Busfahrerin muß für "Saubär" 500 € zahlen

Diskutiere Busfahrerin muß für "Saubär" 500 € zahlen im Smalltalk und Offtopic Forum im Bereich Community; Eigentlich war sie ja auch wegen Körperverletzung UND Beleidigung angeklagt. Davon wurde aber im Artikel dann nix mehr erwähnt. Müßte man jetzt...
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AxelF

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Jo, früher hättest Du eine Backpfeife bekommen. Und dann wäre die Strafe für die Busfahrerin wegen Körperverletzung deutlich höher ausgefallen…
Ist das also besser?
Eigentlich war sie ja auch wegen Körperverletzung UND Beleidigung angeklagt. Davon wurde aber im Artikel dann nix mehr erwähnt.
Müßte man jetzt wissen, ob die 500 Euro wirklich ausschließlich für den Saubär waren oder nur der Artikel etwas aufgebauscht werden sollte.
 
ChiemgauQtreiber

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man lernt schon in der Erziehung von Tieren, daß eine "Ahndung" zeitnah zu erfolgen hat - sonst hat es keine Wirkung mehr.

hier schlägt ja das m.E. ins Gegenteil um - der Fratzke genießt wahrscheinlich den Aufruhr um sein Fehlverhalten -
es ist grundsätzlich sein Fehlverhalten, aber die Busfahrerin wird zur Rechenschaft gezogen.

und welche Möglichkeiten gibt es sonst?
  • Reden - hat nicht gefruchtet, hat er ignoriert
  • die Füsse mit sanfter "Gewalt" von den Sitzen zerren ... und wenn sie unten sind, dann sind sie sicher spätestens nachdem sich die Busfahrerin umdreht wieder oben
  • aus dem Bus entfernen - geht auch ohne Anfassen nicht
  • und das mit der Rechnung - wer glaubt hier wirklich, daß die Eltern das zahlen würden?
das wird doch sicher als nicht nachweisbar
  • und sollte die Busfahrerin ein Bild gemacht haben (darf die das überhaupt? DSGVO, Persönlichkeitsrechte) dann kann das ja vorher schon gewesen sein, - - Bild ohne den Fraztke - dann ist es eh nicht zuordenbar
  • die Beförderung verweigern ? d.h. der ganze Bus bleibt stehen bis der die Füsse unten hat? (Mobbing)

dadurch das die Eltern das via Rechtsanwalt verfolgen lassen ist das ganz klar das Signal für den Sprössling "ich kann tun was ich will - mir kann keiner was!"
 
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Die logische Konsequenz kann doch nur lauten, die Eltern für die Reinigung in Haftung zu nehmen. Dann wird der Vater seinem Filius wohl noch ganz andere Tiernamen an den Kopf werfen.
Ich hab mal ein paar (heute würde man "Aktivisten" sagen) Jugendliche erwischt, die einen Ubahnaufgang mit Eddingstift "verziert" haben. Deren überheblich-blöde Grimassen waren, ein paar Monate später bei der Reinigung der verunzierten Kacheln, einem recht kleinlauten Gehabe gewichen.
Die Stadt München hat die Jungs und das Mädel die Kacheln reinigen lassen und noch einen Fotografen engagiert, der das Ganze für die Nachwelt dokumentierte. :daumen-hoch:
das wäre eine richtige Vorgehensweise
(wobei ich an der Stelle wahrscheinlich am liebsten den Fratzke die Spuren mit der :tongue: Zunge hätte auflecken lassen wollen),
aber wer soll das ausprechen, wenn er von den Eltern gedeckt wird :nixweiss:
 
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Wenn schon früher, dann komplett:
Da hätte ein Flegel, der sich so verhalten hat zu Hause noch eine zweite Backpfeife hinzubekommen.
Genauso -
und wir wussten, was wir durften - und wenn wir über die Strenge geschlagen haben, dann wussten wir auch, daß wir die "Watschn" oder die Kopfnuss (das natürlich im Rahmen) vom Lehrer oder Pfarrer (die waren da ja immer gerne dabei) zuhause nicht petzen konnten, ohne eine "Verdoppelung" des Strafmaßes zu bewirken.

