BMW CAR GARANTIE BIKE - Anschluss Garantie

Diskutiere BMW CAR GARANTIE BIKE - Anschluss Garantie im Motorrad allgemein Forum im Bereich Community; Habe beide RDC sensoren getauscht bekommen. den 1. im Frühjahr 21 den 2. im Herbst 21. ZusatzKosten 0,- Habe das schon im Thread mit den defekten...
Kurvenkratzer1200

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Habe beide RDC sensoren getauscht bekommen. den 1. im Frühjahr 21 den 2. im Herbst 21.
ZusatzKosten 0,-

Habe das schon im Thread mit den defekten schlepphebeln erwähnt, da hängt viel vom Sachbearbeiter beim Händler ab, was geht und was nicht.

Mein HAG hätte ich voll bezahlen sollen, nach Widerspruch und Diskussion wurde endlich ein Kulanzantrag geschrieben, dem wurde seitens BMW stattgegeben, und den Rest der Kosten übernahm dann die CarGarantie.
(War bei einem anderen Händler wie jetzt)

somit wieder keine Zusatzkosten für mich.

Manschette am Telelever, selbiges, bei der Wartung festgestellt, repariert, Cargarantie
Steuerkettenspanner links rechts, geklappert, Repariert, carGarantie
Hallsensor Hinten, selbiges
Griffgummis haben glasen gebildet, austausch Car Garantie

Auch jetzt, nachdem die Kiste 7 Jahre überschritten hat, werden nur noch max 1250€ (glaube ich ) einzelmaßnahme bezahlt,
und ab 50 tkm wird mit zunehmender laufleistung eine steigende kostenbeteiligung am Material fällig.

Bedingung ist halt, dass die Services durchgehend bei BMW gemacht wurden.

ich bin voll zufrieden und würde es immer wieder machen.
 
Classic Sport CS

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Nach Auskunft eines NL-Mitarbeiters in Berlin greift diese Cargarantie auch fürs Navi, aber nicht für die Alu-Koffer...
Verstehe ich zwar nicht- muss ich aber auch nicht...
Kann ich nicht glauben, vielleicht bei der RT ab 21, nicht aber für das N6
 
TTTom

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Bedingung ist halt, dass die Services durchgehend bei BMW gemacht wurden.
Ist (bewusst?) bischen schwammig formuliert.

"Mit der Durchführung der Arbeiten kann aber auch jede andere für die Fahrzeugmarke
anerkannte Vertragswerkstatt beauftragt werden." Steht in den BMW-Unterlagen.

Aber seit dem BGH-Urteil (Az.: VIII ZR 206/12) aus 2013 ist klar, dass für bezahlte Zusatzgarantie eine Werkstattbindung unzulässig ist und der Käufer jede qualifizierte Kfz-Werkstatt beauftragen kann.

Das Gericht sinngemäß:
"Denn faktisch werde durch die verwendete Werkstattklausel der Käufer dazu gezwungen, auch weiterhin die regelmäßig höheren Kosten einer Vertragswerkstatt zu bezahlen. Dies führt bei wirtschaftlicher Betrachtung dazu, dass er einen erhöhten Garantiepreis zu bezahlen hat. Hierin sehen die Karlsruher Richter eine gegen die Gebote von Treu und Glauben verstoßende Benachteiligung des Käufers."
 
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Joerg1952

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Hallo liebe Leute,
BMW bietet für seine Moppeds eine Neufahrzeug-Anschlussgarantie an . Diese sogenannte Cargarantie greift nach der regulären Garantie.
D.h. also Karren, die 2020 produziert wurden, haben nach dem 3.(dritten) Jahr auch noch 2(zwei) Jahre Garantie, wenn...
...diese Neufahrzeug-Anschlussgarantie innerhalb der ersten 30.000km abgeschlossen wurde.
(kostet 269,-€)
...ich wollte das ja nur mal in die Runde geworfen haben...
falsch, es sind max. 40.000 km Laufleistung als Annahmerichtlinie angegeben.
 
Legenders

Legenders

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Verschleißteile bei Garantieverlängerung durch Cargarantie selbst wechseln? Freie Händlerwahl bei Cargarantie?

