Nein - jetzt haltet das doch mal auseinander:
1. Du hast einen Schaden verursacht, den Du auch zu ersetzen hast!
2. Du hast einen Versicherungsvertrag gewählt, der für durch Dich verursachte Schäden bis zum Zeitwert eintritt und nicht bis zu Wiederherstellungskosten
ein Beispiel:
ich habe eine alte Honda CB 125T2 in der Garage
Zeitwert: 0,-- €
Wiederherstellungswert: unendlich (gibt es ja nicht mehr)
Neuwert: 3500,-- €
Was meinst Du, was eine Versicherung (wenn sie gäbe) kosten würde, die nicht auf Zeitwert abrechnet!
Und wie groß der Schaden berechnet aus der Gesamtimmobilie ist, bräuchte es wohl einen Gutachter, aber ich glaube mehr als 2,-- € kommt dabei nicht raus,
der Verkaufswert der Immobile wird durch den Schaden am alten Tor sicher nicht mehr als um 2,-- € reduziert.
Ich verstehe ja Deinen Frust, aber denk es doch mal durch, was eine andere Lösung (Neuwert oder Wiederherstellungswert) für irrsinnige Versicherungsbeiträge bräuchte!