Moin
Wie stehen die Chancen das Geld wieder zu bekommen? Hat hier jemand mehr Durchblick in diesen Sachen als ich?
Gruß Ralf
Hallo Ralf.
Ich habe mir die über 60 Beiträge auf 7 Seiten nicht alle durchgelesen, evtl. wiederhole ich also etwas, das längst gesagt wurde.
Gute Ratschläge zum Zahlungsverkehr spare ich mir, bin kein Profi in diesen Dingen.
Inwieweit paypal Dir da hilft, weiß ich nicht, ich kenne die als sehr kulant, hatte mal eine betrügerische Abbuchung eines Russen, alles sofort wieder bekommen. Ist einen Versuch wert (Servicehotline)
Ob das eine gute Idee war, die Lastschrift zu widerrufen kann ich auch nicht beurteilen. Ich denke, dass levoni da richtig liegt, weiß es aber nicht.
Davon abgesehen. Der Verkäufer ist namentlich bekannt?
Name, Adresse?
Seit der Zahlung ist eine Frist verstrichen, innerhalb der die Zustellung der Ware zumutbar ist? Also mindestens eine Woche ?
Unabhängig von Käuferschutz oder nicht, besteht zwischen Dir und dem VK ein Vertrag und Du hast einen Rechtsanspruch auf die Ware.
Wenn die nicht kommt, geh' zur nächsten Polizeidienststelle und erstatte Anzeige wegen Betruges. Die Handlung des Verkäufers ist -seinen Vorsatz vorausgesetzt, nach §263 Absatz 1 StGB tatbestandsmäßig.
Die Polizei ist verpflichtet, die Anzeige entgegen zu nehmen und Ermittlungen einzuleiten. Das Ermittlungsersuchen wird dann an die am Wohnort des Tatverdächtigen zuständige Dienststelle weiter geleitet. Die Strafverfolgung erfolgt von Amts wegen und ist für Dich kostenlos.
ufoV4 schreibt, Du sollst einen Strafantrag stellen.
Ein Strafantrag ist die Bekräftigung des Willens zur Strafverfolgung aufgrund einer eher geringfügigen Straftat. Zunächst muss eine Strafanzeige erfolgen. Bestimmte Delikte erfordern einen Strafantrag, wie z.B. Beleidigung, fahrlässige Körperverletzung usw. Dann steht im Gesetzestext "Die Tat wird nur auf Antrag verfolgt".
Das nennt man Antragsdelikte.
263 StGB ist kein Antragsdelikt, ein zusätzlicher Strafantrag ist nicht erforderlich.
Das nennt man ein Offizialdelikt.
Der Auftrag für die Polizei ergibt sich aus § 163 StPO
Der wesentliche Satz dazu steht in Absatz 1 und lautet:
Die Behörden und Beamten des Polizeidienstes haben Straftaten zu erforschen und alle keinen Aufschub gestattenden Anordnungen zu treffen, um die Verdunkelung der Sache zu verhüten
Ohne dass Du den Vorgang jedoch zur Anzeige bringst, passiert nichts.
Es ist aber nur Aufgabe der Polizei die Straftat zu erforschen und die Ermittlungsakte der Staatsanwaltschaft vorzulegen, damit der Täter bestraft wird. Damit hast Du die Koffer aber nicht. Deren Herausgabe musst Du notfalls zivilrechtlich durchsetzen, auf dem Gebiet kenne ich mich nicht aus.
Meist werden solche Kleinbetrüger aber gefügig, wenn ihnen die Polizei auf den Pelz rückt.
Ich bin da rigoros und habe das sogar schon wegen einer Autogrammkarte für 5 Euro durchgezogen, die meine Tochter gekauft und nicht bekommen hatte.