@John_Stiles
Kurz gesagt, die neue Homologationsverordnung 22.06 besagt, dass es möglich ist, Gegensprechanlagen zu montieren, die zusammen mit dem Helm homologiert wurden, daher können alle Helmhersteller, die keine Gegensprechanlage als Zubehör anbieten, wie z.B. Arai, keine Gegensprechanlagen montieren, die nicht UA-homologiert sind, die 22.06 entsprechen. Die einzige Gegensprechanlage, die derzeit UA-homologiert ist, ist die Midland BT Mini, aber es ist eine billige Gegensprechanlage, die ich niemals kaufen würde, und unter anderem gibt es auf der Seite des Herstellers keine Homologation zum Herunterladen.
Wenn man eine nicht zugelassene Gegensprechanlage auf einen 22.06-Helm montiert, verliert der Helm seine Zulassung. Man fährt also mit einem nicht zugelassenen Helm auf der Straße, und wenn die Polizei in Italien davon erfährt, riskiert man ein Bußgeld von bis zu 333 € und eine 60-tägige Sperre des Fahrzeugs.
Es könnte auch Probleme mit der Versicherung geben, wenn diese im Falle eines Unfalls feststellt, dass Sie mit einem nicht zugelassenen Helm gefahren sind.