Peti
Die Tatsache, dass die Blinker im Dauerlichtmodus gedimmt sind und beim Blinken heller werden, hat die Beamten anfänglich auch nicht interessiert?...dass die vorderen Blinker (Dauerlicht) gesetzeskonform sind.
Die Tatsache, dass die Blinker im Dauerlichtmodus gedimmt sind und beim Blinken heller werden, hat die Beamten anfänglich auch nicht interessiert?...dass die vorderen Blinker (Dauerlicht) gesetzeskonform sind.
Genau das und so muss das sein, damit es "Gesetzeskonform" ist, was Beamte im Streifendienst wissen müssen.Die Tatsache, dass die Blinker im Dauerlichtmodus gedimmt sind und beim Blinken heller werden, hat die Beamten anfänglich auch nicht interessiert?
...dann wäre das Licht in Österreich nicht zulässig, da keine gemeinsame Lichtaustrittsfläche mit dem (gelben) Scheinwerfer und dann wäre zu klären ob das passt weil die lichttechnischen Einrichtungen doch eher eine Europaregelung haben, oder?§ 14. Scheinwerfer, Leuchten und Rückstrahler für Kraftwagen
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(3) Kraftwagen müssen vorne mit zwei Begrenzungsleuchten ausgerüstet sein, mit denen weißes Licht ausgestrahlt und dadurch anderen Straßenbenützern das Fahrzeug erkennbar gemacht und das richtige Abschätzen seiner Breite ermöglicht werden kann (Begrenzungslicht); mit ihnen darf jedoch gelbes Licht ausgestrahlt werden können, wenn sie mit Scheinwerfern eine gemeinsame Lichtaustrittsfläche haben, mit denen gelbes Licht ausgestrahlt werden kann. Die Begrenzungsleuchten müssen symmetrisch zur Längsmittelebene des Fahrzeuges angebracht sein. Begrenzungsleuchten müssen Licht ausstrahlen, wenn die im Abs. 1 angeführten Scheinwerfer oder Nebelscheinwerfer Licht ausstrahlen.
RIS - Kraftfahrgesetz 1967 - Bundesrecht konsolidiert, Fassung vom 04.10.2021
Gute Antwort darin (man=Rennleitung)
Sorry wenn die Rennleitung keine Ahnung hat sollten sie einfach mal die F.... halten!!! vorallem wenn ihnen das der Besitzer erklärt und die Vögel es noch immer nicht glauben wollen.Naja, ich denke die Jungs hören jeden Tag irgendwelche Story´s vom Pferd. Alle Neuerungen können die dann auch nicht wissen, sind ja auch nur Menschen. Einfach Sachlich bleiben und wenn das dann eben nicht fruchtet, an anderer Stelle klären, die machen auch nur ihren Job.
Hoffentlich weißt Du immer von was Du sprichst, ….Sorry wenn die Rennleitung keine Ahnung hat sollten sie einfach mal die F.... halten!!! vorallem wenn ihnen das der Besitzer erklärt und die Vögel es noch immer nicht glauben wollen.
Wenn sie das beanstanden, sollten sie auch wissen von was die reden. Eigentlich müssten die Herrschaften zurück auf die Schulbank oder selbst wegen Unkenntnis "aus dem Verkehr" gezogen werden.
Dafür gibt es ein Fundbüro. Da wird alles gefunden.
Kannst Du Dir eigentlich vorstellen, bei wieviel Kontrollen die Rennleitung auf illegale Umbauten stößt und die Fahrzeugbesitzer dann bei Allem, was ihnen heilig ist, schwören, dass das so in Ordnung sei und dass sie nichts daran gebastelt hätten und dass das seit Jahren schon so durch den TÜV gekommen ist?Ich bin der Meinung da gibt es nichts zu entschuldigen den die Polizei straft Lenker ab obwohl sie im Unrecht sind und man sollte sich erwarten können das die Staatsgewalt weiß was sie tut. Mit dem herumwerfen von § und Richtlinien sind die Herrschaften ja auch sehr schnell, wir als "Kunden" dürfen/können uns erst im Nachgang wehren,folglich dürfen hier eben keine Fehler vorkommen vorallem wenn wie in diesem Fall bereits seit 2013 eine Richtlinie vorliegt und 8 Jahre in der Pendeluhr schlafen ist schlichtweg eine Frechheit
Ob die Kollegen auf Basis dieser Theorie auch jeden Transporter und LKW mit Markierungsleuchten am Fahrerhaus herausziehen und belehren? Klingt bisschen so, wie der Witz vom Falschfahrer der sich über die Radiodurchsage wundertHallo in die Runde,
hatte die Tage eine Begegnung der besonderen Art. Bei einer speziellen Motorrad-Verkehrskontrolle der "Rennleitung" wurde das Dauerlicht der beiden vorderen Blinker an meiner neuen 1250GS beanstandet. Lt. Aussage der 4 (!) Kontrollbeamten ist es lt StVZO nicht zulässig, da nach vorne in Fahrtrichtung, nur weißes Dauerlicht zulässig ist. Man hat mir unterstellt ich hätte da was rumgebastelt. Nach einer in Summe halbstündigen Diskussion konnte ich den Herren vermitteln, dass es sich hier um eine fast nagelneue und absolut unverbastelte Serienlösung handelt. Hat jemand schon mal ähnliche Erfahrungen gemacht bzw. hat jemand technische Informationen aus denen hervorgeht, dass die vorderen Blinker (Dauerlicht) gesetzeskonform sind. Ich würde die Kontrollbeamten im Nachgang gerne aufschlauen...
BG Werner
Das muss ich korrigieren. Das hatte sogar meine 2017er AffenTwin schon. Das Bild habe ich direkt nach der Abholung gemacht und meinem Händler geschickt, dass da was kaputt sein muss. Das heißt, ich hab mich da auch zur Wurst gemacht.Da war wohl das A(mateur)-Team der Rennleitung unterwegs. Die Honda 1100 Africa Twin hat Blinker mit Dauerlicht bereits seit 2020 verbaut.
Mit ner Schusswaffe?Mich würde viel eher interessieren wie man den Scheiß ausbekommt. Gern auch für hinten.