Mangel und ich denke dass es hier mehr um Kulanz als Gewährleistung geht
..Kannst ja mal schauen:

FAQs

Mit welchen Helm-Bluetooth-Kommunikationssystemen funktioniert die Sonderausstattung Connectivity?


Bluetooth-Verbindung zwischen TFT-Display und Kommunikationssystem: Kompatibilität wird für das BMW Motorrad Kommunikationssystem zugesichert. Über die Möglichkeit zur Kopplung mit anderen Bluetooth-Kommunikationssystemen geben die Webseiten oder der Support der jeweiligen Hersteller dieser Systeme Auskunft. Die Verstellung der Lautstärke per Multi-Controller funktioniert ausschließlich mit BMW Motorrad Kommunikationssystemen.

Viel Spass vielleicht hat ja dein Chinaanbieter ein FW-Update :D:D:D:D:D
 
arzmich

arzmich

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Okayokayokay.
Ich wünsch mir jetzt ein fit4all vom Christkind (oder will hier einer sein's loswerden) und solange tut mir das Freed-Conn gute Dienste.
 
Thema:

Gewährleistung gebraucht Moped

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