Hallo Zusammen,

ich habe mich trotz meiner Schrauber Erfahrung bei meiner F 850 GS für die Garantie Verlängerung entschieden. Das Risiko eines defekten TFTs, Ventildeckeldichtung etc. war es mir persönlich wert. Ich schreibe das, da ich Diskussionen in diese Richtung im Keim ersticken möchte. Also bitte kein Für und Wider.

Da dieses Jahr der erste Service ansteht sind nun auch die ersten Fragen dazu aufgetaucht. Ich dachte ich frage euch, da der Händler bei den Fragen als "betroffener" leider nicht ganz unparteiisch sein könnte.

Dieses Jahr steht voraussichtlich der erste Reifenwechsel an, dann bin ich die pfeifenden Anakee 3 endlich los. Montier Maschine und Wuchtbock habe ich daheim, deshalb stellt sich mir die Frage ob ich die Reifen selbst wechseln darf, ohne die Garantie Verlängerung zu beeinflussen?

Die zweite Frage die sich mir stellt ist, muss ich für die Cargarantie zu dem Händler bei dem ich diese abgeschlossen habe? Ja ich habe das Schreiben gelesen, jedoch irritiert mich, dass der Händler genannt wird, bei dem ich die Garantie Verlängerung abgeschlossen habe und gleichzeitig davon die Rede ist, dass ich in die Vertragswerkstatt muss.

Vielen Dank & Viele Grüße
 
bastl-wastl

bastl-wastl

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Du hast freie Werkstatt Wahl. Einzige Voraussetzung ist, dass der Service nach Herstellervorgaben gemacht wird.
 
zyklotrop

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Frag am besten du Geber (Versicherer). Er müsste dir die Frage beantworten können. Du hast eine Garantieversicherung gekauft mit entsprechenden Bedingungen.
 
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Gast63216

Gast
Du hast freie Werkstatt Wahl. Einzige Voraussetzung ist, dass der Service nach Herstellervorgaben gemacht wird.
Soweit richtig, aber die Werkstatt muss auch bei Überprüfung durch die Garantiefirma nachweisen können, dass sie nach Herstellervorgaben arbeitet. Oft fehlt das notwendige Diagnosegerät oder es fehlt der Zugang zu den Daten oder Updates.
Die Anbieter und BMW lassen sich das teuer bezahlen und für freie Werkstätten, die z.B. wenig Fahrzeuge der Marke im Service haben, lohnen sich oft die Kosten nicht.

Reparaturen dürfen NUR von einer Markenwerkstätte durchgeführt werden. Werden hier Fehler oder Versäumnisse beim vorangegangenen Servie festgestellt, die auch noch in kausalem Zusammenhang ,it dem Schaden stehen, kann die Schadenregulierung von der Garantiegesellschaft abgelehnt werden.

@Legenders
Die Reifen kannst Du auch selbst montieren, dass ändert nichts an der Garantie.
Außnahme wäre, Du beschädigts dabei ein Bauteil, dass in der Garantie enthalten ist, oder der unsachgemäßen Einbau führt zum Schaden. Dann lehnt die Garantiegesellschaft den Schaden ab (sofern sie es erfährt)
 
gerd_

gerd_

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Hi
Schlicht und ergreifend: Den Versicherer fragen und eine schriftliche Auskunft anfordern. Alles was wir hier sagen können ist "nichts" weil wir die Versicherungsbedingungen nicht kennen.
Die Reifen allerdings kannst du wechseln lassen wo Du willst.
Theoretisch kannst Du auch z.B. die Bremsbeläge selbst wechseln. Nur hast Du ein Problem wenn Du irgendwann einen Anspruch geltend machst und der Versicherungsgeber stellt fest "Beläge der Marke "Bremsifein" werden von unseren Partnerwerkstätten nicht verbaut".
OK, wir sind schlau und verbauen die gleiche Marke wie vorher drin waren. Dann könnte "wer" auf die Idee kommen und sagen: "So gut können die Beläge nach dieser Fahrleistung gar nicht sein. Wir lehnen ab!" das ist zwar nicht sauber aber Du kannst dann erst mal klagen (wenn Du willst)! Spätestens wenn Dich der Richter als Zeuge fragt "Haben Sie die Beläge gewechselt oder wechseln lassen?" hast Du die A-Karte und zahlst auch den (teueren) Anwalt des Gegners.

