Habe ich das im Video richtig verstanden? Es betrifft nur den "Enduro Pro" Fahrmodus ?
Hier mal Kommentare zu dem Video
- Sie können mich zu der Liste derer hinzufügen, die mit meiner R1250GSA, Modell 2022, einen Antriebswellenschaden hatten. Das Motorrad hat nur 19000 km und ich benutze es hauptsächlich auf der Straße im Dynamic Pro Modus die meiste Zeit und mache viele Sprünge auf der Straße bei hoher Geschwindigkeit (140km und mehr). Als die Welle brach, hat das Hinterrad zum Glück nicht blockiert.
- Wenn Sie bei 140km/h und mehr springen, dann ist Ihr Problem sicherlich nicht die Antriebswelle... aber ich verstehe Ihren Sarkasmus
Antwort vom Videoersteller selber!
- Hallo Talib, danke für den Hinweis.
In den Dokumenten, die ich gesehen habe, beschreibt BMW ein Rückerstattungsprogramm für Besitzer, die ein Getriebeproblem mit einem der aufgeführten Motorräder hatten. Ich glaube, Sie müssen nur Ihre Rechnung/Quittung zu Ihrem Händler bringen und sie vorlegen. BMW hat ein offizielles Programm zur Deckung dieser Kosten und ich denke, dass .... Besitzer eine volle Rückerstattung erhalten. Wenden Sie sich zunächst an Ihren Händler, wenn Sie für Reparaturen bezahlen mussten. Mit freundlichen Grüßen Carl
Der Ersteller des Videos, der in seinem Video extra auf den korrigierten Modus
Enduro Pro hinweist bekommt nicht mit, reagiert nicht auf den Crash mit
Dynamic Pro Modus?
- Tolles Video! Mein Motorrad ist eine R1250 GSA ohne Dynamic, Enduro und Enduro Pro, aber sie wurde zurückgerufen; ich glaube also nicht, dass es ein Problem mit den Offroad-Modi ist, sondern etwas anderes, das auch das RT-Polizeimodell betrifft... danke für die Informationen!
Wozu also das SW-Update, eine Alibi-Funktion?
Und vom Hersteller selber hört man dröhnendes Schweigen.
Schönsaufen, geht schon in die richtige Richtung. Mir kam vor Tagen aufgrund verschiedener Formulierungen wie hoffe, sollte oder könnte usw. der Gedanke, das es sich hier nicht mehr um Mechanik geht sondern mehr Sektenhafte Züge auftun.
Dazu.... hätte ich bei Vertragsabschluß gewusst, dass .........nur eingeschränkt geländetauglich ist....
hätte ich dann den Vertrag überhaupt abgeschlossen?
BGB § 119 Anfechtbarkeit wegen Irrtums
Gewiefte Juristen werden sich nachträglich einen gehörigen Rabatt aushandeln oder ganz zurückgeben.