Garagentor - Haftpflichversicherung zahlt nicht

Diskutiere Garagentor - Haftpflichversicherung zahlt nicht im Smalltalk und Offtopic Forum im Bereich Community; Werde demnächst mit Material, Werkzeug und Holzschutz losziehen und das Ding erledigen. Drei Tage eingeplant. Die Versicherung wird (nach knapp 30...
hdo

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Werde demnächst mit Material, Werkzeug und Holzschutz losziehen und das Ding erledigen. Drei Tage eingeplant. Die Versicherung wird (nach knapp 30 Jahren) zwei Verträge weniger haben. Wird die nicht jucken. Mich auch nicht.
 
Luggi2

Luggi2

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Da ist läuft irgendetwas bei den Versicherungsbedingungen falsch in unserer Konsumgesellschaft.

Für mich als Verbraucher ist weder der "Zeitwert", noch der "Neupreis" entscheidend, sondern der "Gebrauchswert".
Und der ist bei einen nagelneuen Garagentor keinen Cent besser, als bei einem 30 Jahre alten.
(meines ist von 1964 und tut zuverlässig was es soll :wink: )
Da läuft nix bei den Versicherungen falsch. Das ist geübte Praxis der Gerichte. Nennt man auch Rechtssprechung.
 
TTTom

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Da läuft nix bei den Versicherungen falsch. Das ist geübte Praxis der Gerichte. Nennt man auch Rechtssprechung.
Das bei Dir nennt man Dyslexie.
Bitte meinen Text nochmal sorgfältiger lesen.
Ich hab nicht geschrieben, dass bei den Versicherungen etwas falsch läuft, sondern bei den Versicherungsbedingungen.
Die Gerichte können ja nur über das entscheiden, was vertraglich (nämlich in den Versicherungsbedingungen) festgelegt ist.
 
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FrankS

FrankS

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Die Gerichte können ja nur über das entscheiden, was vertraglich (nämlich in den Versicherungsbedingungen) festgelegt ist.
sehe ich nicht so. Versicherungsbedingungen können ja geltendes Recht nicht ändern. Wenn es also rechtens ist, dass ein von mir beschädigtes, 30 Jahre altes Garagentor, von mir - oder eben stellvertretend von meiner Versicherung - nicht ersetzt/repariert werden muss, dann ist das ein Problem außerhalb jeder Versicherung.
 
Luggi2

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Das bei Dir nennt man Dyslexie.
Bitte meinen Text nochmal sorgfältiger lesen.
Ich hab nicht geschrieben, dass bei den Versicherungen etwas falsch läuft, sondern bei den Versicherungsbedingungen.
Die Gerichte können ja nur über das entscheiden, was vertraglich (nämlich in den Versicherungsbedingungen) festgelegt ist.
Ich fasse den verwendeten Begriff als persönliche Beleidigung auf.

Es geht um Haftpflichtrecht nach dem BGB und die daraus folgende Rechtsprechung. Darüber wird ein Bereicherungsverbot geregelt.
Die Bedingungen der Versicherer können da nichts dran ändern.
 
ChristophWN

ChristophWN

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Es geht auch anders mit den Versicherungen.
Bei meiner Schwester wurden 2020 durch einen PKW am Garagentor (Holz, 52 Jahre alt) vier 10 cm breite Latten beschädigt. Die Versicherung wollte ein komplett neues Tor bezahlen. Dies lehnte meine Schwester jedoch ab, da es sich um eine Doppelgarage mit einem zweiten Tor handelt und die Optik dann etwas bescheiden ausgesehen hätte. Letztendlich wurden die Latten fachgerecht ausgewechselt und farblich angepasst. Dauerte zwar etwas länger, aber jetzt sind alle zufrieden.
 
GS`ler

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wenn du im Rechtschutz bist würde ich einen Anwalt fragen ob das so rechtens ist.
Eher sollte doch wohl die Geschädigte sich einen Rechtsanwalt nehmen und Ihre Ansprüche gegen die Versicherung des Unfallversursachers durchsetzen. Sofern nicht möglich, kann es auch keine Haftung für Dich geben. Wenn Du freiwillig zahlen wills`t steht Dir das natürlich frei. Aber wenn so was Schule macht, sind die Versicherung fein raus. Und ja, es gibt eben dann nur noch einen Restwert. Der kann auch bei Null liegen. Wie soll sonst eine Regelung praktikable aussehen? Jedes mal Einzelfallentscheidung weil das Garagentor 30 Jahre sehr gepflegt wurde und das andere nicht. Nicht umsetzbar.
 