Das Spiel ist ganz einfach: Ein Versicherungsmathematiker errechnet, dass die durchschnittlichen Reparaturkosten für Deinen Maschinentyp in den Jahren 3-5 bei 560 Eur liegen und bietet Dir eine Versicherung namens "Garantieverlängerung" für 580 Eur an. Zusätzlich macht er noch andere Geschäfte mit den "Fachwerkstätten". Es ist eine Win-Win Situation. Er verdient etwas und lotst dafür Kunden in die Werkstätten.
Die widerum können so ihre Kosten besser decken.

Die teilweise affigen Stundenverrechnungssätze errechnen sich ja aus den "Bitten" der Hersteller "Sie brauchen einen Showroom mit wenigstens "zig" Quadratmetern, eine schicke Mieze hinter der Kasse, einen Schlipsträger der monatlich nur ein Fahrzeug verkauft und die "notwendigen" Werkzeuge liefern wir Ihnen und stellen sie in Rechnung (ob Sie wollen oder nicht). Die Gehäuse der Testgeräte sind auch dann nicht aus purem Gold wenn ihr Preis es vermuten lässt. Auch das Öl das man in jedem Supermarkt für 7,50 EUR kaufen kann liefern wir Ihnen für schlappe 18 Eur (dafür brauchen sie nicht in den Supermarkt!). Die anfallenden Kosten legen sie auf die Kunden um die ihr Premiumfahrzeug in guten Händen wissen wollen."
Das ist keine Satire!
gerd
 
Andi#87

Andi#87

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Die zweite Frage die sich mir stellt ist, muss ich für die Cargarantie zu dem Händler bei dem ich diese abgeschlossen habe? Ja ich habe das Schreiben gelesen, jedoch irritiert mich, dass der Händler genannt wird, bei dem ich die Garantie Verlängerung abgeschlossen habe und gleichzeitig davon die Rede ist, dass ich in die Vertragswerkstatt muss.

Vielen Dank & Viele Grüße
Da ich dieses Procedere grade gestern hinter mir habe:
Welcher Händler deinen Car Garantie Antrag stellt ist egal, es muss halt ein BMW Händler sein.
I.d.R. bekommst Du zwei Antworten:
Machen wir (ja/nein)

Wenn ja, zahlen wir X% Arbeit (i.d.r. 100%) und x% Material. Das ist nach Laufleistung gestaffelt und steht in den Garantiebedingungen.
Selbst schrauben und dem Händler auf den Tisch legen funktioniert nicht, da er einen kompletten Werkstattauftrag eröffnen muss, den er am Ende sowohl mit Dir als auch mit der Car Garantie abrechnet.
(Es sei gesagt, das kein Händler mit dem AW die BMW vorschreibt (z.B. Endantriebswechsel etc.) auch nur Ansatzweise hinkommt. Es sind fast immer mehr AW auf dem Deckel).
Selbstschrauben an Teilen sind verboten, bei allen Teilen am Motorrad, die die Grantie abdeckt, icl. der fälligen regelmäßigen Wartungen.
 

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Gast63216

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@gerd
Mir ist nicht ganz klar woher Du Deine Weisheiten herhast, aber ich vermute das ist Halb- und Stammtischwissen, gepaart mit viel Phantasie und eine großen Portion negativer Einstellung gegenüber dem Fahrzeughandel bzw. -werkstätten.

Die Realität wie die Kosten in der Werkstatt errechnet werden, kann man im DAT-Report nachlesen (wenn man's versteht).

Die Regeln für die Garantieversicherung werden in den Garantiebedingungen, in diesem Fall BM196, festgeschrieben. Die kann auch ein Nichtjurist ohne Problem verstehen!
Weder die Reifenmontage, noch der Austausch von Bremsklötzen fürht zum Verlust der Garantie.
Es ist lediglich festgeschrieben, dass die vorgeschriebenen Wartungsarbeiten nach Herstellervorschrift durchgeführt werden müssen. Da steht nichts von Reifen oder Bremsen drin!

