G
Gast 5187
Gast
Nein, die Frage war nicht ernst gemeint.
Du müsstest in Deiner Erläuterung allerdings gleichwohl frühzeitig den Begriff "mangelhaft" genauer definieren (das folgt in Ansätzen erst im letzten Satz).
Für den nicht vom Fach stammenden Leser wird anfangs so nicht unmißverständlich deutlich, dass "magelhaft" hier als "fehlerhaft" zu lesen ist. Das System könnte andernfalls als mangelhaft i. S. von "taugt nix" verstanden werde, was Deine Beschreibung nicht mehr zutreffen liesse. In letzterem Fall gingen Gewährleistungsansprüche ins Leere. Eine Garantie mglw. nicht.
Nein, diese Kritik war nicht ernst gemeint; trotzdem berechtigt.
Schulfall eben.
Du müsstest in Deiner Erläuterung allerdings gleichwohl frühzeitig den Begriff "mangelhaft" genauer definieren (das folgt in Ansätzen erst im letzten Satz).
Für den nicht vom Fach stammenden Leser wird anfangs so nicht unmißverständlich deutlich, dass "magelhaft" hier als "fehlerhaft" zu lesen ist. Das System könnte andernfalls als mangelhaft i. S. von "taugt nix" verstanden werde, was Deine Beschreibung nicht mehr zutreffen liesse. In letzterem Fall gingen Gewährleistungsansprüche ins Leere. Eine Garantie mglw. nicht.
Nein, diese Kritik war nicht ernst gemeint; trotzdem berechtigt.
Schulfall eben.