Odenwälder

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sehe ich nicht so. Versicherungsbedingungen können ja geltendes Recht nicht ändern. Wenn es also rechtens ist, dass ein von mir beschädigtes, 30 Jahre altes Garagentor, von mir - oder eben stellvertretend von meiner Versicherung - nicht ersetzt/repariert werden muss, dann ist das ein Problem außerhalb jeder Versicherung.
Und, findest du es denn okay so?

Da beschädigt dir also jemand dein Eigentum und du bist der Dumme, nur weil die beschädigte Sache schon älter ist.

Jetzt kommt bestimmt so ein Spruch wie:
"Eigentum verpflichtet"
oder etwas ähnliches.

Ich finde, dass am Ende nicht der Geschädigte ein Problem haben sollte.
Deshalb würde ich mich auch genauso verhalten, wie @hdo und den Schaden halt selbst in Ordnung bringen oder begleichen, wenn die Versicherung das nicht übernimmt.

Gruß vom Odenwälder
 
C

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Ich denke mal der Blickwinkel stimmt nicht!

Selbstverständlich hat ein Schadensersatz zu erfolgen, aber die Versicherung wird halt nur in der Höhe des Zeitwertes eintreten.
Das betrifft aber nicht den Anspruch des Geschädigten auf Schadensersatz!

Nebenbei: ich bin froh, dass das Versicherungen so machen; es ist doch jedem
von uns klar, was anderes bedeuten würde:
überall neue Tore und drastisch gestiegenen Versicherungsbeiträge;

Und so Tore und anderes (altes) Zeug geht schnell mal kaputt -- (wenn Du willst!)

Ich halte die Lösung für angemessen!
 
hdo

hdo

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Selbstverständlich hat ein Schadensersatz zu erfolgen, aber die Versicherung wird halt nur in der Höhe des Zeitwertes eintreten.
Das betrifft aber nicht den Anspruch des Geschädigten auf Schadensersatz!
Verstehe ich nicht. Wenn die Sicht der Versicherung korrekt ist, dass das Tor nur noch 0€ wert war, dann gibt es keinen Schaden- oder?

Das ist völlig absurd- zumal das Garagentor nicht frei auf dem Feld steht, sondern meist funktioneller Bestandteil eines Gebäudes ist.

Der Wert der Immobilie wurde um die Reparaturkosten geschmälert. Keinesfalls beträgt der Schaden 0€- das ist doch ein Witz!
 
K

KJB

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Das Ganze hat mit irgendwelchen Versicherungsbedingung nichts zu tun. Hier greift ausschließlich das Schadenersatzrecht.

Kommt es zu keiner außergerichtlichen Einigung muss halt das Gericht bemüht werden und eine Entscheidung zum Grunde und zur Höhe treffen, ganz einfach.
 
C

Christian Achberger

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Nein - jetzt haltet das doch mal auseinander:
1. Du hast einen Schaden verursacht, den Du auch zu ersetzen hast!
2. Du hast einen Versicherungsvertrag gewählt, der für durch Dich verursachte Schäden bis zum Zeitwert eintritt und nicht bis zu Wiederherstellungskosten

ein Beispiel:
ich habe eine alte Honda CB 125T2 in der Garage
Zeitwert: 0,-- €
Wiederherstellungswert: unendlich (gibt es ja nicht mehr)
Neuwert: 3500,-- €

Was meinst Du, was eine Versicherung (wenn sie gäbe) kosten würde, die nicht auf Zeitwert abrechnet!

Und wie groß der Schaden berechnet aus der Gesamtimmobilie ist, bräuchte es wohl einen Gutachter, aber ich glaube mehr als 2,-- € kommt dabei nicht raus,
der Verkaufswert der Immobile wird durch den Schaden am alten Tor sicher nicht mehr als um 2,-- € reduziert.

Ich verstehe ja Deinen Frust, aber denk es doch mal durch, was eine andere Lösung (Neuwert oder Wiederherstellungswert) für irrsinnige Versicherungsbeiträge bräuchte!
 
K

KJB

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Nein - jetzt haltet das doch mal auseinander:
1. Du hast einen Schaden verursacht, den Du auch zu ersetzen hast!
2. Du hast einen Versicherungsvertrag gewählt, der für durch Dich verursachte Schäden bis zum Zeitwert eintritt und nicht bis zu Wiederherstellungskosten
..

