Cloudhopper
Und die Definition von "Verfassungsfeindlich".Dies bedeutet sie unterlaufen die Gewaltenteilung in unserem Land. Das ist eine der Säulen auf denen unser Staat steht.
Und die Definition von "Verfassungsfeindlich".Dies bedeutet sie unterlaufen die Gewaltenteilung in unserem Land. Das ist eine der Säulen auf denen unser Staat steht.
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bedeutet das nichts anderes als das sich das LKA in Bayern einen Scheissdreck um das Urteil kümmert.
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die oben angesprochenen heutigen erlebnisse haben zwar nicht den im ausgangsfred genannten hintergrund, lassen jedoch durchaus befürchten, dass ein teil der handelnden personen den nicht in vollem umfang durch die h.M. (herrschende Meinung) der obersten gerichte entsprechend gedeckten umgang mit jener software apriori als ungesetzlich erkennen könnten. unter umständen. aber möglicherweise habe ich da auch etwas missverstanden.„Natürlich wird ein Politiker den Erfolg suchen, der ihm überhaupt die Möglichkeit politischer Gestaltung eröffnet. Aber der Erfolg ist dem Maßstab der Gerechtigkeit, dem Willen zum Recht und dem Verstehen für das Recht untergeordnet.
und genau dies habe ich heute ganz anders erlebt.
Erfolg kann auch Verführung sein und kann so den Weg auftun für die Verfälschung des Rechts, für die Zerstörung der Gerechtigkeit. ‚Nimm das Recht weg – was ist dann ein Staat noch anderes als eine große Räuberbande’,...
das was sich da abspielte, entsprach eher dem obenstehenden muster.
...hat der heilige Augustinus einmal gesagt. Wir Deutsche wissen es aus eigener Erfahrung, dass diese Worte nicht ein leeres Schreckgespenst sind. Wir haben erlebt, dass Macht von Recht getrennt wurde, dass Macht gegen Recht stand, das Recht zertreten hat und dass der Staat zum Instrument der Rechtszerstörung wurde – zu einer sehr gut organisierten Räuberbande, die die ganze Welt bedrohen und an den Rand des Abgrunds treiben konnte. Dem Recht zu dienen und der Herrschaft des Unrechts zu wehren ist und bleibt die grundlegende Aufgabe des Politikers. In einer historischen Stunde, in der dem Menschen Macht zugefallen ist, die bisher nicht vorstellbar war, wird diese Aufgabe besonders dringlich.“
Das hat Papst Benedikt letztens bei seiner Rede vor dem Deutschen Bundestag gesagt. Auch wenn ich seine Ansichten sonst nicht teile, hier kann ich ihm nur zustimmen.
Grüße
Steffen
Der Einsatz des Programms durch ein LKA (in diesem Fall LKA Bayern) ist rechts- und verfassungswidrig.und es ist NICHT richtig, dass das Einsetzen dieser Software generell unwürdig oder gar ungesetzlich ist.
Messer wurden imho nicht ursprünglich nur dafür erschaffen, den längst gegessenen Apfel des Paradieses vor dem Verzehr zu schälen.Das kann man doch nicht miteinander vergleichen, diese Software wurde nur zu einem Zweck erschaffen und zwar um Menschen zu überwachen. Dafür gibt es einen ganz klaren rechtlichen Rahmen den unser höchstes Gericht eindeutig festgelegt hat. Und daran hat sich unsere Executive zu halten, wenn in dieser Software andere d.h. illegale Funktionen eingebaut werden bedeutet das nichts anderes als das sich das LKA in Bayern einen Scheissdreck um das Urteil kümmert. Dies bedeutet sie unterlaufen die Gewaltenteilung in unserem Land. Das ist eine der Säulen auf denen unser Staat steht.
bei solchen Aussagen dürften sich jetz Generationen von Verfassungsrechtlern und Juristen im Grabe umdrehen. Das ist so meilenweit weg, bitte.....Und die Definition von "Verfassungsfeindlich".
