L
Lisbeth
Gast
wieviel wetten, dass der künstler in irgendeiner art und weise mit dem bürgermeister oder sonst einem, der was zu sagen hat, verbandelt ist?
Na ja, wenn du der Bild eine Storry lieferst, darfst du dich nicht wundern wenn die eine Storry draus machen.PS. laut meinen Mails wird bei Bild vom "Todeskreisel" geredet. Davon habe ich mich distanziert
Moin Markus,In Mainz werden wohl ein paar unangenehme Fragen zu beantworten sein und ich hoffe das dass "Kunstwerk" seinem Namen ehre macht und auf die gruene Wiese umgesiedelt wird!
§ 315b StGB greift hier nicht, da durch das "Kunstwerk" an sich noch keine konkrete Gefährdungslage entsteht, sondern höchstens eine abstrakte. Die konkrete Gefährdung ist aber eine Voraussetzung für die Anwendbarkeit.Hallo zusammen.
Ich habe mal den § 315 b aus dem StGB kopiert.
Ich behaupte, wenn das "Kunstwerk" vor Gericht geprüft würde, hätte es keinen Bestand. Die Verantwortlichen sollten sich mal mit dem Inhalt des Paragrafen vertraut machen...
§ 315b
Gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr
(1) Wer die Sicherheit des Straßenverkehrs dadurch beeinträchtigt, daß er
1. Anlagen oder Fahrzeuge zerstört, beschädigt oder beseitigt,
2. Hindernisse bereitet oder
3. einen ähnlichen, ebenso gefährlichen Eingriff vornimmt, und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.
(3) Handelt der Täter unter den Voraussetzungen des § 315 Abs. 3, so ist die Strafe Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren, in minder schweren Fällen Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren.
(4) Wer in den Fällen des Absatzes 1 die Gefahr fahrlässig verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(5) Wer in den Fällen des Absatzes 1 fahrlässig handelt und die Gefahr fahrlässig verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Ich muss mal eine Lanze für den Künstler brechen.
I.d.R. werden solche Kunstwerke von den Behörden eingekauft und dann bestimmt, wo sie stehen.
vielleicht ist er aber auch der Einzige den die Gemeinde hervorgebracht hat....möglicher Weise hat der Künstler ja gute Beziehungen in den Gemeinderat!
Es gibt ja schon mal zwei und einäugig, wenn er öffter in seinem Werk unterwegs ist, durchaus plausiebel!vielleicht ist er aber auch der Einzige den die Gemeinde hervorgebracht hat....
sozusagen der Einäugige unter den Blinden!