G
Grimm
also wenn man verkehrsdelikte, die auf bewustes inkaufnehmen von verletzten oder toten hinauslaufen, als straftaten bewerten würde,und wenn man dann das tatmittel zumindest bis zum ende eines verfahrens quasi als beweismittel aus dem verkehr ziehen würde, fänd ich das ziemlich gut.
allerdings wegen abgelaufenem TÜV ein fahrzeug zu beschlagnahmen? das ist schon ne ganz andere nummer.
allerdings wegen abgelaufenem TÜV ein fahrzeug zu beschlagnahmen? das ist schon ne ganz andere nummer.