UND - ist die Generation der heutigen "Best Ager" eine Generation der Traumatisierten ???

Ich denke eher, daß diese Fratzen irgendwann mit der "Härte" des Lebens konfrontiert werden - und spätestens wenn ihnen die Eltern nicht mehr helfen können....
aber dann haben wohl alle drum rum schon kapituliert und der lebt auf kosten anderer (die z.B. seine Arbeit tun)
 
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und wieder geht die Rechtsprechung deutlich am gesunden Menschenverstand vorbei :facepalm:

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Ich kann die Aufregung einerseits verstehen. Andererseits bin ich bei solchen Zeitungsartikeln vorsichtig. Man muss genau lesen.

Die Überschrift gibt her, dass die Busfahrerin den ungezogenen Bengel einen "Saubären" genannt hat und dafür nach Einstellung des Strafverfahrens 500 Euro Bußgeld (geht dann an irgendeinen gemeinnützigen Zweck) zahlen musste. Große Aufregung.

Im ersten Satz des Artikels steht allerdings, dass sie den 11-jährigen auch "geschlagen" hat. Und das ist ein ziemlicher Unterschied zu einem im Bayerischen offensichtlich üblichen Umgangston.

Kann man also über den Tatbestand des §185 StGB noch diskutieren, was in Südostdeutschland noch zum normalen Vokabular gehört, so ist das bei §223 StGB ziemlich unstrittig. Das ist eine Straftat. Und das gegenüber einem strafunmündigen 11-jährigen. Sorry. Auch wenn das ein Rotzbengel ist -das unterschreibe ich- das rechtfertigt keine körperliche Mißhandlung.

Im Gegensatz zu §185 ist 223 ist kein Antragsdelikt mehr. Auch hierüber steht nichts in diesem miserabel recherchierten Artikel. Um überhaupt nach 185 einen Strafbefehl erlassen zu können, muss nämlich ein Strafantrag gestellt werden. Gemäß §77 (3) StGB können das nur die Eltern machen. Die sind also genausolche "Saubären" wie dieser Rotzlöffel. Nur steht da nichts davon in dem Artikel.

Insofern kann die 57-jährige noch froh sein, dass das Gericht nicht den Strafrahmen (immerhin bis 5 Jahre Haft) nutzte, sondern das Verfahren einstellte. Im Normalfall wäre die jetzt vorbestraft.

Was mich aber an dem Zeitungsartikel am meisten stört, ist der fehlende Hinweis auf das Aktenzeichen des Urteils, das in jeder halbwegs seriösen Gerichtsberichterstattung zwingend zu nennen ist.
Da könnte man nämlich die Urteilsbegründung und den tatsächlich verhandelten Sachverhalt nachprüfen.

Zudem ist keine Quelle benannt, man weiß also nicht, ob dieser Artikel einer halbwegs seriösen Tageszeitung oder der Yellow Press entnommen wurde.
Vom Schreiberling dieses reisserisch aufgemachten Empörartikels weiß man nur das Kürzel ta.
Das hat mit seriöser Presse wenig zu tun.

Ich würde daher von großer Aufregung abraten und darf meinen Strafrechtsprofessor Dr. Hagen Gülzow zitieren:

"Wer glaubt, dass Recht und Gerechtigkeit auch nur das Geringste miteinander zu tun haben, ist in meinen Vorlesungen fehl am Platz."
 
Nordisch

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Aus dem Zeitungsartikel kann doch jeder sein Weltbild bestätigt bekommen. Fazit: Nett zu lesen, fürn Stammtisch ganz gut, aber mehr auch nicht.

