sigmali
Die Gerichte werden es möglicherweise entscheiden müssen, was noch akzeptabel ist und was nicht. Da sollen sich die und die beauftragen Sachverständigen damit auseinandersetzen. Im Beispielfall mit dem eGolf ist die Differenz m.E deutlich zuviel.
Als Beispiel, das von Deinem Verbrennerbeispiel abweicht:
Mein Golf 6 GTI mit 2.0 l und 211 PS wurde noch nicht nach WLTP eingestuft. Die Verbrauchsangabe war vom Werk damals glaube ich 7,3 l.
Die 7,7 l (handausgerechnet) auf die bisher zurückgelegten ca. 125 000 km in 12,5 Jahren) sind m.E. aber mehr als akzeptabel. Beim aktuellen Golf 8 GTI gibt VW den Verbrauch mit 6.5 - 6,9 l an. Und ich gehe davon aus, dass der mit vernünftiger Fahrweise ebenfalls in den Bereich um 7,5 l gebracht werden kann. Das ist in beiden Fällen eine sehr viel geringere Abweichung.
Als Beispiel, das von Deinem Verbrennerbeispiel abweicht:
Mein Golf 6 GTI mit 2.0 l und 211 PS wurde noch nicht nach WLTP eingestuft. Die Verbrauchsangabe war vom Werk damals glaube ich 7,3 l.
Die 7,7 l (handausgerechnet) auf die bisher zurückgelegten ca. 125 000 km in 12,5 Jahren) sind m.E. aber mehr als akzeptabel. Beim aktuellen Golf 8 GTI gibt VW den Verbrauch mit 6.5 - 6,9 l an. Und ich gehe davon aus, dass der mit vernünftiger Fahrweise ebenfalls in den Bereich um 7,5 l gebracht werden kann. Das ist in beiden Fällen eine sehr viel geringere Abweichung.