Wo steht das? ich kann mir das überhaupt nicht vorstellen, dass das BVerfG einer Polizeibehörde (von vielen) ein Instrument an die Hand gibt zur Aufklräung von Straftaten und andere die nicht benutzen dürfen sollten.Der Einsatz des Programms durch ein LKA (in diesem Fall LKA Bayern) ist rechts- und verfassungswidrig.
Nach dem BVerfG Urteil ist ausschliesslich das BKA zum Einsatz des (dem verfassungsrechtlich unbedenklichen) Quellen-TKÜ Programms ermächtigt.
Nicht die LKAs.
Ganz klare Antwort NEIN. Es muß nicht generell in Zweifel gezogen werden, dass Strafverfolgungsbehörden nur legale Dinge tun.Muss hier nicht schon aufgrund der Tatsache das auch die Ordnungsorgane unseres Landes NACHWEISLICH einer gewissen Kontrolle bedürfen und eben nicht alle Integer sind, in Zweifel gezogen werden das ein solches Gerät dann zweckdienlich bzw. angemessen ist? Wer kann da später noch garantieren, dass die Kamera wirklich aus war?.
Genau das ist dein Problem, ob du dir das vorstellen kannst oder nicht ist unerheblich. Dir kann man Fakten um die Ohren hauen und du reagierst nicht drauf, also lassen wir es dabei. Es führt zu nichts.ich kann mir das überhaupt nicht vorstellen.
mein lieber Jürgen, die Behauptung, dass Nur das BKA diese Software einsetzen darf ist mitnichten ein Fakt, sondern eine hier aufgestellte Behauptung, die ich so nicht nachvollziehen kann.Genau das ist dein Problem, ob du dir das vorstellen kannst oder nicht ist unerheblich. Dir kann man Fakten um die Ohren hauen und du reagierst nicht drauf, also lassen wir es dabei. Es führt zu nichts.
Achso, eins noch. Es ging in dem konkreten Fall um ein Verstoss gegen das Betäubungsgesetz d.h. ein Drogendelikt. Nichts Terror oder ähnliches.
grüße,
Jürgen
Is' klar, dann machen wir eben aus einem Drogendelikt noch schnell eine Straftat von erheblicher Bedeutung. Und das obwohl der BKA Chef oder der Innenminister immer wieder von der terroristischen Bedrohung sprach als es um die Onlinedurchsuchung ging.Es sind schwere Straftaten von erheblicher Bedeutung gefordert und das dürfte bei Drogendelikten durchaus einmal der Fall sein, wie aus § 100a Absatz 2 Nr 7 STPO ganz klar hervorgeht (ich kenne den genannten Fall nicht)
danke Jürgen für diesen Link, er bestätigt genau das, was ich schon sagte.
Es geht hier eben nicht mehr eine Überwachung der Telekommunikation, sondern um deutlich mehr. Warum liegen denn die überwachten Daten auf einem Server in den USA ?. Warum nicht in Deutschland ?der letzte Absatz spricht von einer Onlinedurchsuchung des PC, das ist aber auch etwas anderes als die Überwachung einer laufenden Telekommunikation Jürgen.
Ach daher weht der Wind, Begriffsdefinition.Immer wenn er online war, also eine laufende Telekommunikation stattfand, wurde ein Screenshot gefertigt. Diese Maßnahme war durch einen Richter genehmigt.
Das hat nun überhaupt nix mit einer Onlinedurchsuchung des PC zu tun.
das das im Nachhinein für unrechtmäßig erklärt wurde, zeigt doch nur, dass es erstens schwierig ist gesetzliche Rahmen an die technische Entwicklung anzupassen und das unsere Demokratie mitsamt Rechtssystem funktioniert.
Im übrigen wurde im gleichen Urteil das überwachen der Skypetelefonie des Verdächtigen auf seinem Rechner für zulässig erklärt
weil du noch immer zwei unterschiedliche Maßnahmen in einen Topf wirfst.Es mag für dich irrelevant sein was mal gesagt wurde, für mich ist es in diesem Zusammenhang auf keinen Fall. Denn es untergräbt die Glaubwürdigkeit des Staates in solch' eminent wichtigen Angelegenheiten.