....In jedem Fall gilt: Vor dem Aufstieg mit einer Drohne ist eine Haftpflichtversicherung Pflicht. Eine private Haftpflichtversicherung deckt Schäden, die durch eine Drohne verursacht werden, nicht ab.
Das Fliegen nahe Flughäfen, Flugstädten, in/über Wohngebieten, Justizvollzugsanstalten, militärischen Anlagen, Industrieanlagen und Anlagen zur Energieerzeugung, Katastrophengebieten, Unglücksorten, Autobahnen, Schienen und stark belebten Gebieten (Veranstaltungen, Konzerten etc.) ist nicht erst seit letzter Woche tabu. Das Fliegen mit Drohnen ist nur im sogenannten unkontrollierten Luftrum ohne entsprechende Genehmigungen gestattet.
Die Nutzung des Luftraums in Deutschland ist frei, solange eine Drohne das Gesamtgewicht von fünf Kilogramm nicht übersteigt und für rein private Zwecke ohne gewerbliche Interessen betrieben wird. Gewerblich wird es dann, wenn die Drohne Fotos oder Videos aufzeichnet und das Material dann verkauft wird. Dies gilt auch für den Upload auf Videoportale wie YouTube, wenn Werbung zum Video erlaubt wird. Hier erzielt der Nutzer Einnahmen und geht somit einem gewerblichen Zweck nach. Grundsätzlich gilt: Bei rein privater Nutzung und unter Berücksichtigung der Persönlichkeitsrechte von Personen benötigt man keine Genehmigung zum Flug. Drohnen mit einem Gewicht von fünf bis 25 Kilogramm sind meldepflichtig, in der Regel beim zuständigen Luftfahrtamt des jeweiligen Bundeslandes
Für alle Kopter gilt: die Dinger sind keine Spielzeuge. Piloten müssen sich dessen bewusst sein und bereit, sich mit der Technik auseinander zu setzen und allfällige Konsequenzen zu tragen. Aber sie sind eben auch kein Teufelswerk und genau so viel oder so wenig sicher wie beispielsweise ein Auto oder ein Motorrad. Der Unterschied ist der dass ich zum Führen der selbigen ein Führerschein erwerben muss welcher mich (theoretisch) dazu befähigt so ein Teil zu fahren.
Praktisch sieht das natürlich wieder ganz anders aus. Es gibt genügend Leute, die die Werkzeuge, die sie in der Hand haben, nicht richtig oder angemessen einsetzen: Kopter, Motorräder usw. Jeder Vorfall, ob fahrlässig oder gar vorsätzlich verursacht oder nicht, trägt dazu bei dass ein schönes Hobby soweit reguliert wird dass es entweder privat nicht mehr ausgeübt werden kann oder nur noch sehr eingeschränkt. Die Kopterfliegerei ist nicht das einzige Beispiel, die zunehmende Regulierung und Einschränkung in unserer Gesellschaft ist ablesbar bei Streckensperrungen für Motorräder, wenn manche Zeitgenossen ihre Freiheiten im Sounddesign zur Einschränkung der Freiheit anderer eingesetzt haben...