Ich kann da nur aus meiner eigenen Erfahrung aus dem Jahr 2015 berichten (und hab auch daraus meine Meinung gebildet):
- Kaminbauer beim Nachbarn hat seine Steinsäge an den Aussen-Wasserhahn auf dessen Terrasse angeschlossen, muss dann spontan weg (angeblich irgendein Notfall, ist aber auch irrelevant für mich)
'n Abend,
die Unterschiede zwischen einer Sachversicherung (hier Hausrat- und Gebäudeversicherung) und einer Haftpflichtversicherung sind eklatant.
Der Haftpflichtversicherer hat ein Vertragsverhältnis mit dem VN, aber eben nicht mit dem Geschädigten und ersetzt die Haftpflichtansprüche, die an den VN gestellt werden, nach Recht und Gesetz an den Anspruchsteller (das ist die korrekte Benennung, auch AS). Unberechtigte Forderungen werden, notfalls auch vor Gericht, für den VN abgewehrt. Das nennt sich passive Rechtsschutzfunktion. Die Grundlage liegt im Schadenersatzrecht gemäß BGB.
Die Sachversicherung leistet an den Vertragspartner, auch Versicherungsnehmer (VN) genannt, fast immer Neuwertersatz, hier greifen dann die Versicherungsbedingungen, die dem Vertrag zugrunde liegen und das Vertragsverhältnis zwischen Versicherer (VU) und VN regeln. In diesem Falle handelte es sich um einen gedeckten Leitungswasserschaden, betroffen waren Hausratgegenstände und das Gebäude, daher musste der Schaden aus diesen beiden Verträgen des Nachbarn zum Neuwert beglichen werden..
Der Versicherer des Nachbarn nimmt dann Regress beim Verursacher, also Kaminbauer. Der meldet den Schaden seinem Haftpflichtversicherer, der an den Sachversicherer den Zeitwert leistet. Der Sachversicherer hat letztlich den Neuwertanteil zu tragen und der Haftpflichtversicherer den Zeitwertanteil.
Der gleiche Sachverhalt trifft auf diesen Fall "Garagentor" zu.