Dobs
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- R1200AGS TÜ DOHC DB Mod. 2012
Ich habs auch schon mehrmals erlebt, daher mache ich vorher Bilder....der Arschtritt lauert überall....
Lass auf dem Werkstattauftrag vermerken, dass keine sichtbaren Mängel, oder aber ggf. welche, bei Abgabe vorgelegen haben.Was macht man dann in der Zukunft?
Nicht nur beim Moppet.
Stur bleiben.Rufen sie morgen Nachmittag an, dann ist der Meister da.
Ich hoffe das klärt sich. Was soll ich machen??
So wünscht man sich das.Ich hatte meine GS beim in Overath zum Service. Ich bin zum vereinbarten Abholungstermin etwas verspätet erschienen und die Werkstatt war schon nicht besetzt. Ein Verkäufer hat mir dann meine Maschine gegeben. Auf dem Tacho klebte ien Zettel des Mechanikers, ich solle mich doch mal am nächsten Tag telefonisch bei Ihm melden. Ich dachte mir schon das irgendetwas nicht in Ordnung sein konnte. Bei einer Überprüfung vor Ort konnte ich nichts feststellen und der Verkäufer wusste von nichts.
Ich sah dann auf der Heimfahrt vorne am Tank einen Hauch von einem Kratzer. Ich dachte zerst, es seien irgendwelche Insektenreste. Die Prüfung zu Hause ergab dann tatsächlich einen Kratzer im Lack.
Am nächsten Morgen rief ich dann den Mechaniker an. Er hat sich zuerst tausendmal entschuldigt für diesen Hauch von Kratzer am Tank. Selbstverständlich weren die Kosten vom übernommen. Entweder bringe ich die GS zwischendurch mal rein oder es wird bei der nächsten Inspektion mitgemacht. Er wird den Schaden auch auf jeden Fall auf der Rechnung vermerken.
Ich habe die GS dann erst zum nächsten Inspektionstermin hingebracht. Bei der Übergabe der Maschine sagte der Mechaniker direkt, dass die GS zwei Tage dableiben müsse, da ja der Tank noch lakiert werden müsse. Ich würde natürlich für den gesamten Zeitraum eine kostenlose Leihmaschine erhalten.
Ich habe die GS dann nach zwei Tagen abgeholt und alles war wieder in Ordnung.
Sowas sollte man doch immer erwarten können, oder?
Der Händler hat auf jeden Fall mein vollstes Vertrauen.
Gruß, Klaus
Weißwurscht mit BRÖTCHEN???Weißwurst und ein paar Brötchen
Ich meine es kommt dabei weniger auf die Form an. Für mich ist es ein positives Zeichen wenn "irgendwer" sagt "Schauen wir uns Ihr Mopped mal schnell an".Hat jemand eine Ahnung wie von Seiten BMW eine Annahme der Maschine zur Insp./Rep. auszusehen hat ?
Wie, Weißwurst mit Semmel?Weißwurscht mit BRÖTCHEN???
http://www.hamm.cx/~ghamm/fun/texte/PV_0815.pdf
mit der Bitte um Beachtung
Korrekt. Derjenige welcher das Teil übergeben möchte muss sich dafür rechtfertigen wenn was nicht stimmt. Das ist bei der Inspektion genauso wie bei der Übergabe eines Mietfahrzeugs. Auf die Idee Fotos zu machen wär ich da nie gekommen. Die Werkstatt hat die Beweislast wo das herkommen soll, wenn nachher was dran ist das vorher nicht bemerkt wurde. Davon abgesehen müsste man ja paranoiamäßig jedes Mal min 50 Bilder machen um jede Stelle zu dokumentieren. So weit kommts noch...Sehe ich genauso. Wenn der Schaden bei der Fahrzeugübernahme durch den Service nicht notiert wurde, war er noch nicht vorhanden und kann dann nur während des Werkstattaufenthalts hinzugekommen sein.
Grüße
Steffen
Es ist natürlich gerade umgekehrt. Ich will was von ihm (Schadenersatz), ich muss den Beweis für seine Verantwortlichkeit liefern. Der Vergleich mit einem Mietverhältnis passt nicht.... Derjenige welcher das Teil übergeben möchte muss sich dafür rechtfertigen wenn was nicht stimmt.
Weiß schon was du meinst. Aber es ist durchaus wie beim Mietwagen, oder auch wenn du für ein Päckchen unterschreibst.Es ist natürlich gerade umgekehrt. Ich will was von ihm (Schadenersatz), ich muss den Beweis für seine Verantwortlichkeit liefern. Der Vergleich mit einem Mietverhältnis passt nicht
Das sehe ich anders. Wenn ich zB ein Auto in einer Werkstatt abhole und das Gefährt hat zB eine auffällige Delle in der Türe drin dann werde ich das ziemlich sicher auch gerichtlich durchkriegen. Und in der Regel fixiert man allerhöchstens einen Werkstatt-Auftrag über die gewünschte Leistung die gemacht werden soll. Umgekehrt erhält man 'ne Rechnung. Wenn was an dem Fahrzeug auffällt ist derjenige schlechter dran der bei der Annahme nicht auf den Mangel aufmerksam wurde und dann beweisen muss, dass er bereits zuvor bestand. im Zweifel gehts vor Gericht, im Zweifel entscheidet bei Aussage gegen Aussage ein Gericht über die Beweislage. Aber die Werkstatt ist auf keinen Fall automatisch frei von Schuld. Selbstverständlich zählt hier genau das Gleicht Recht wie wenn man einen Mietwagen übergibt. Wenn ich bei Übergabe einen Schaden feststelle ist der andere im Erklärzwang. Wer denn sonst?! Sollte an sich logisch sein.Verlangen kannst Du immer, aber das mit dem Kriegen ist in der Regel so eine Sache. Deshalb mein zwar spiessiger, aber leider korrekter Hinweis auf die Beweispflicht.
Eine offizielle Übergabe - es wird ein Zustandsprotokoll erstellt und von beiden Seiten unterzeichnet - findet wohl kaum je statt, ist auch nicht nötig, da das Ding ja nicht zum Gebrauch übergeben und danach wieder zurückgegeben werden soll. Vergleiche mit Miete oder Liefer-/Transportverträgen passen nicht.
Gruss
Kannst genau so gut eine Münze werfen, manchmal hat man ja Glück.... dann werde ich das ziemlich sicher auch gerichtlich durchkriegen. ...