Serpel hat natürlich recht. Entweder hat es ihm in der Nacht eine gute Fee eingeflüstert oder er hat heute Morgen beim Zähneputzen in den Spiegel geschaut
Sorry für den Off-Topic Exkurs während Kaffee und Ei kochen...
aber irgendwie hat es schon etwas mit Suchspiel, Rätselraten und Knobelei zu tun...
So, Tag 1 des Novemberlockdowns und ich fahre jetzt dann rein dienstlich vom Risikogebiet Deutschland in das Risikogebiet Schweiz um mir eine Grippeimpfung abzuholen und zwar auf 2 Rädern. Nebenbei kann es nicht schaden die Vorräte an Toblerone und Bündner Gerstensuppe aufzustocken, man weiß ja nie - und Klopapier passt ja leider nicht viel auf die Kuh.
Hmm wenn ich aus einem nicht deutschem Risikogebiet zurückkomme, muß ich ja laut Bundesregierung.de
- mich unverzüglich in Quarantäne begeben
- einen höchstens 48 Stunden alten negativen Test vorlegen (wo?) und mich unverzüglich in Quarantäne begeben, bei negativem Test kann dann die Quarantäne aufgehoben werden
Hmmmm gibt es spezielle Anweisungen für Pendler auf der Seite? “
Der grenzüberschreitende Verkehr von Berufspendlern ist genauso wie der grenzüberschreitende Warenverkehr gewährleistet” Ahh ja, sehr informativ.
Ohhh, aber hier ist auf der Seite noch ein Hinweis auf eine neue “
Muster-Quarantäneverordnung“ erstellt. “Die erstellte Muster-Quarantäneverordnung ist eine Arbeitshilfe für die Länder, auf deren Basis die Länder im Rahmen ihrer Zuständigkeit entsprechende eigene Regelungen erlassen. Es ist geplant, dass die Regelungen der verschiedenen Länder in der Regel zum 8. November 2020 in Kraft treten werden”
Aber wir haben doch erst den 2. November, die gilt also nicht oder ist das sowieso nur ein Muster und 16 unterschiedliche bindende Verordnungen kommen dann von den einzelnen Bundesländern? Egal, was steht denn da so alles drinnen?
- ich muss “unverzüglich nach Einreise die zuständige Behörde kontaktieren und die Quarantänepflicht anzeigen
- Die Quarantäne endet “endet grundsätzlich frühestens fünf Tage nach der Einreise, wenn der Person ein negatives Testergebnis vorliegt, das bestätigt, dass keine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 besteht. Dieser Test darf aber frühestens am fünften Tag nach der Einreise durchgeführt werden und muss nach der Testung zehn Tage aufbewahrt sowie der zuständigen Behörde auf Verlangen unverzüglich vorlegt werden. Wenn binnen zehn Tagen nach der Einreise für Covid-19 typische Symptome auftreten, hat die Person zur Durchführung eines weiteren Tests eine Arztpraxis oder ein Testzentrum aufzusuchen.”
Ahm ok
, das ist ja wirklich einfach zu verstehen und sehr effizient.
Uiuiuiui,
hier steht es aber in der (noch nicht gültigen) Musterverordnung: Pendler dürfen ohne Test einreisen aber nur wenn zwingend berufsbedingt und wenn nachweislich Schutz- und Hygienekonzepte eingehalten wurden. Daraus ergeben sich jetzt folgende Fragen:
- ist eine freiwillige Impfung beim Arbeitgeber ein zwingender Grund?
- wie weise ich nach, dass es Schutz- und Hygienekonzepte gibt und diese von mir (und meinen Kontakten?) eingehalten wurden?
UIUIUIUIUIUI es gibt da aber noch die mysteriöse 24 Stunden Regel: “
Nach der Einstufung der Schweiz und fast ganz Österreichs als Corona-Risikogebiete gilt für Pendler dort auch die sogenannte 24-Stunden-Regelung. Darauf wies ein Sprecher des Innenministeriums am Freitag in Stuttgart hin. Diese Regelung erlaube es den Bürgern, sich diesseits und jenseits der Grenzen unbeschränkt innerhalb von 24 Stunden im Grenzgebiet zu bewegen und ihrem Alltag ohne Behinderungen nachzugehen.”
AHA - ich zitiere “unbeschränkt und ohne Behinderungen” und wo steht diese Information heute auf den Webseiten der Bundes- bzw. Landesregierung? Nirgends? Fake News? Maskenverweigerer werden sich freuen, eine Maske behindert ja, oder?
Nein, kann nicht sein, ich muß wohl doch blind sein...