Wage zu bezweifeln, das es solche Haftpflichtverträge gibt. Selbst wenn, dann sind derartige Bestimmungen nur für den Versicherten von Relevanz, nicht für den Geschädigten.

Im vorliegenden Fall handelt es sich ja um einen Krafthaftpflichtschaden, da spielt das eh keine Rolle.
 
UU80

UU80

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Die Versicherung wird (nach knapp 30 Jahren) zwei Verträge weniger haben. Wird die nicht jucken. Mich auch nicht.
Kläre bei der Versicherung mal ab, ob sie dich sofort nach Meldung des Schadens in der SF Klasse zurückgestuft haben, obwohl später nichts reguliert wurde. Spreche da aus Erfahrung und hatte anschließend etwas Mühe, das zu korrigieren.
 
FrankS

FrankS

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Und, findest du es denn okay so?
Nein. Aber das Problem kann (wird) nicht von den Versicherungen gelöst werden.

Nach meinem Rechtsempfinden bin ich als Verursacher in der Pflicht, den „vorher“ Zustand wieder herzustellen:

Vorher: funktionierendes, 30 Jahre altes Tor.

Ich würde mich in der Pflicht sehen, die volle Funktionalität (Optik eingeschlossen) wieder herzustellen. Selbstverständlich muss es auch praktisch möglich sein. Wenn das Tor nicht repariert werden kann und es genau dieses Modell nicht mehr gibt, muss eben irgendeine Ersatzregelung gefunden werden. Diese kann aber nicht „Zeitwert = 0, nix wird bezahlt“ sein.
 
TTTom

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Ich fasse den verwendeten Begriff als persönliche Beleidigung auf.

Es geht um Haftpflichtrecht nach dem BGB und die daraus folgende Rechtsprechung. Darüber wird ein Bereicherungsverbot geregelt.
Die Bedingungen der Versicherer können da nichts dran ändern.
Mimimi. Du hast meinen Beitrag inhaltlich entstellt und bist beleidigt, anstatt Dich zu entschuldigen ?

Ohne Worte, keine Kinderstube.

Inhaltlich hast Du recht (da Haftpflicht).
Es braucht also eine Gesetzänderung, keine Änderung der Versicherungsbedingungen. Sorry.
 
Odenwälder

Odenwälder

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Eher sollte doch wohl die Geschädigte sich einen Rechtsanwalt nehmen und Ihre Ansprüche gegen die Versicherung des Unfallversursachers durchsetzen. Sofern nicht möglich, kann es auch keine Haftung für Dich geben.
Meiner Meinung nach siehst du die Situation falsch.
Also, wenn ich der Geschädigte wäre würde ich bestimmt nicht die Versicherung verklagen, sondern den, der mein Tor beschädigt hat.
Letztere darf sich dann gerne mit seiner Versicherung streiten.

Gruß vom Odenwälder
 
G

Gelöschtes Mitglied 4179

Gast
Immer nett, wie hier manchmal doch noch Emotionen hochkochen.....
Nur, Wasserdampf - den sieht man nicht :p

Meiner Meinung nach siehst du die Situation falsch.
Also, wenn ich der Geschädigte wäre würde ich bestimmt nicht die Versicherung verklagen, sondern den, der mein Tor beschädigt hat.
Letztere darf sich dann gerne mit seiner Versicherung streiten.

Gruß vom Odenwälder
Vor Gericht geht es immer um den "Schaden" und um "Kosten" .......

Wenn etwas, weil zu alt, nichts mehr wert ist - wo sind die Kosten.

Einen Schaden hat das Tor abbekommen, nur sind die Kosten höher, als der Wert ....

Was soll ein Richter hier für ein Urteil sprechen?

Und die Versicherung deckt die Kosten für den Schaden, den man mit dem Fahrzeug angerichtet hat - aber Kosten, bzw. Wert, = 0.

Wenn dir jemand einen alten Teppich aus deinem Haus klaut - dann bekommst du nichts ersetzt. Macht der Dieb dabei einen Schaden an deinem Haus, das noch etwas wert ist, dann bekommst du das (je nach Versicherungsumfang) ersetzt - aber dein Teppich ist futsch, auch, wenn er von Oma Lieschen ist!
 
Thema:

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