Bussgeld Deutschland

Diskutiere Bussgeld Deutschland im Smalltalk und Offtopic Forum im Bereich Community; Der Brief traf Mitte Januar ein und ich habe dann die Zahlung via Onlinebanking wie üblich per Ende Monat veranlasst. Normalerweise bezahlen wir...
lederkombi

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Ein Punkt, den ich nicht nachvollziehen kann, ist die lange Dauer der Überweisung hier.
Der Brief traf Mitte Januar ein und ich habe dann die Zahlung via Onlinebanking wie üblich per Ende Monat veranlasst. Normalerweise bezahlen wir in der CH die Rechnungen innert 30 Tagen (es gibt natürlich immer mehr Zeitgenossen, die bezahlen leider überhaupt nicht). Bankeinzug ist in der CH eher unüblich, Lastschriftverfahren auch eher weniger.

Noch immer zahlen ca. 25% gemäss einer letzthin veröffentlichten Studie bei uns direkt ende Monat am Postschalter in bar ein! Der Rest teilt sich auch in Onlinebanking (die Meisten), Einzahlungsscheine direkt der Bank abgeben und Lastschriftzahlungen.
 
lederkombi

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Auf dem Kontoauszug müsste doch stehen wann das Geld von deinem Konto abgegangen ist...das sollte doch auch reichen, oder nicht?
Ja, das steht dort auch. Aber einen entsprechenden Hinweis meinerseits wurde telefonisch als nicht massgebend taxiert. Ich hätte nach Erhalt des Bussenbescheides anrufen sollen und mitteilen, dass ich den sehr spät bzw. zu spät erhalten hätte um so das Verfahren zu stoppen.

Allerdings war für mich nie eine Frage ob ich die Busse nun bezahle oder nicht: Bussen bezahlt man.
 
assindia

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Also ich versteh` das hier alles nicht.

Erst trifft der Bußgeldbescheid Anfang Januar ein - dann Mitte Januar.

Entscheidend ist das Datum auf dem Bescheid - hätte man das Geld sofort und nicht zum Monatsende überwiesen wäre das Thema
vom Tisch.

Der Bußgeldbescheid ist keine Rechnung - und wie üblicherweise bezahlt wird ist hier unerheblich. Das Zeitfenster für den Zeitpunkt der Überweisung steht auf dem Bescheid.

Hier wird mal wieder ein Fass aufgemacht ohne Inhalt.
 
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Trabbelju

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Auch wenn die Bussen in der Schweiz deutlich höher sind, die Gesamtkosten sind deutlich geringer!
Jedenfalls habe ich ein derart stures Verhalten in der Schweiz noch nicht erlebt (Man merkt, dass in DE noch Beamte am Werken sind, in der CH gibt es den/die Beamten nicht mehr, das wurde vor vielen Jahren abgeschafft), da sind Bussgeldbescheide auch deutlich freundlicher abgefasst. Klar in der Sache, nett im Ton.
Da kann ich dir nicht zustimmen. Die Schweizer Gesamtkosten waren zumindest in meinem Fall nicht unerheblich, hängt wohl auch immer von der Ausgangsgebühr ab. Bei mir wollten die CH-Behörden ersatzweise 2 oder 3 Tage Haft anordnen.

Und die Nummer mit dem knappen Zeitfenster beherrscht auch die Schweizer Staatsanwaltschaft.
Ich habe aus Zeitgründen dann per email mit der Staatsanwaltschaft konferiert, denn wenn die mich schon nicht auf dem üblichen Weg kriegen konnten, dann haben sie es über die Zeitschiene versucht.
Sie haben das Verfahren am Ende einstellen müssen.
 
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Larsi

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Und ich wollte ins Kino ...
Gut dass ich das Geld gespart habe, hier isses lustiger. [emoji41]
 
lederkombi

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Also ich versteh` das hier alles nicht.

Erst trifft der Bußgeldbescheid Anfang Januar ein - dann Mitte Januar.

Entscheidend ist das Datum auf dem Bescheid - hätte man das Geld sofort und nicht zum Monatsende überwiesen wäre das Thema
vom Tisch.

Der Bußgeldbescheid ist keine Rechnung - und wie üblicherweise bezahlt wird ist hier unerheblich. Das Zeitfenster für den Zeitpunkt der Überweisung steht auf dem Bescheid.