Aber wo wir so schön darüber diskutieren, wie doch früher alles besser war... ist es nicht so, dass entsprechend der gängigen Vorurteile wir BMW-Fahrenden eher der älteren Generation angehören? Wenn ja, dann sind wir doch diejenigen, die direkt für die Erziehung unserer Kinder und mehr oder weniger für unsere Enkelkinder zuständig sind, oder? Also dann mal fröhliches "an die eigene Nase fassen"... :zunge:
 
westi677

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und wieder geht die Rechtsprechung deutlich am gesunden Menschenverstand vorbei
Wieso wieder?
Ist doch das gleiche Thema…
Hier geht es sogar um eine Körperverletzung und nicht mehr um die Beleidigung, also ist dies schwerer zu bewerten.
Nochmal: Ich bin auf der Seite der Busfahrerin. Aber Beleidigen und Schlagen ist nun mal verboten und dafür muss sie jetzt gerade stehen.
Selbst Kinder zu Erziehungszwecken innerhalb der Familie zu schlagen ist zu recht verboten! Wer dieses Mittel einsetzt (einsetzen muss) hat deutlich seine „Aufgabe“ verfehlt.
Respekt holt man sich nicht durch Schläge.
 
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Ich nenne noch ein Beispiel.

Vor Jahren wurde in einer Zeitung berichtet, dass ein Typ, der einen stehenden Motorradfahrer absichtlich angefahren und verletzt hat, im Berufungsverfahren vom Vorwurf der gefährlichen Körperverletzung freigesprochen wurde.

Es gab eine maßlose Aufregung bei den Motorradfahrern. (ich gendere da nicht)

Das Berufungsgericht begründete das so, dass der Autofahrer (der Sache ging irgendeine Weibergeschichte voraus) mit seinem Auto nicht das später verletzte Bein des Kradlers traf, sondern "nur" das Motorrad, welches umstürzte und so den Fahrer verletzte. Demnach war das Auto zwar als "gefährlicher Gegenstand" einzustufen, aber dieser wurde eben nicht gegen die Person direkt gerichtet, sondern mittelbar gegen das Krad.

Nun gingen die Wogen der Empörung noch höher und indem sie was zum Aufregen hatte, war die Kradgemeinschaft sich einig. Der böse Autofahrer wurde freigesprochen, das wars dann.

Unfassbar.

Die Zeitung hatte jedoch insofern seriös berichtet, als sie das Aktzenzeichen des Urteils nannte. Und als juristisch interessierter und ausgebildeter Mensch habe ich da nachgeschaut.

In der Tat hatte das Landgericht München das Verfahren wegen gef. KV verneint und an das Amtsgericht zurück verwiesen. Gleichzeitig hatte das LG jedoch darauf hingewiesen, dass mit dem "Angriff" auf das Krad der Tatbestand des gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr erfüllt war. Den hatte die Pfeife von Staatsanwalt wohl nicht erkannt.

Das AG musste also erneut verhandeln und der Autofahrer wurde zu einer höheren Strafe als zuvor verdonnert. Leider hat das die aufgeregte Kradgemeinschaft nicht mehr interessiert.

Merke: (auch das ist von Dr. Gülzow)

"Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung ungemein"
 
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Alles sicher nicht so einfach zu beurteilen. Ich 'befördere' selber 'Personen", die allerdings auch dafür - in der Regel - dankbar sind. Aber neben den Pflichten (sicherer Transport, Beaufsichtigung Minderjährige, Einh. StVO) habe ich auch so etwas wie 'Hausrecht' und bin für dieses Fahrzeug und die Mitfahrer verantwortlich.
Im speziellen Fall darf man natürlich keinen Schutzbefohlenen nachts auf freier Strecke rausschmeißen, auch stelle ich mir die Aufnahme der Personalien zumindest zeitraubend vor - darunter leidet dann der ganze Bus - dann kommt noch jemand mit DSGVO wg. Bildmaterial, dann setzt auch bei mir Brechreiz ein und man sagt (denkt) wieder 'lmaA'.....
Eine gute Lösung sehe ich nicht, griechische Tragödie......
 
