Ist diese unsinnige Geschichte mit den Freigaben denn immer noch nicht durch ??
Hat sich schon einmal jemand die aktuellen " Freigaben " Alternativbereifung sorgfältig durchgelesen ?
Dort steht " Empfehlung oder " bei älteren unbedenklichkeitsbescheinigung "
für ausschließlich die serienbereifungs Größen ...
Ich kann auch etwas empfehlen , glaubt mir dann aber nur der eine oder andere ..
Die Fußnote 1. ist auch lustig
Die angegebene Bereifung stimmt mit der Angabe in der Zulassungsbescheinigung Teil I / der Übereinstimmungsbescheinigung /
der Datenbestätigung oder der Fahrzeuggenehmigung überein.
Wichtige Hinweise: unbedingt beachten!
dass sich das oben näher beschriebene Fahrzeug in
" unverändertem Originalzustand "gemäß der erteilten EG-Typgenehmigung / Betriebserlaubnis befindet.
Jeder Auspuff , Kofferträger ect. montiert ist eine veränderung
Die aktuellen bisherigen Freigaben sind auch hinfällig ......
Reifenwerk Heidenau
Und die M u S Regelung
Reifenwerk Heidenau
Und die Italien Regelung
Reifenwerk Heidenau
Vielleicht bringt dies mal etwas mehr Licht in den Reifenthread