Ich würde mir keine große Hoffnung machen, dass die CarGarantie ein umfassendes Erklärungsschreiben (auf Anforderung) verfasst, wenn doch alles rechtssicher in den Garantiebedingungen steht!

Das die Garantiegesellschaft eine Selbstreparatur ausschließt erklärt sich ja von selbst. Deshalb gibt es ja in unserem Land Ausbildungsberufe und Meistertitel.

Die Diskussion über Stundenverrechnungssätze bin ich langsam leid. Das gute Arbeit von ausgebildeten Fachleuten (die auch zur Aufrecherhaltung des Wissens und der Qualität regelmäßig auf Schulung müssen) Geld kostet, ist doch klar. Warum ersetzt wohl Euer Chef Euch nicht durch einen günstigen Syrer? Aber es ist ja nur wichtig das man selbst richtig viel Kohle verdient, aber den Luxus billig bekommt!
Dieter Nuhr hat mal gesagt: Wer keine Ahnung hat, einfach mal die Schnauze halten!
Ich sitze jeden Tag bei Geschäftsführern oder Inhabern von Autohäusern und höre mir deren Sorgen an. Neben dem legetimen Wunsch Geld zu verdienen um die eigene Familie zu ernähren, haben die noch den ständigen Druck der sozialen Verantwortung. Die Mitarbeiter wollen jeden Monate ihr Gehalt und die Krankenkasse die Beiträge. Dazu kämpft jeder mit Fachkräftemangel (auch weil das Lohnniveau der Industrie nicht gezahlt werden kann), Ausfällen, Schulungskosten, Auftragsflauten, Energiekosten, Entsorgungskosten und jetzt aktuell mit Mangel an Fahrzeugen und den Coroanaregeln.

Jeder kann sich auch selbstständig machen, Leute einstellen und die dicke Kohle verdienen, aber keiner will ja 24/7 arbeiten und das Risiko (das die Selbstständigkeit mit sich bringt) eingehen. Ich übrigens auch nicht, aber ich würdige wenigsten den, der Arbeitsplätze schafft und soziale Verantwortung übernimmt.
 
kowiseiner

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Ich hatte gerade einen Garantiefall mit Car Garantie.
Da der Händler, der die BMW mit 1 Jahr Garantie rund 350 km entfernt ist, war ich bei meinem lokalen BMW Händler.
Der musste für meinen Garantiefall bei der Versicherung einen "Antrag auf Umschreibung" stellen. Somit wird dieser die zuständige Werkstatt. Die Manschette für den Kardan wurde so kostenlos erneuert.

Die Werkstatt muss von der Versicherung "gelistet" sein. Also i.d.R. Vertragshändler. Freie Werkstätten werden normalerweise nicht anerkannt.

Reifen spielen keine Rolle; Bremsbeläge wechsel ich auch selbst, fallen eh nicht unter die Versicherung.

Solltest Du die Maschine verkaufen, kann die Versicherung auf den neuen Halter übertragen werden und ist somit ein Argument beim Verkauf.
 
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Gast63216

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Die Garantie muss wegen einer Reparatur NICHT auf einen anderen Händler umgeschrieben werden.
Das ist nur nötig, wenn der Garantievertrag bei einem Anderen (als dem Aussteller) um ein Jahr verlänger werden soll!

Alle autorisierten BMW-Werkstätten sind der CarGarantie bekannt.

Die Übertragung auf den nächsten Eigentümer steht auch in der Garantiebedingungen §5. Das ist selbst (wenn nicht geschehen) bei einem Schaden kein Problem.
1642620927200.png
 
Andi#87

Andi#87

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Und wie ist das bei einer, nennen wir es "kleinen" Reparatur wie z.B. einer Manschette, darf die auch der ortsansässige Honda-Händler machen?
Rumschrauben an deinem Motorrad darf jeder, zu jeder Zeit, wenn Du das gestattest.
Regeln kommen erst dann ins Spiel, wenn Du Geld von anderen willst (Car Garantie).
Dann greifen eben deren Bedingungen und dein Hondahändler ist raus (oder bekommt kein Geld)
 
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Gast63216

Gast
Dabei gibt es eine Einschränkung.
Ist die nächste Markenwerkstatt nicht mehr als 30 Km entfernt, dann muss die Arbeit dort durchgeführt werden.