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Reincarnator

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In dem zweiten Artikel steht nun wenigstens zu lesen, dass die Busfahrerin den Jungen auch geschlagen hat.

Da kann der "gesunde Menschenverstand" sich winden, wie er will, das ist ein Offizialdelikt, von Amts wegen zu verfolgen und zu ahnden. Leider hat es auch der Schreiber "Erwin Schwarz" versäumt, das Aktenzeichen des Verfahrens zu nennen.

Ich bin sehr froh, dass die Rechtsprechung am "gesunden Menschenverstand" vorbeigeht. Dieser Begriff gehört zu den gefährlichsten Rechtfertigungen für Selbstjustiz überhaupt.

Dass die Judikative in einem Rechtsstaat unabhängig von der Meinung der "großen Mehrheit" agiert, ist einer der wesentlichen Pfeiler desselben.
 
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Reincarnator

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Man braucht zuweilen ein sehr dickes Fell.

Ob als Busfahrer(in), als Feuerwehrmann/frau oder im Rettungsdienst.

Ich habe da jahrelange Erfahrung. Ich bin 192 cm groß, habe ein Kampfgewicht von 110kg und sehe mit KSA und Helm sicher nicht niedlich aus.
Der kleine 12-jährige Pisser, der sich vor mir im "ACAB" shirt aufbaut, weiß ganz genau, dass er nach dem ersten Schlag im Hemd und nach dem zweiten das Hemd allein dastehen würde.

Trotzdem stellt er sich breitbeinig vor mich und nennt mich einen "Drecksbullen". Denn er weiß auch (weil ihm das seine Kumpane oder sogar die Eltern beigebracht haben) dass er strafunmündig ist und ich ihn -außer zur Personalienfeststellung für den Bericht ans Jugendamt- nicht einmal festhalten darf, geschweige, ihm das zu geben, das er auch nach meiner Meinung verdient hätte.

Ich weiß das zum Glück auch. Denn das erspart mir ein Verfahren nach §340 StGB (KV im Amt) Dafür gibts 3 Monate bis 5 Jahre.
 
ChiemgauQtreiber

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Wieso wieder?
Ist doch das gleiche Thema…
Hier geht es sogar um eine Körperverletzung und nicht mehr um die Beleidigung, also ist dies schwerer zu bewerten.
Nochmal: Ich bin auf der Seite der Busfahrerin. Aber Beleidigen und Schlagen ist nun mal verboten und dafür muss sie jetzt gerade stehen.
Selbst Kinder zu Erziehungszwecken innerhalb der Familie zu schlagen ist zu recht verboten! Wer dieses Mittel einsetzt (einsetzen muss) hat deutlich seine „Aufgabe“ verfehlt.
Respekt holt man sich nicht durch Schläge.
es geht m.E. - noch - nicht um Körperverletzung - den Vorwurf sehe ich als nicht bewiesen an
sondern bis dahin nur um den Vorwurf - der Fratz hat kann ja zuhause auch davon erzählt haben, ohne das es war ist!

und den Versuch, die Füsse von den Sitzen zu bringen- das ist für mich noch keine Körperverletzung
auch wenn er körperlich "angeriffen" wurde

auch eine "Genickfotze" würde ich noch nicht als Körperverletzung sehen - aber da geben die Rechtlichen Möglichkeiten nicht mein Rechtsempfinden wieder - leider.
 
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Gast 55530

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Ich habe mal erlebt, wie ein Busfahrer nach erfolgloser Ermahnung eines Erwachsenen an der Haltestelle stehenblieb und erklärte, er würde erst wieder losfahren, wenn der "Herr" die Schuhe vom Sitzpolster nehmen würde. Der verbale Druck der anderen Fahrgäste hat dann vollkommen ausgereicht... :wink:
 
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