Hier wird mal wieder ein Fass aufgemacht ohne Inhalt.
Datum auf dem Bescheid war 16. Dez.

Erhalten am: 10. Jan.

Zahlungsfrist 14 Tage. Valuta 27. Jan.

Aber eigentlich ist das alles unerheblich, es ändert am ärgerlichen Ablauf nichts.

Und Zörnie hat es im Beitrag #7 schon beschrieben wie ein korrekter Ablauf aussehen sollte. Und sollte ich jemals wieder einen Bussenbescheid einer deutschen Stadt erhalten, wandert dieser, sofern nicht per Einschreiben, ungeöffnet in die runde Ablage :p
 
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Polly

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Datum auf dem Bescheid war 16. Dez.

Erhalten am: 10. Jan.

Zahlungsfrist 14 Tage. Valuta 27. Jan.
Wieso machst du eigentlich die deutsche Behörde dafür verantwortlich, was du einfach und ergreifend verpennt hast?

Polly
 
DakarRay

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Datum auf dem Bescheid war 16. Dez.

Erhalten am: 10. Jan.

Zahlungsfrist 14 Tage. Valuta 27. Jan .

Aber eigentlich ist das alles unerheblich, es ändert am ärgerlichen Ablauf nichts.

Und Zörnie hat es im Beitrag #7 schon beschrieben wie ein korrekter Ablauf aussehen sollte. Und sollte ich jemals wieder einen Bussenbescheid einer deutschen Stadt erhalten, wandert dieser, sofern nicht per Einschreiben, ungeöffnet in die runde Ablage :p
Was ist so schwer zu verstehen an: Erhalten 10. Januar - 14 Tage Zahlungsfrist
Wenn man dann meint, es reiche, erst am Monatsende zu zahlen, weil man das immer so macht,
hält sich mein Mitleid in Grenzen.
Im Übrigen transportiert die Post im Inland in der Regel sehr zuverlässig innerhalb ein bis zwei Tagen.
Bei Banktransfers ist das ganz ähnlich.
Da die Schweiz sich außerhalb der EU recht wohl fühlt, müssen die Bürger wohl auf
gewisse Annehmlichkeiten wie standardisierte Zahlvorgänge innerhalb definierter Fristen verzichten
und ihre Handlungen anpassen.

Gruß aus Franken - Ray
 
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papierleschweizer

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Wieso machst du eigentlich die deutsche Behörde dafür verantwortlich, was du einfach und ergreifend verpennt hast?

Polly
Warum machst Du eigentlich dem Empfänger einer Sendung dafür verantwortlich, dass ein Brief 3 Wochen und 4 Tage unterwegs ist?

Uwe
 
lederkombi

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Was ist so schwer zu verstehen an: Erhalten 10. Januar - 14 Tage Zahlungsfrist
Wenn man dann meint, es reiche, erst am Monatsende zu zahlen, weil man das immer so macht,
hält sich mein Mitleid in Grenzen.
Im Übrigen transportiert die Post im Inland in der Regel sehr zuverlässig innerhalb ein bis zwei Tagen.
Bei Banktransfers ist das ganz ähnlich.
Da die Schweiz sich außerhalb der EU recht wohl fühlt, müssen die Bürger wohl auf
gewisse Annehmlichkeiten wie standardisierte Zahlvorgänge innerhalb definierter Fristen verzichten
und ihre Handlungen anpassen.

Gruß aus Franken - Ray
Ach weisst Du, mein Mitleid hält sich auch in Grenzen wenn die nördlichen Besucher bei uns ihren Obulus abdrücken dürfen oder gleich deren Fahrzeug beschlagnahmt wird.
Und es würde mich auch ausserordentlich freuen, wenn weniger Schweizer im nahen Grenzland einkaufen würden. Ob das die Süddeutschen Regionen auch so sehen, wohl eher nicht. Da leben ziemlich viele von den Einnahmen, frage mal die Kommunen in Baden-Württemberg!
 
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papierleschweizer

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Was ist so schwer zu verstehen an: Erhalten 10. Januar - 14 Tage Zahlungsfrist
Wenn man dann meint, es reiche, erst am Monatsende zu zahlen, weil man das immer so macht,
hält sich mein Mitleid in Grenzen.
Im Übrigen transportiert die Post im Inland in der Regel sehr zuverlässig innerhalb ein bis zwei Tagen.
Bei Banktransfers ist das ganz ähnlich.
Da die Schweiz sich außerhalb der EU recht wohl fühlt, müssen die Bürger wohl auf
gewisse Annehmlichkeiten wie standardisierte Zahlvorgänge innerhalb definierter Fristen verzichten
und ihre Handlungen anpassen.

