G
GSATraveler
Gast
Victorinox. Die Offiziers-Ausgabe, latürnich.Redneck??
Der war gut. Lies den Bandwurm mal, aber von vorne bis hinten bitte. Wenn Du das sachlich nennst? ok, vielleicht sind wir einfach Mimosen, unser Fehler.in ganz überwiegend sachliche Kritik
1. Wie schon gesagt, zwischen Steinigung d.h. Todesstrafe für sexuelle Verhaltensweisen einerseits und Freiheitsstrafen für vorsätzliche Gefärdungsdelikte gegen Leib und Leben andererseits liegen Welten bzw. Universen, die ich hoffentlich nicht auch noch erklären muss.Wie kommst Du jetzt im übrigen dazu, das Mullah-System zu kritisieren und Euer System über deren System zu stellen?
Das ist dann nicht anmaßend, aber wenn das jemand bei der Schweiz tut, dann schon?!
Im übrigen mußte, genau wie der Verkehrsteilnehmer nicht zu schnell fahren mußte, die Gesteinigte ja nicht fremdgehen.
Genau wie der Raser wußte die ja um die mögliche Strafe.
Um mal Eure Argumentation zu verwenden.
Manche Dinge widersprechen einfach dem gesunden Menschenverstand, egal wie die legitimiert werden.
2. Das Zustandekommen der beiden von Dir verglichenen Regelungen stammt ebenso von unterschiedlichen Planeten: Auf der einen Seite haben wir eine männliche religiöse, in sich geschlossene d.h. intransparente Elite, die den Koran nach ihrem (spezifisch männlichen) Verständnis auslegt und dabei für sich Unfehlbarkeit reklamiert (wie in grauer Vorzeit der liebe Papst, den alle unsere Vorväter zurrechtgestutzt haben). Diese männliche Elite knüpft an bestimmte Verhaltensweisen vorab der Frauen ein Todesurteil auf bestimmte Art und Weise (Steinigung). Es ist also eine (religiöse) Diktatorenschicht, welche die Regeln (Umsetzung der Scharia) bestimmt. Auf der anderen Seite haben wir eine demokratisch d.h. unter Mitwirkung der gesamten männlichen und weiblichen mündigen Bevölkerung legitimierte Regelung, wonach einer, wenn er mit dem Auto mit 100km/h oder schneller durch eine Ortschaft brettert, eine Mindestfreiheitsstrafe von einem Jahr kriegt.
3. Auf der einen Seite haben wir die Todesstrafe für eine möglicherweise einmalige Verfehlung, der Gesetzgeber ist in aller Regel zugleich auch der Richter. Auf der anderen Seite wird der vom gesetzgeber unabhängige Richter bei jedem Erst- und bei den meisten Zweittätern die Freiheitsstrafe auf Bewährung aussetzen. Muss vollstreckt werden, weil einer innert wenigen Jahren Dritttäter ist, dann hat er offensichtlich ein Problem, wie jeder Einbrecher oder Raubtäter ebenfalls. Sozial wird bei uns also keiner gesteinigt, nur weil er einmal (oder zweimal) bewusst einen groben Fehler zulasten der Gesundheit und des Lebens anderer gemacht hat. War ja mit den Besoffenen am Steuer bisher auch genau so bzw. noch härter: Die Unbelehrbaren sind auf möglichst sozialverträgliche Weise gewandert (Halbgefangenschaft, Fussfessel), die Lernfähigen nicht.
Stimmt genau. Aber kritisiere mal ein ganzes Volk für seinen Entscheid, den es naturgemäss ja nicht begründen muss und auch nicht könnte, noch wenn es dies versuchte; das wird sofort sehr persönlich, weil ungerchtfertigt verallgemeinernd. Im Unterschied zu Euch können wir also nicht einfach Frau M. oder Herrn X oder Brüssel oder die Ossis für die Probleme verantwortlich machen und laut schreien. Wir sind schlicht selbst schuld bzw. verantwortlich - als ganzes betrachtet - und verteidigen uns auch so. Alles Gefühle, die Euch fremd sind. Noch. Kommt dann schon nochWenn man die Entscheidungsträger zu ihrer Entscheidung kritisiert.....Voll Normal
PS noch mal: Der Standard für Auffahr- und sonstige Unfälle sind CHF 300.- (so auch einfacher Abflug mit dem Moto, wenn Polizei blöderweise vor Ort und wenn sie nicht gerade einen guten Tag haben und wegen fehlenden Schäden an Leitplanken oder Drittpersonen darüber hinwegsehen); die EUR 750.- sind entweder verbunden mit etlichem Anderem oder aus dem Märchenbuch.