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Der Steffen
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Ganz langsam kommen lassen
Indem du ein anderes Motorrad kaufst.Mich würde viel eher interessieren wie man den Scheiß ausbekommt. Gern auch für hinten.
Was dann ein Allgemeine Fahrzeug Kontrolle wegen fehlender Grundkenntnisse bei einer solchen einfachen Geschichte absurdum führt.Wer glaubt, dass jede neue Verordnung in allen möglichen Lebens- und Rechtsbereichen auf dienstlichem Weg an alle Polizisten im Streifendienst und Verkehrsdienst weitergeleitet wird, der glaubt auch, dass ein Zitronenfalter Zitronen faltet.
Das ist schlicht nicht leistbar. Und Lehrgänge gibt es ebenfalls nicht in ausreichender Zahl.
Vieles, wenn nicht gar das meiste, an nötigen Informationen über Neuerungen, dürfen sich die Beamten selber aneignen. Motorradaffinen Insidern, egal ob bei Verkehrspolizei oder anderen Einheiten, ist diese neue Regelung bekannt. Anderen halt nicht.
Und nachdem der Druck auf Politik und Behördenleiter wegen angeblicher oder tatsächlicher Belästigung der Öffentlichkeit zunimmt, versuchen diese, Aktionen mit möglichst viel "man" und wenig "power" (da fachkundiges Personal in den letzten 15 Jahren eher weggespart worden ist - wohin Sparzwang im öffentlichen Dienst führt, konne man jetzt beim Wahldebakel in Berlin sehen-) anzuordnen, um ihre Arbeitsstatistiken mit schönen Zahlen zu füttern. Wichtigste Hausnummern: Wieviele Fahrzeuge kontrolliert. Wieviele Beanstandungen vorgenommen.
Das führt dann zu solchen Erfahrungen, dass vier Kontrollbeamte agieren, die in den letzten zig Jahren pffensichtlich noch nie eine der sehr vielen Hondas mit diesen FRAZ gesehen haben..... weil sie vmtl. in ganz anderen polizeilichen Aufgabenbereichen eingesetzt waren.
Ich kenne Großkontrollstellen, da wird ein fachlich kundiger Verkehrsdienstbeamter von 10 - 15 Beamten von umliegenden Polizeiposten oder Einsatzzügen der Bereitschaftspolizei unterstützt. Und der kann nicht zu jedem der anderne Beamten als Aufsicht hinstehen, sondern ist selbst beschäftigt. Ist leider so.
Der Beamte vor Ort weiß halt, dass er dafür nicht in Regress genommen wird. Er handelt nach seinem Wissensstand. Den Rest klärt dann ein Richter und für den Ersatz kommt schließlich das Land auf, das kriegt der gar nicht mehr mit.Was dann ein Allgemeine Fahrzeug Kontrolle wegen fehlender Grundkenntnisse bei einer solchen einfachen Geschichte absurdum führt.
Auf unserer Seite der Straße heisst es schließlich auch: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht, bzw. der Richter empfiehlt dann immer, das der Bürger die Pflicht hat regelmäßig ins Bundesgesetzblatt zu schauen um sich zu informieren.
Naja, manche wissen mehr manche weniger. Wie im richtigen Leben. Die die alles wissen was mit Motorrädern zu tun hat ist die "Kontrollgruppe Motorrad". Hat meines Wissens jedes Bundesland. Da kann man sich auch sicher sein das ein Knöllchen seine Berechtigung hat, Leider. Kleiner Trost, den Anwalt kann man sich sparen.Aber 2021 sollte das langsam auch bei deutschen Beamten angekommen sein, die im Straßenverkehr ihre Tätigkeit
ausüben.
Demnach wäre ja eine gelbe Rundumleuchte auf dem Helm überhaupt die Idee, der Sicherheitsbringer des Jahrhunderts, das linke Ei des Columbus.Durch die die Aufregung um die dauerleuchtenden Blinker, durch Polizei und nicht wenige GS-Fahrer geäussert, zeigt ja wie gut sie auffallen. Sie erfüllen demnach einen guten Zweck
Warum genau??... ich hätte es mir zweimal überlegt, ob ich das Moped hole. Und wenn, dann nur ohne den Lichtzirkus.
Ja, tatsächlich, wäre prima. Leider ist eine solche Leuchte in der StVO schon mit Vorschriften belegt:Demnach wäre ja eine gelbe Rundumleuchte auf dem Helm überhaupt die Idee, der Sicherheitsbringer des Jahrhunderts, das linke Ei des Columbus.
Kirmesbeleuchtung ist halt nicht jedermanns Sache.Warum genau??
Auch 2019 war das Forum schon voll von Beiträgen, dass man auch am Tage am besten mit Nebelscheinwerfern fährt, um besser gesehen zu werden.
Egal ob legal oder illegal.
Jetzt baut BMW zwei zusätzliche Lampen vorne an, die durchaus Aufmerksamkeit erregen, und schon ist es wieder falsch.
...
Voilà ...Ja, tatsächlich, wäre prima. Leider ist eine solche Leuchte in der StVO schon mit Vorschriften belegt:
§38 / (3) Gelbes Blinklicht warnt vor Gefahren. Es kann ortsfest oder von Fahrzeugen aus verwendet werden. Die Verwendung von Fahrzeugen aus ist nur zulässig, um vor Arbeits- oder Unfallstellen, vor ungewöhnlich langsam fahrenden Fahrzeugen oder vor Fahrzeugen mit ungewöhnlicher Breite oder Länge oder mit ungewöhnlich breiter oder langer Ladung zu warnen.
Könnte man natürlich umgehen, wenn man die Regel beherzigt und sich entsprechend verhält oder ggf. seine GS umbaut, bzw. belädt. Das man währenddessen als "Armleuchter" durchgereicht wird, gehört dannn zum kalkulierbaren Risiko
@HP9000: Bleibt evtl. noch das rechte Ei des Columbus