Gruß aus Franken - Ray
Also der Logik Einiger folgend, ist ja die Zahlungsfrist schon vor Zustellung des Bescheides abgelaufen. Vielleicht sollten die Schweizer mal präventiv an jede Stadtkasse in Deutschland €10 überweisen???

Das mit der EU ist ja ein Schenkelklopfer, ist aber leider komplett falsch. Die Schweiz ist Mitglied im SEPA-Raum. Die Laufzeiten für Überweisungen in den grossen Kanton betragen bei mir (mein CH-Raiffeisenkonto zur DKB in D) 2 Tage.
 
assindia

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Entscheidend ist das Datum des Bescheides.

Wenn jetzt, wie hier, die Ausnahme von der Regel eintritt, dass der Brief übermäßig lang unterwegs ist, dann würde ich sofort überweisen - also in diesem Fall am 10. Januar. Ich vermute, dass es da keine Konsequenzen gegeben hätte.

Möchte man das Zahlungsziel von 14 Tagen voll ausnutzen wäre es ratsam den Absender des Bescheides zu informieren, dass das Schriftstück überproportional lange unterwegs war und erst am 10. Januar eintraf.

Aber auch 14 Tage nach Erhalt wäre der 24.1. und nicht später gewesen.

Ist doch jetzt nicht schwer - oder?
 
lederkombi

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Entscheidend ist das Datum des Bescheides.

Wenn jetzt, wie hier, die Ausnahme von der Regel eintritt, dass der Brief übermäßig lang unterwegs ist, dann würde ich sofort überweisen - also in diesem Fall am 10. Januar. Ich vermute, dass es da keine Konsequenzen gegeben hätte.

Möchte man das Zahlungsziel von 14 Tagen voll ausnutzen wäre es ratsam den Absender des Bescheides zu informieren, dass das Schriftstück überproportional lange unterwegs war und erst am 10. Januar eintraf.

Aber auch 14 Tage nach Erhalt wäre der 24.1. und nicht später gewesen.

Ist doch jetzt nicht schwer - oder?
Mit dem Hinweis, dass der 24.1. korrekt wäre und nicht der 27.1. hast Du absolut recht. Allerdings war es ein normaler Brief, ich hätte den auch nicht erhalten können oder erst 10 Tage später oder oder....Es geht nur darum! Dass jedoch am 7. Feb. dann ein Eingeschriebener (inkl. Rückschein) Brief mit Mahngebühr etc. versandt wird und dieser erstaunlicherweise nur 3 Tage unterwegs ist, zeigt mir, dass mein Hinweis, dass Bussgeldbescheide mittels eingeschriebenem Brief erfolgen sollten, korrekt ist. Die Kosten für einen eingeschrieben Brief sind im Verhältnis zu den Mahngebühren etc. unerheblich und würden wohl kaum Gegenstand von Reklamationen sein.

Inzwischen habe ich hierzu beim Zoll nachgefragt und die Auskunft erhalten, dass normale Briefe mit sehr geringer Priorität abgewickelt werden.
Weiter zeigt es, dass 7 Tage nachdem die Zahlung bei der Stadtkasse eingetroffen sein sollte (SEPA Zahlung) die Stadtkasse noch nichts von der Zahlung weiss.

Eine Bemerkung am Rande:
Würde in DE sowas wie ein "blauer Einzahlungsschein" genannt ESR existieren, dann wären Zahlungen mit deutlich weniger Handarbeit verarbeitbar. Bei uns hat jede Zahlung eine eineindeutige Referenznummer. Damit wird bei der Erfassung fehlerfrei (durch Prüfziffern!) eine Zahlung zugeordnet. Als Unternehmer muss ich da nicht jede Zahlung nach irgendwelchen Nummern durchsuchen, sondern die Referenznummer wird mitgegeben und jede Software liest die automatisch und verbucht diese entsprechend. Irgendwelche Aktenzeichen etc. sind da überflüssig, sogar der Name ist unwichtig, denn der Rechnungssteller kennt aufgrund der Referenznummer den Zahlungsweg bzw. den Debitor.


