B
blackbeemer
- Dabei seit
- 10.10.2009
- Beiträge
- 1.279
Die Begrenzung auf 600 bzw 800 Watt ist nicht willkürlich getroffen, sondern dient dazu, dass hinter einem Leitungsschutzschalter (vulgo Sicherungsautomat) nicht mehr als die abgesicherten 16 Ampere mal 230 Volt also 3680 Watt plus eben dieser 800 Watt entnommen werden dürfen, weil sonst die üblichen Leitungsquerschnitte überlastet werden könnten. Theoretisch könnte man auch 3680 Watt einspeisen, ohne dass was passieren würde, aber es könnten dann theoretisch 7360 Watt entnommen werden ohne dass die Sicherung kommt, wobei dann die Leitung überlastet würde. Ist graue Theorie weil das wohl niemand machen würde, ist aber der Grund für die Gesetzgebung.