D
der niederrheiner
Naj, sobald die NSA die technischen Unterlagen weitergereicht hat, wird HD da nachziehen. . .
Uli, sei glücklich, Du hast recht.Traurig sowas, die Marke verkommt völlig, ich bin entsetzt!
Aus Originaltöpfen flüsternde Grüße
Uli
So, kannst du das? Tja, Irren ist manchmal menschlich - auch in Pristina und Wien.na "Zoernie" - deine Berufswahl kann man unschwer aus deinen Meldungen erkennen..... mein Beileid!
das was da angeht, ist das sog. Abbiegelicht, das hat mit Nebel nix zu tun. Sieht nur aus, als wäre es der Nebelscheinwerfer.Also wenn ein PKW den Blinker setzt und abbiegt geht auch eine Nebellampe an obwohl es Taghelle ist ohne Nebel dann wäre dieses ja auch zuviel Licht oder.
also jetzt mal unter uns Jan. ganz ehrlich und direkt.Ich weiss es ist etwas abseits des Themas - aber bei manchen hier im Forum gewinne ich den Eindruck dass die im Deutschland von 1938 leben und nicht 2015! Was soll das fuer eine Polizei sein die jemanden fuer Zusatzlichter straft? Was fuer ein Unsinn jedes technische Detail einer zugelassenen Maschine mit gueltigen Dokumenten nachzupruefen? Braucht man etwa den grossen Arierausweis fuer fuer die Q in Deutschland?
Liegt das bei Euch in der Familie oder bist Du ein Einzelfall?Diese .... (zensuriert) sollten das nicht mit mir probieren, ich wūrde die vor jedes denkbare Gericht schleppen!
Das ist nicht analog zur deutschen Regelung. In Deutschland dürfen Nebelscheinwerfer bei erheblicher Sichtbehinderung durch Regen, Schnee oder Nebel zusätzlich zum Stand- oder Abblendlicht benutzt werden. Anders verhält es sich mit der Nebelschlussleuchte, die nur bei Sichtweiten unterhalb 50m und außerhalb geschlossener Ortschaften verwendet werden darf. Allerdings muss dann natürlich auch die Geschwindigkeit entsprechend angepasst sein.hier - in Ch - ist es ja analog zu D... keine Nebler innerhalb geschlossener Ortschaften bzw. Sicht unter 50 Meter - ausserhalb....
also jetzt mal unter uns Jan. ganz ehrlich und direkt.
du ziehst allen Ernstes wegen der Verwarnung für Nebellicht einen Vergleich zu 1938? tut mir leid, aber ich halte so eine Denkweise für deutlich gefährlicher, als eine rechtmäßige Verwarnung auszusprechen und andererseits hinzunehmen.
Davon abgesehen ist dieser Vergleich so ziemlich für alle, die unter dem Dritten Reich gelitten haben, eine derbe Beleidigung.
Sei froh, dass du in Pristina und Wien lebst, in D hätte dir wahrscheinlich schon längst ein Richter erklärt, welche Vergleiche gehen und welche nicht. Einen Polizeibeamten, der seinen Job macht, mit Sturmbann.... zu betiteln kann dich mal schnell 2 Monatsgehälter kosten und das absolut zu Recht.
Die deutsche Rechtslage ist eindeutig, wenn du damit nicht zurecht kommst, bitteschön, du mußt ja nicht.