Für mich ist die Angelegenheit inzwischen erledigt, sollte die Stadt xy nun aufgrund der 21 Tage zu spät erfolgten Zahlung der Mahngebühr nochmals Verfahrenskosten eintreiben wollen, so geht das 1. in die runde Ablage und 2. allenfalls zu meiner Rechtsschutzversicherung.
 
G

Gelöschtes Mitglied 4179

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Ja, da sieht man, wie unterschiedlich die Ansichten und Meinungen sind.

Alleine schon ein Zahlungsziel von 14 Tagen - das z. T. von der Software Minuten genau überwacht und die Mahnung automatisch verschickt wird - dokumentiert doch schon den Druck, den man hier aufbaut!

Ich bin mal eben auch 3 oder 7 Tage weg, krank, ggf. abends beruflich so fertig, dass ich nicht jeden Tag die Post lese! Aber weder Finanzamt noch unsere Ordnungsämter haben hier eine "normale" Toleranzschwelle. Es wird stets mit der KANONE geschossen.

- ich weiß, man muss stets seine Papiere bei sich führen und bei Abwesenheit jemanden bevollmächtigen, die Post zu öffnen - mache ich aber nicht!!! Meine Post ist für mich!

.... als ob man nur zuhause sitzt und auf Strafzettel wartet, um dann die Überweisung gleich zu veranlassen. ... so denken eben deutsche BEAMTE.

Und der Staat selber, der ist der schlechteste Zahler!!!! Monate muss man dort als auf die Begleichung seiner Rechnung warten.

Aber inzwischen erwartet man ja, dass jeder mit einer App, in ein paar Sekunden, weltweit, alles weiß, liest, und überweisen kann.

.... und BMW-Fahrer sowieso :rolleyes: - die bezahlen sogar mehr, als sie müssten ;)

(@ lederkombi - nicht böse sein, aber so etwas wäre mir nie passiert. Bei 10 Euro überweise ich meistens € 9,99 - das macht dann richtig Aufwand auf der Behörde)
 
assindia

assindia

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Ruhrgebeat
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R 1200 GS TB
Ist man während der Zeit zum Beispiel in Urlaub - also während der Brief ankommt inklusive Zahlungsziel, dann kann man sich in den "alten Stand" zurücksetzen lassen.

Dann wird das Anfangsdatum angepasst.
Muss man natürlich begründen.

Das geht recht unbürokratisch.

Bei mir reichte eine Tankquittung .......
 
G

Gast 26226

Gast
Nein, es heisst Busse.

Ein ß gibt es in der Schweiz nicht. Noch nicht einmal auf der Tastatur.

Und da Du ja sowieso keinem Schweizer glaubst....https://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/19700138/index.html

(und der Duden hat diesbezüglich nicht recht).
Wenn der Schweizer Bundesrat glaubt, von der allgemein gültigen Rechtschreibung abweichen zu müssen, kann er das tun. Richtig wirds dadurch noch lange nicht. Ich bin sicher, dass es in der CH Tastaturen mit "ß" zu kaufen gibt. Wie sonst hast Du eins schreiben können?
Und selbstverständlich hat der Duden in Sachen Rechtschreibung recht. Der "Duden" ist die jeweilige Zusammenfassung der gültigen Rechtschreibregeln. Bei der Findung derselben sind auch Sprachwissenschaftler aus der CH beteiligt.
 
G

Gelöschtes Mitglied 4179

Gast
@ assinda

So, wie man über alles und jeden meckern kann, so kann man auch alles bagatellisieren.

Am Ende wird bei uns niemandem der Kopf, die Hand, ... abgehakt :rolleyes: - also, wozu regt man sich eigentlich auf?

Man spielt den Ball ständig von einer Seite zur anderen - ändert aber nichts mehr daran, dass die Bevölkerung gereizt ist!

Überbürokratisierung, Entfremdung der Politik zur Bevölkerung, Überwachung und Kontrollen, soziale Ungerechtigkeiten ..... all das hat Ursachen, auch wenn es uns absolut super geht.

Natürlich kann man das negieren, wenn man das Glück (andere das Können) hat, solche Probleme mehr oder weniger nicht zu haben.

Und dennoch ist es gut "darüber geredet zu haben".
 
Thema:

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