J
jkmotorrad
- Dabei seit
- 12.04.2013
- Beiträge
- 239
- Ort
- Halle/ Saale
- Modell
- GGW nur 5: R1200GS Rallye; VFR800; Monster 1200R; MS V4S; XJR 1300 und noch verschiedenes......:-)
Mhh, im privaten Bereich ist das bestimmt richtig und hat meine Unterstützung. Aber nun mal der andere Fall: ich bin Einzelunternehmer mit 6 Angestellten. In Summe haben wir 4 Betriebsfahrzeuge, die ja alle auf mich zugelassen sind, da Privatperson und Firma ein und derselbe Name ist. Da ich nur ein Fahrzeug nutze und die anderen über die 1% Regel als Betriebsfahrzeuge den Leuten zugeordnet sind, müsste ich ja nach Deinen Ausführungen für jeden Mist den meine Angestellten machen, jetzt privat und ohne Diskussion aufkommen??In Italien gilt die Halterhaftung nicht nur im ruhenden Verkehr.
Das sollte man hier auch längst einführen. Das würde Bußgeldstellen und Gerichte massiv entlasten.
Und die Rechtsschutzversicherungen wären deutlich günstiger für wichtige Dinge im Arbeits- oder Steuerrecht, statt dass jeder Schlurch versucht, sich mit Lügen und Schlaumeierei mit seinem Winkeladvokaten aus der Schlinge zu ziehen, wohl wissend, dass er Scheiße gebaut hat. Sowas kotzt mich an. Der soll blechen und gut.