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Lutz
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- 22.06.2007
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Na klasse Antwort. Urteil aufgrund einer ganz persönlichen Meinung bzw. Empfinden. Vielleicht hat sich der Q-Fahrer gerade, ein wenig müde vom späten Vorabend, in Gedanken, lediglich auf den vor Ihm fahrenden Verkehr konzentrierend, erschreckt, dass sein Empfinden nicht ganz der Realität entspricht. Wer weiß das schon. Und aufgrund dessen kommt es zum Gerichtverfahren. Na ich weiß nicht ob das im Sinne unseres Rechtsgedanken ist. Ich persönlich würde und werde, da auch nix wildes passiert ist, keinen anzeigen.
Ist halt meine Meinung. Ich war nicht dabei und deshalb bin ich jetzt lieber still und schaue, dass ich heute für meinen Arbeitgeber noch ein wenig leiste .............
Gruß
Eine Anzeige führt sowieso nur zum Erfolg , wenn einem bestimmten " Fahrer " ein Fehlverhalten nachgewiesen werden kann...was in diesem Fall wohl sehr schwer sein wird..
Es haftet nicht der Halter sondern nur der Fahrer...
Dem Halter droht nur eine kleine Geldstrafe und gegebenenfalls das führen eines Fahrtenbuches...(( Wenn der Halter nicht selber gefahren ist und dieses auch zu gibt..))