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Mortenhh
Ich hatte nach einer Inspektion im Fahrersitz meines Autos ein Loch festgestellt und dieses natürlich sofort angesprochen und natürlich ist es keiner gewesen.Das sehe ich anders. Wenn ich zB ein Auto in einer Werkstatt abhole und das Gefährt hat zB eine auffällige Delle in der Türe drin dann werde ich das ziemlich sicher auch gerichtlich durchkriegen. Und in der Regel fixiert man allerhöchstens einen Werkstatt-Auftrag über die gewünschte Leistung die gemacht werden soll. Umgekehrt erhält man 'ne Rechnung. Wenn was an dem Fahrzeug auffällt ist derjenige schlechter dran der bei der Annahme nicht auf den Mangel aufmerksam wurde und dann beweisen muss, dass er bereits zuvor bestand. im Zweifel gehts vor Gericht, im Zweifel entscheidet bei Aussage gegen Aussage ein Gericht über die Beweislage. Aber die Werkstatt ist auf keinen Fall automatisch frei von Schuld. Selbstverständlich zählt hier genau das Gleicht Recht wie wenn man einen Mietwagen übergibt. Wenn ich bei Übergabe einen Schaden feststelle ist der andere im Erklärzwang. Wer denn sonst?! Sollte an sich logisch sein.
Beim Blick auf den Mechaniker wurde mir auch klar warum.
Dieser hatte in der Gesäßtasche ebenfalls ein Loch und da schaute ein Schraubenzieher raus, passte für mich.
Die Werkstatt sah da kein Zusammenhang.
Nach längerer aber ergebnisloser Diskussion bin ich zu meinem Rechtsanwalt gegangen.
Dieser fragt mich, rein rethorisch, wie ich es beweisen könnte und lieferte mit einem klaren ,,garnicht'' auch gleich die Antwort.
,,Du müsstest seine Schuld und nicht er seine Unschuld beweisen''.
,,Stell dir einmal vor eine Werkstatt müsste jedesmal jede kleine Beule, Schramme und jeden Kratzer in einem Protokoll festhalten, unmöglich''.
,,Versuch auf Kulanz etwas zu erreichen''.
Bei einem Mietauto wird bei der Übergabe mir ein schadens Protokoll überreicht, dieses ist auf seine Korrektheit zu Prüfen unterliegt mir
und in meinem Interesse.
Ist später ein nicht eingetragener schaden am Fahrzeug werde ich bezahlen müssen.
Bekomme ich vom Vermieter keines, können die mir nichts beweisen.
Bei der Übergabe deines Fahrzugs an die Werkstatt müsstest du ein Schadenprokoll anfertigen und dies die Werkstatt unterschreiben lassen, wer macht das schon?
Es muss halt immer die Schuld bewiesen werden und nicht die Unschuld, zum Glück.