Der Honda-Händler wird auch kein Interesse daran haben, den bezahlt wird nur die UPE des Erstzteilpreises und der Zeitbedarf nach Herstellervorgaben.
Ein guter Bekannter von mir hat mit gesagt, dass er kaum Nachlass auf die Teile von BMW bekommt und sein Mechaniker (mangels Schulung/Übung) die Zeitvorgaben nicht einhalten kann.
Motorrad-Ersatzteile sind kaum über den Zubehörhandel zu bekommen und BMW schon garnicht.
 
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Gast63216

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@Andi#87
Ich denke hier gehts hauptsächlich (wie im Thema) um die CarGarantie!

Grundsätzlich kann man am Stundenverrechnungssatz nicht als Maß für die Service-/Reparaturkosten heranziehen!
Während die Markenwerkstatt an die Zeitvorgaben des Herstellers gebunden ist, kann die freie Werkstatt (oder die Werkstatt mit anderem Markenvertrag) nach Aufwand abrechnen.

Beispiel:
Markenwerkstatt Stundeverrechnungssatz 80 € / Zeitvorgabe 1 Stunde = 80 € Kosten
Freie Werkatatt Stundeverrechnungssatz 60 € / keine Zeitvorgabe / Zeitbedarf 1,5 Stunden = 90 €

Also vorher Fragen oder Festpreisangebot machen lassen und hoffen, dass auch alles gemacht wird.

Meine persönliche Meinung als Gelernter:
Autos und auch Motorräder werden immer techischer bzw. elektronischer.
Die Markenwerkstätten sind zwingen von ihrem Hersteller dazu verpflichtet ihre Mechaniker im Jahr bis zu 3x auf Schulung zu schicken. Eine Freie muss das nicht.
Ich habe mehr vertrauen in geschulte Mechaniker, zumal es für mich den Universalmechaiker nicht mehr gibt.
Vergleicht man mal wiklich die Kosten, sind die Unterschiede nicht so gravierend. Außerdem werden manchmal auch Kosten durch weglassen gespart.
 
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Andi#87

Andi#87

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Ist schon klar. Nix anderes schrieb ich.....
 
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Rumschrauben an deinem Motorrad darf jeder, zu jeder Zeit, wenn Du das gestattest.
Regeln kommen erst dann ins Spiel, wenn Du Geld von anderen willst (Car Garantie).
Dann greifen eben deren Bedingungen und dein Hondahändler ist raus (oder bekommt kein Geld)
Schon klar, dass wenn ich es bezahle der Honda-Händler quasi "alles" macht.
Und ja, es ging mir um die Car Garantie.
Unabhängig davon, dass ein Honda-Händler an einer solchen Arbeit vielleicht kein großes Interesse hat, es ging mir eher um die rechtliche Seite.
Einen Scheinwerfer kann der ja nun auch "fachkundig" austauschen und einstellen.
Sollte für die Versicherung eigentliche kein Grund sein, eine Zahlung an ihn zu versagen.
Aber ok, wenn es in den Bedingungen steht, dass es nur ein offizieller Markenhändler sein darf, hat sich das ja erledigt.

Dabei gibt es eine Einschränkung.
Ist die nächste Markenwerkstatt nicht mehr als 30 Km entfernt, dann muss die Arbeit dort durchgeführt werden.
Also im Umkehrschluss:
Ist die nächste Markenwerkstatt >30km entfernt, darf man doch zu einer Fremdfabrikatwerkstatt gehen.
Hm....
 
G

Gast63216

Gast
Also im Umkehrschluss:
Ist die nächste Markenwerkstatt >30km entfernt, darf man doch zu einer Fremdfabrikatwerkstatt gehen.
Ja, aber natürlich muss der Händler eine Freigabe holen.
Was wenn nach dem Austausch des Scheinwerfers eine Fehlermeldung im CanBus-System auftaucht?
Oft kann das nur die Markenwerkstatt löschen. Wer trägt die Kosten?
Als Auftraggeber hast Du ja nur den Scheinwerferaustausch beauftragt! Keine Theorie sondern Fälle aus der Praxis.
 
Thema:

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